Entschädigungsklage verworfen
Freigesprochener Caprivier verliert Anspruch auf Schmerzensgeld
Von Marc Springer
Windhoek
Die vermutlich endgültige Niederlage dutzender Männer, die im Anschluss an den Caprivi-Aufstand vom 2. August 1999 verhaftet und nach zwischen 13 und 15 Jahren in Untersuchungshaft von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochen wurden, ergibt sich aus einem Urteil des Obersten Gerichts vom Donnerstag. Darin geben die Richter Peter Shivute, Ivonne Mokgoro und Bess Nkabinde einer Berufung des Ministers für Innere Sicherheit und Polizei sowie der Generalstaatsanklägerin statt, die sich gegen ein Urteil der Richterin Hannelie Prinsloo vom 5. Dezember 2017 richtet.
Damals hatte jene dem Kläger Kennedy Chunga eine Wiedergutmachung in noch festzulegender Höhe zugesprochen, weil er zu Unrecht wegen Hochverrats angeklagt wurde und bis zu seinem Freispruch am 11. Februar 2013 rund 13 Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Diese Entscheidung hat das Oberste Gericht nun mit Hinweis darauf rückgängig gemacht, es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft wider besseres Wissens die Strafverfolgung gegen Chunga fortgesetzt und die Anklage gegen ihn ohne Anfangsverdacht aufrechterhalten habe. Schließlich habe es diverse Indizien dafür gegeben, dass Chunga an der Vorbereitung und Durchführung der bewaffneten Erhebung mitgewirkt habe, bei der diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo angegriffen und neun Menschen getötet wurden.
Dass diese Indizien nicht für eine Verurteilung ausgereicht hätten und Chunga auf Grundlage der Unschuldsvermutung freigesprochen worden sei, bedeute nicht, dass keine Verdachtsmomente gegen ihn vorgelegen hätten. Darüber hinaus bedeute der Freispruch von Chunga nicht zwangsläufig, dass auch die Staatsanwaltschaft Zweifel an seiner Schuld gehabt, aber das Verfahren gegen ihn dennoch fortgesetzt habe.
Die drei Richter betonen ferner, Chunga habe seinen Freispruch vor allem der Tatsache zu verdanken, dass die Zeugen der Anklage ihn während des Verfahrens nicht hätten identifizieren können. Dies ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass dieselben Zeugen ihn zuvor in eidesstattlichen Versicherungen belastet und damit zumindest einen Anfangsverdacht gegen ihn geliefert hätten, dem die Staatsanwaltschaft zu Recht nachgegangen sei.
Nachdem in Person von Chunga nun der zweite Kläger in höchster Instanz mit einer Entschädigungsklage wegen angeblich böswilliger Strafverfolgung gescheitert ist, bleibt den über 50 freigesprochenen Ex-Angeklagten nun lediglich die Möglichkeit, sich auf ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein zügiges Verfahren zu berufen und eine Wiedergutmachung dafür anzustreben, dass sich ihr Prozess derart lange hinausgezögert hat.
Windhoek
Die vermutlich endgültige Niederlage dutzender Männer, die im Anschluss an den Caprivi-Aufstand vom 2. August 1999 verhaftet und nach zwischen 13 und 15 Jahren in Untersuchungshaft von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochen wurden, ergibt sich aus einem Urteil des Obersten Gerichts vom Donnerstag. Darin geben die Richter Peter Shivute, Ivonne Mokgoro und Bess Nkabinde einer Berufung des Ministers für Innere Sicherheit und Polizei sowie der Generalstaatsanklägerin statt, die sich gegen ein Urteil der Richterin Hannelie Prinsloo vom 5. Dezember 2017 richtet.
Damals hatte jene dem Kläger Kennedy Chunga eine Wiedergutmachung in noch festzulegender Höhe zugesprochen, weil er zu Unrecht wegen Hochverrats angeklagt wurde und bis zu seinem Freispruch am 11. Februar 2013 rund 13 Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Diese Entscheidung hat das Oberste Gericht nun mit Hinweis darauf rückgängig gemacht, es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft wider besseres Wissens die Strafverfolgung gegen Chunga fortgesetzt und die Anklage gegen ihn ohne Anfangsverdacht aufrechterhalten habe. Schließlich habe es diverse Indizien dafür gegeben, dass Chunga an der Vorbereitung und Durchführung der bewaffneten Erhebung mitgewirkt habe, bei der diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo angegriffen und neun Menschen getötet wurden.
Dass diese Indizien nicht für eine Verurteilung ausgereicht hätten und Chunga auf Grundlage der Unschuldsvermutung freigesprochen worden sei, bedeute nicht, dass keine Verdachtsmomente gegen ihn vorgelegen hätten. Darüber hinaus bedeute der Freispruch von Chunga nicht zwangsläufig, dass auch die Staatsanwaltschaft Zweifel an seiner Schuld gehabt, aber das Verfahren gegen ihn dennoch fortgesetzt habe.
Die drei Richter betonen ferner, Chunga habe seinen Freispruch vor allem der Tatsache zu verdanken, dass die Zeugen der Anklage ihn während des Verfahrens nicht hätten identifizieren können. Dies ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass dieselben Zeugen ihn zuvor in eidesstattlichen Versicherungen belastet und damit zumindest einen Anfangsverdacht gegen ihn geliefert hätten, dem die Staatsanwaltschaft zu Recht nachgegangen sei.
Nachdem in Person von Chunga nun der zweite Kläger in höchster Instanz mit einer Entschädigungsklage wegen angeblich böswilliger Strafverfolgung gescheitert ist, bleibt den über 50 freigesprochenen Ex-Angeklagten nun lediglich die Möglichkeit, sich auf ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein zügiges Verfahren zu berufen und eine Wiedergutmachung dafür anzustreben, dass sich ihr Prozess derart lange hinausgezögert hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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