Enteignungsantrag scheitert
Formfehler sabotieren Versuch, mutmaßlichen Betrüger zu belangen
Von Marc Springer, Windhoek
Nutznießer dieses angeblichen Versäumnisses ist diesmal der Angolaner Alexes Paulo, der des illegalen Währungshandels und der Geldwäsche verdächtigt wird. Demnach hatte Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa am 24. Dezember 2015 eine Kontosperrung gegen dessen Firma Rhapsody Close Corporation erwirkt. Dazu ist sie gemäß Poca-Gesetz (Prevention of organised crime act) ermächtigt, das die Konfiszierung von angeblich illegal erlangten Vermögenswerten bzw. Finanzen erlaubt und dabei verbindliche Vorschriften und Fristen definiert.
Gemäß Poca ist Imalwa befugt, bei Gericht derlei Anträge ohne Vorankündigung und in Abwesenheit der davon tangierten Personen zu stellen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Betroffenen kurzfristig Konten leeren oder Besitztümer veräußern, die mit angeblich illegal erhaltenen Finanzen gespeist bzw. erworben wurden.
In einem zweiten Schritt ist Imalwa ermächtigt, die Enteignung bereits beschlagnahmter Finanzen und Vermögenswerte zu beantragen, muss davor jedoch die davon betroffenen Eigentümer verständigen. In der anschließend folgenden Verhandlung können diese den legalen Ursprung der konfiszierten Gelder oder Güter belegen um damit verhindern, dass jene in den Besitz des Staates übergehen.
Im aktuellen Fall ist die angestrebte Enteignung an dieser Bestimmung gescheitert, weil Imalwa bzw. ihre für Poca-Anträge zuständigen Mitarbeiter Marius und Mariette Boonzaier den Antragsgegner nicht vorschriftsmäßig in Kenntnis gesetzt haben. In der nun nachgereichten Begründung eines früheren Urteils betont Richter Hosea Angula, der Enteignungs-Antrag hätte Paulo von einem Gerichtsdiener persönlich überstellt werden müssen. Da dies nicht geschehen, sondern lediglich dessen Anwalt verständigt worden sei, könne der Antrag nicht Bestand haben.
Ferner wies er darauf hin, dass die für 120 Tage geltende Frist der zuvor verfügten Kontosperrung bereits verstrichen sei, als Imalwa die Enteignung der darin enthaltenen 1,7 Millionen N$ beantragt habe, weshalb das Gesuch auch aus diesem Grunde zum Scheitern verurteilt sei. Boonzaier kündigte gestern auf Anfrage der AZ an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
Zuletzt sind mehrmals Poca-Anträge an Formfehlern gescheitert. Dazu gehört der fehlgeschlagene Versuch, bei der Firma Atlantic Ocean Management Group einen durch angebliche Geldwäsche erlangten Betrag von 11 Millionen N$ zu beschlagnahmen und bei dem mutmaßlich an Steuerbetrug beteiligten Unternehmen China South Industry and Trading angeblich rechtswidrig erlangte 2,6 Millionen N$ zu enteignen.
Außerdem haben Formfehler den Versuch vereitelt bei dem mutmaßlich an Geldwäsche beteiligten Betrieb China Longjian einen vermeintlich illegal erlangten Betrag von 5 Millionen N$ und bei dem Antragsgegner Moses Kamunguma die angeblich aus rechtswidrigen Aktivitäten stammende und aus Deutschland überwiesene Summe von 192518 Euro zu beschlagnahmen (AZ berichtete).
Nutznießer dieses angeblichen Versäumnisses ist diesmal der Angolaner Alexes Paulo, der des illegalen Währungshandels und der Geldwäsche verdächtigt wird. Demnach hatte Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa am 24. Dezember 2015 eine Kontosperrung gegen dessen Firma Rhapsody Close Corporation erwirkt. Dazu ist sie gemäß Poca-Gesetz (Prevention of organised crime act) ermächtigt, das die Konfiszierung von angeblich illegal erlangten Vermögenswerten bzw. Finanzen erlaubt und dabei verbindliche Vorschriften und Fristen definiert.
Gemäß Poca ist Imalwa befugt, bei Gericht derlei Anträge ohne Vorankündigung und in Abwesenheit der davon tangierten Personen zu stellen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Betroffenen kurzfristig Konten leeren oder Besitztümer veräußern, die mit angeblich illegal erhaltenen Finanzen gespeist bzw. erworben wurden.
In einem zweiten Schritt ist Imalwa ermächtigt, die Enteignung bereits beschlagnahmter Finanzen und Vermögenswerte zu beantragen, muss davor jedoch die davon betroffenen Eigentümer verständigen. In der anschließend folgenden Verhandlung können diese den legalen Ursprung der konfiszierten Gelder oder Güter belegen um damit verhindern, dass jene in den Besitz des Staates übergehen.
Im aktuellen Fall ist die angestrebte Enteignung an dieser Bestimmung gescheitert, weil Imalwa bzw. ihre für Poca-Anträge zuständigen Mitarbeiter Marius und Mariette Boonzaier den Antragsgegner nicht vorschriftsmäßig in Kenntnis gesetzt haben. In der nun nachgereichten Begründung eines früheren Urteils betont Richter Hosea Angula, der Enteignungs-Antrag hätte Paulo von einem Gerichtsdiener persönlich überstellt werden müssen. Da dies nicht geschehen, sondern lediglich dessen Anwalt verständigt worden sei, könne der Antrag nicht Bestand haben.
Ferner wies er darauf hin, dass die für 120 Tage geltende Frist der zuvor verfügten Kontosperrung bereits verstrichen sei, als Imalwa die Enteignung der darin enthaltenen 1,7 Millionen N$ beantragt habe, weshalb das Gesuch auch aus diesem Grunde zum Scheitern verurteilt sei. Boonzaier kündigte gestern auf Anfrage der AZ an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
Zuletzt sind mehrmals Poca-Anträge an Formfehlern gescheitert. Dazu gehört der fehlgeschlagene Versuch, bei der Firma Atlantic Ocean Management Group einen durch angebliche Geldwäsche erlangten Betrag von 11 Millionen N$ zu beschlagnahmen und bei dem mutmaßlich an Steuerbetrug beteiligten Unternehmen China South Industry and Trading angeblich rechtswidrig erlangte 2,6 Millionen N$ zu enteignen.
Außerdem haben Formfehler den Versuch vereitelt bei dem mutmaßlich an Geldwäsche beteiligten Betrieb China Longjian einen vermeintlich illegal erlangten Betrag von 5 Millionen N$ und bei dem Antragsgegner Moses Kamunguma die angeblich aus rechtswidrigen Aktivitäten stammende und aus Deutschland überwiesene Summe von 192518 Euro zu beschlagnahmen (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen