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Ende des Stimmzettel-Disputs

Windhoek - ECN-Vorsitzender Victor Tonchi begründete die Entscheidung der Wahlkommission gestern Nachmittag damit, dass die meisten Parteien ihre Logos auf den Stimmzetteln in Farbe gedruckt haben möchten. Der an Namprint vergebene Auftrag hingegen habe die Anfertigung der Stimmzettel lediglich in Schwarz-Weiß-Ausführung - so wie in den vergangenen Jahren üblich - verlangt. Die Forderung der Parteien, die eine gesetzliche Grundlage hätten, sei zu Wochenbeginn in einem Treffen mit der ECN gestellt worden, sagte Tonchi.

Die erneute Ausschreibung zum Druck der Stimmzettel sei "offen für jede Firma in Namibia und Südafrika", fügte der ECN-Vorsitzende hinzu. Die Vergabe des Auftrages werde mit Beteiligung der Vergabekommission geschehen, sagte Tonchi und wies Vorwürfe zurück, dass es beim Zuschlag zugunsten der Druckerei Namprint, die der SWAPO gehört, nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Tonchi betonte, dass die Neuausschreibung den Wahlvorbereitungsprozess nicht verzögern werde. "Alles läuft nach Plan, nichts hat sich geändert."

Die Eröffnung von Dina Scholtz, Angestellte der Vergabekommission, bei einer gemeinsamen Sitzung der Parteien mit der ECN am Montag, dass die ECN den Druckauftrag im Alleingang vergeben habe, hat den koordinierten Widerstand der Opposition provoziert. Zur gleichen Zeit, da die Oppositionsparteien gestern Vormittag ihr ultimatives Protestschreiben unterzeichnet haben, dass die ECN bis heute Mittag den Druckauftrag zu widerrufen habe, hat die ECN ferner in einer Medienanzeige für heute aus Tonchis genannten Grund den Druckauftrag an Namprint zurückgezogen.

Die elf Parteien haben ihre Einwände in ihrem ultimativen Protestschreiben auf sechs Punkte beschränkt: "Die Vorschriften der Vergabekommission wurden nicht beachtet. Nach dem Gesetz verfügt nur die Vergabekommission über die rechtmäßige Kompetenz und die Rechtsgrundlage, einen solchen Zuschlag zu vergeben. Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung gibt es keinerlei Grundlage, dass die ECN einen solchen Auftrag (Druckauftrag) erteilen kann. Der Zuschlag zugunsten von Namprint (Pty) Ltd. ist daher null und nichtig. Infolge des direkten Interesses der regierenden Partei an Namprint und des daraus resultierenden Interessenkonflikts sollte Namprint unter keinen Umständen als geeignetes Unternehmen für den Zuschlag gelten. Diese frühe und deutliche Unregelmäßigkeit ist symptomatisch dafür, dass freie und faire Wahlen entweder durch die regierende Partei oder die ECN gefährdet sind."

Mit der ECN-Entscheidung haben die Oppositionsparteien wenige Wochen vor dem Urnengang (27. und 28. November) einen ersten Sieg errungen. Die Neuausschreibung des Druckauftrages macht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung nichtig, den sie im Gericht einreichen wollten.

Es bleibt abzuwarten, ob die Vergabekommission bei der Neuausschreibung die Firma Namprint erneut zulässt oder wegen der direkten SWAPO-Verbindung disqualifiziert.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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