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Enteignung folgt Rechtsstreit
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Enteignung folgt Rechtsstreit

Kommunalfarmer verklagt Stadtrat auf Millionen-Entschädigung
Clemens von Alten
Von Marc Springer

Windhoek

Zur Begründung führt der Landwirt Markus Muti in einer Klageschrift an, ihm sei im Jahre 1976 das Nutzungsrecht über ein 20,5 Hektar umfassendes Stück Land in der Niederlassung Nkurenkuru übertragen worden, die damals der traditionellen Stammesbehörde der Ukwangali unterstanden habe. Von diesem Stück Grund und Boden habe er 17 Hektar bewirtschaftet, als Nkurenkuru im Jahre 2006 zur Stadt proklamiert und er enteignet worden sei.

Im Zuge geltender Bestimmungen habe er deshalb Anspruch auf Entschädigung, und hätten Vertreter der Beklagten das Land vermessen lassen, um anhand von dessen Größe die Höhe der ihm zustehenden Entschädigung zu berechnen. Dabei hätten jene jedoch fälschlicher Weise protokolliert, dass er nur 0,95 Hektar kultiviert und demnach nur Anspruch auf eine Entschädigung von etwa 97000 N$ habe.

Ferner hätten die Antragsgegner ignoriert, dass sich auf dem Land 135 Obstbäume und 62 andere Nutzbäume befunden hätten, für die eine getrennte Entschädigung von 1,5 Millionen N$ fällig sei. Außerdem macht Muti geltend, dass der Stadtrat eine weiteres Stück des ihm zugewiesenen Grund und Bodens enteignet und darauf eine Stadthalle errichtet und ein Abwasserrohr verlegt habe, ohne ihn für dieses Stück Land zu entschädigen.

In seiner Klageerwiderung hebt der Stadtrat einleitend hervor, dass Muti mit der Proklamierung von Nkurenkuru jegliches Nutzungsrecht über das Stück Land verloren habe. Ferner hebt er hervor, dass ihm eine Entschädigung von 97000 N$ bezahlt worden sei und er am 12. April 2012 eine „Entschädigungs-Bestätigung“ unterschrieben habe, in der er ausdrücklich auf weitere Forderungen gegenüber dem Stadtrat verzichte.

Laut Stadtrat habe Muti „zu keinem Zeitpunkt“ über die Höhe der Entschädigung protestiert, sondern das ihm angebotene Geld „freiwillig und zufrieden“ angenommen. Damit habe er formal jegliche Ansprüche auf das ihm zugewiesene Stück Land aufgegeben und von weiteren Entschädigungsforderungen Abstand genommen.

Schließlich stelle die Entschädigungs-Bestätigung eine vertragliche Anerkennung seiner Abfindung dar und sechs Jahre später könne er nicht zusätzliches Geld verlangen. Darüber hinaus habe er keine Erklärung dafür angeboten, warum er nicht bereits im Jahre 2012 gegen die Höhe der ihm angebotenen und bezahlten Entschädigung protestiert und sechs Jahre mit seiner Klage gewartet habe.

Abgesehen davon habe er keinen Beleg für die angebliche Existenz der Bäume vorgelegt und könne daher für deren Verlust im Rahmen der geltenden Bestimmungen ohnehin keine Entschädigung einfordern. Alternativ bringt der Stadtrat vor, dass die Klage verjährt sei und schon allein deshalb verworfen werden solle.

Die Verhandlung des Gesuchs vor Richterin Hannelie Prinsloo wurde vergangene Woche zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 19. März vertagt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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