Entschädigungsklage erneuert
Falsch verdächtigter Mann darf weiter auf Schmerzensgeld hoffen
Von Marc Springer, Windhoek
Fillipus hatte ursprünglich von der Regierung Schmerzensgeld in Höhe von 2,7 Millionen N$ gefordert. Dieser Anspruch setzte sich aus drei Einzelforderungen zusammen und betrug 200000 N$ für angeblich unrechtmäßige Verhaftung, zwei Millionen N$ wegen mutmaßlich unzulässiger Gefangenschaft über 291 Tage und 500000 N$ wegen vermeintlich böswilliger Strafverfolgung.
Die beiden ersten Forderungen waren im August 2016 von Ersatzrichter Kobus Miller verworfen worden. Zur Begründung hatte er damals angeführt, Fillipus sei am 27. Juli 2010 verhaftet worden, habe seine Entschädigungsklage jedoch erst am 8. Mai 2013 eingereicht. Damit sei der Antrag deutlich nach der dafür geltenden Frist von 12 Monaten gestellt worden und eine Wiedergutmachung wegen Verjährung nicht mehr möglich.
Weil Miller dem von Anwalt Gerson Hinda gestellten Antrag auf eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens in Bezug auf die Forderung nach Schmerzensgeld wegen angeblich böswilliger Strafverfolgung abgelehnt hatte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen diesen Teilbefund seines Urteils ein. Diese Revision wurde am Freitag vom Obersten Gericht verworfen und der Fall zur weiteren Verhandlung an das Obergericht zurückverwiesen.
Zur Begründung heißt es in dem von Vize-Oberrichter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Dave Smuts und Theo Frank bestätigten Urteil, die Staatsanwaltschaft hätte zunächst eine Berufungserlaubnis von Miller erhalten müssen. Schließlich sei ein automatisches Recht auf Revision nur bei Verfahrensfragen gegeben, im aktuellen Fall aber nicht garantiert, weil es um die Klageberechtigung von Junius insgesamt gehe.
Fillipus war verdächtigt, die Schülerin Magdalena Stoffels ermordet zu haben, die am 27. Juli 2010 auf dem Weg zur Schule in einem Rivierbett nahe der Dawid-Bezuidenhout-Schule überfallen und vermutlich vergewaltigt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte am 13. Mai 2011 das Verfahren gegen ihn eingestellt, nachdem er durch DNA-Tests entlastet wurde. Der Mord an Stoffels hatte nicht nur Schlagzeilen gemacht, sondern auch landesweit Empörung ausgelöst und zu Demonstrationen geführt.
Zur Begründung der Entschädigungsklage hatte Fillipus in einer von Anwalt Titus Ipumbu vorbereiteten Klageschrift argumentiert, seine Festnahme sei rechtswidrig gewesen, weil es keinen begründeten Anfangsverdacht gegen ihn gegeben habe. Außerdem führte er an, seine Untersuchungshaft habe ihn über neun Monate seiner Freiheit beraubt und die während diesem Zeitraum gegen ihn aufrechterhaltene Klage nicht nur seinem Ansehen geschadet, sondern ihn auch ihn in seiner Würde verletzt.
Fillipus hatte ursprünglich von der Regierung Schmerzensgeld in Höhe von 2,7 Millionen N$ gefordert. Dieser Anspruch setzte sich aus drei Einzelforderungen zusammen und betrug 200000 N$ für angeblich unrechtmäßige Verhaftung, zwei Millionen N$ wegen mutmaßlich unzulässiger Gefangenschaft über 291 Tage und 500000 N$ wegen vermeintlich böswilliger Strafverfolgung.
Die beiden ersten Forderungen waren im August 2016 von Ersatzrichter Kobus Miller verworfen worden. Zur Begründung hatte er damals angeführt, Fillipus sei am 27. Juli 2010 verhaftet worden, habe seine Entschädigungsklage jedoch erst am 8. Mai 2013 eingereicht. Damit sei der Antrag deutlich nach der dafür geltenden Frist von 12 Monaten gestellt worden und eine Wiedergutmachung wegen Verjährung nicht mehr möglich.
Weil Miller dem von Anwalt Gerson Hinda gestellten Antrag auf eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens in Bezug auf die Forderung nach Schmerzensgeld wegen angeblich böswilliger Strafverfolgung abgelehnt hatte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen diesen Teilbefund seines Urteils ein. Diese Revision wurde am Freitag vom Obersten Gericht verworfen und der Fall zur weiteren Verhandlung an das Obergericht zurückverwiesen.
Zur Begründung heißt es in dem von Vize-Oberrichter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Dave Smuts und Theo Frank bestätigten Urteil, die Staatsanwaltschaft hätte zunächst eine Berufungserlaubnis von Miller erhalten müssen. Schließlich sei ein automatisches Recht auf Revision nur bei Verfahrensfragen gegeben, im aktuellen Fall aber nicht garantiert, weil es um die Klageberechtigung von Junius insgesamt gehe.
Fillipus war verdächtigt, die Schülerin Magdalena Stoffels ermordet zu haben, die am 27. Juli 2010 auf dem Weg zur Schule in einem Rivierbett nahe der Dawid-Bezuidenhout-Schule überfallen und vermutlich vergewaltigt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte am 13. Mai 2011 das Verfahren gegen ihn eingestellt, nachdem er durch DNA-Tests entlastet wurde. Der Mord an Stoffels hatte nicht nur Schlagzeilen gemacht, sondern auch landesweit Empörung ausgelöst und zu Demonstrationen geführt.
Zur Begründung der Entschädigungsklage hatte Fillipus in einer von Anwalt Titus Ipumbu vorbereiteten Klageschrift argumentiert, seine Festnahme sei rechtswidrig gewesen, weil es keinen begründeten Anfangsverdacht gegen ihn gegeben habe. Außerdem führte er an, seine Untersuchungshaft habe ihn über neun Monate seiner Freiheit beraubt und die während diesem Zeitraum gegen ihn aufrechterhaltene Klage nicht nur seinem Ansehen geschadet, sondern ihn auch ihn in seiner Würde verletzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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