Entschädigungsklagen nehmen zu
Weitere Schmerzensgeldforderungen belasten Gesundheitsministerium
Von Marc Springer, Windhoek
Einer von ihnen ist Jan Awiseb, der nach eigenen Angaben am 15. Oktober 2018 seine hoch schwangere Tochter Leonora Kuku Gawases zum Hospital in Sesfontein gebracht hat, wo sich der diensthabende Krankenpfleger Ivan Gamaseb geweigert habe, ihr zu assistieren. Obwohl die Tochter bereits in den Wehen gelegen habe, habe sich Gamaseb erst später „widerwillig“ der Tochter angenommen, als „die Geburt bereits begonnen“ habe.
Da er dabei jedoch unprofessionell gewesen sei, habe er nicht bemerkt, dass sich bei Leonora aufgrund einer Plazentaretention heftige Blutungen eingestellt hätten, an denen sie einige Zeit später verstorben sei. Dafür macht Awiseb den Krankenpfleger verantwortlich, der seine Tochter nicht angemessen untersucht oder beaufsichtigt habe und dem deshalb nicht aufgefallen sei, dass sie sofort hätte behandelt oder operiert werden müssen. Für diese Unterlassung sei das Gesundheitsministerium haftbar, von dem der Kläger deshalb Schmerzensgeld in Höhe von 2,75 Millionen N$ verlangt, wobei er unter anderem für das durch den Tod der Tochter verursachte Trauma 900000 N$ berechnet und für die künftige Versorgung von deren minderjähriger Tochter eine Summe von 1,3 Millionen N$ veranschlagt.
Einen Betrag von 545000 N$ verlangen die Klägerin Hilde Namhadi und Frans Nangolo, deren von ihnen nicht namentlich identifiziertes Kind angeblich am 4. Januar 2017 an den Folgen einer am Staatskrankenhaus in Windhoek verabreichten Impfung verstorben ist. Daran sei das Gesundheitsministerium als Arbeitgeber des Hospital-Personals schuld, das weder über mögliche Risiken der Impfung informiert noch dafür Sorge getragen habe, dass der Wirkstoff für Kleinkinder nicht schädlich sei.
Mit ähnlicher Begründung versuchen die Klägerin Martha Shikongo und Denny eine Wiedergutmachung in Höhe von 718500 N$ für den Tod ihres minderjährigen Sohnes Paulus Jona Mwanyeka zu erstreiten der nach ihren Angaben am 23. Januar 2015 im Staatshospital in Windhoek geimpft wurde und kurz darauf verstorben ist. Auch in diesem Fall argumentieren die Antragsteller, sie seien nicht über mögliche Nebenwirkungen der Impfung aufgeklärt bzw. dem Kind sei ein Impfstoff verabreicht worden, der für diesen Zweck nicht geeignet gewesen sei.
Der vierte Kläger ist Negumbo Shikoyeni, der angeblich am 29. September 2018 das Staatshospital in Windhoek aufgesucht hat um sich dort gegen ständiges Erbrechen behandeln zu lassen. Dort sei ihm eine Spritze in den Rücken verabreicht worden die einen Einstich hinterlassen habe der anschließend stark angeschwollen sei und zu bluten begonnen habe. Ungeachtet dessen sei er nach Hause geschickt und auch bei zwei Folgebesuchen von Krankenpflegern lediglich mit Medikamenten versorgt und dann entlassen worden.
Shikoyeni zufolge hätten sich die Symptome seither derart verschlechtert, dass er inzwischen kaum noch laufen könne und chronische Schmerzen ertragen müsse. Dafür sei das Gesundheitsministerium haftbar und ihm folglich eine Entschädigung von 700000 N$ schuldig.
Einer von ihnen ist Jan Awiseb, der nach eigenen Angaben am 15. Oktober 2018 seine hoch schwangere Tochter Leonora Kuku Gawases zum Hospital in Sesfontein gebracht hat, wo sich der diensthabende Krankenpfleger Ivan Gamaseb geweigert habe, ihr zu assistieren. Obwohl die Tochter bereits in den Wehen gelegen habe, habe sich Gamaseb erst später „widerwillig“ der Tochter angenommen, als „die Geburt bereits begonnen“ habe.
Da er dabei jedoch unprofessionell gewesen sei, habe er nicht bemerkt, dass sich bei Leonora aufgrund einer Plazentaretention heftige Blutungen eingestellt hätten, an denen sie einige Zeit später verstorben sei. Dafür macht Awiseb den Krankenpfleger verantwortlich, der seine Tochter nicht angemessen untersucht oder beaufsichtigt habe und dem deshalb nicht aufgefallen sei, dass sie sofort hätte behandelt oder operiert werden müssen. Für diese Unterlassung sei das Gesundheitsministerium haftbar, von dem der Kläger deshalb Schmerzensgeld in Höhe von 2,75 Millionen N$ verlangt, wobei er unter anderem für das durch den Tod der Tochter verursachte Trauma 900000 N$ berechnet und für die künftige Versorgung von deren minderjähriger Tochter eine Summe von 1,3 Millionen N$ veranschlagt.
Einen Betrag von 545000 N$ verlangen die Klägerin Hilde Namhadi und Frans Nangolo, deren von ihnen nicht namentlich identifiziertes Kind angeblich am 4. Januar 2017 an den Folgen einer am Staatskrankenhaus in Windhoek verabreichten Impfung verstorben ist. Daran sei das Gesundheitsministerium als Arbeitgeber des Hospital-Personals schuld, das weder über mögliche Risiken der Impfung informiert noch dafür Sorge getragen habe, dass der Wirkstoff für Kleinkinder nicht schädlich sei.
Mit ähnlicher Begründung versuchen die Klägerin Martha Shikongo und Denny eine Wiedergutmachung in Höhe von 718500 N$ für den Tod ihres minderjährigen Sohnes Paulus Jona Mwanyeka zu erstreiten der nach ihren Angaben am 23. Januar 2015 im Staatshospital in Windhoek geimpft wurde und kurz darauf verstorben ist. Auch in diesem Fall argumentieren die Antragsteller, sie seien nicht über mögliche Nebenwirkungen der Impfung aufgeklärt bzw. dem Kind sei ein Impfstoff verabreicht worden, der für diesen Zweck nicht geeignet gewesen sei.
Der vierte Kläger ist Negumbo Shikoyeni, der angeblich am 29. September 2018 das Staatshospital in Windhoek aufgesucht hat um sich dort gegen ständiges Erbrechen behandeln zu lassen. Dort sei ihm eine Spritze in den Rücken verabreicht worden die einen Einstich hinterlassen habe der anschließend stark angeschwollen sei und zu bluten begonnen habe. Ungeachtet dessen sei er nach Hause geschickt und auch bei zwei Folgebesuchen von Krankenpflegern lediglich mit Medikamenten versorgt und dann entlassen worden.
Shikoyeni zufolge hätten sich die Symptome seither derart verschlechtert, dass er inzwischen kaum noch laufen könne und chronische Schmerzen ertragen müsse. Dafür sei das Gesundheitsministerium haftbar und ihm folglich eine Entschädigung von 700000 N$ schuldig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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