Loading svg Please wait while we translate the article
Entschädigungsklage scheitert
Entschädigungsklage scheitert

Entschädigungsklage scheitert

Gericht verweigert Schmerzensgeldzahlung für Säuglings-Tod
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In einem vergangene Woche ergangenen Urteil kommt Richterin Hannelie Prinsloo zu dem Ergebnis, dass die Kläger Martha Shikongo und ihr Mann Denny Mwanyekange keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Tod ihres Babys Paulus und einer zuvor verabreichten Impfung erbracht hätten. Ferner sieht sie es als erwiesen an, dass „sich die Mutter der Notwendigkeit, Risiken und Vorteile einer Hepatitis-B-Impfung bewusst“ gewesen sei, die ihrem Säugling am 23. Januar 2015 verabreicht worden war.

Unter Berufung auf die Fallanalyse des Sachverständigen Dr. Steffen Bau sieht es Prinsloo außerdem als erwiesen an, dass eine eventuell fatale Nebenwirkung einer Hepatitis-B-Impfung „so ungewöhnlich ist, dass kein Krankenpfleger sie hätte vorhersehen können oder die Eltern über dieses extrem geringe Risiko hätte informieren müssen“. Vielmehr sei es Dr. Bau zufolge mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher, dass Paulus an einer Vitamin-K-Mangelblutung (VKDB) verstorben ist.

Dementsprechend hält es Prinsloo für erwiesen, dass Paulus an einer Vorerkrankung und nicht den möglichen Folgen einer Impfung verstorben ist. Die Antragsteller hätten folglich kein Versäumnis auf Seiten der Beklagten nachgewiesen, das ihren Anspruch auf Schmerzensgeld legitimiert hätte.

Laut Kläger habe der Sohn kurz nach der gegen 12.15 Uhr verabreichten Impfung unkontrolliert zu schreien begonnen und unter akuter Atemnot gelitten. Außerdem seien weißer Schaum und Blut aus Augen, Nase und Ohren ausgetreten bevor er kurz darauf zu Hause verstorben sei.

Dafür wollten die Eltern das Gesundheitsministerium haftbar machen, weil es Pfleger in dem Krankenhaus versäumt hätten, dafür Sorge zu tragen, dass die dort verabreichten Impfstoffe sicher und ohne Nebenwirkungen seien. Dementsprechend hatten sie Wiedergutmachung von 718500 N$ für emotionalen Schock und Trauma beansprucht und die Erstattung von Kosten verlangt, die für die Beerdigung des Jungen und die psychologische Betreuung der Eltern angefallen seien.

Der Fall ist einer von vielen vergleichbaren Verfahren, bei denen Eltern Entschädigung für den durch angeblich unsachgemäße Verabreichung von Impfstoffen verursachte Tod ihrer Kinder verlangen. Sharen Zenda vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) vertrat die Kläger, während Wensie Uakuramenua das Gesundheitsministerium repräsentierte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 21° | 36° Rundu: 21° | 38° Eenhana: 23° | 40° Oshakati: 25° | 38° Ruacana: 21° | 38° Tsumeb: 22° | 37° Otjiwarongo: 21° | 36° Omaruru: 22° | 38° Windhoek: 20° | 34° Gobabis: 20° | 35° Henties Bay: 15° | 19° Swakopmund: 15° | 17° Walvis Bay: 14° | 22° Rehoboth: 19° | 36° Mariental: 19° | 37° Keetmanshoop: 18° | 36° Aranos: 20° | 38° Lüderitz: 16° | 31° Ariamsvlei: 18° | 35° Oranjemund: 14° | 21° Luanda: 26° | 26° Gaborone: 19° | 37° Lubumbashi: 16° | 28° Mbabane: 12° | 28° Maseru: 13° | 31° Antananarivo: 16° | 23° Lilongwe: 17° | 31° Maputo: 20° | 31° Windhoek: 20° | 34° Cape Town: 16° | 22° Durban: 17° | 23° Johannesburg: 19° | 31° Dar es Salaam: 25° | 30° Lusaka: 19° | 32° Harare: 16° | 29° #REF! #REF!