Entschädigungsklagen reißen nicht ab
Polizei wird weiterhin mit juristischen Entschädigungsforderungen überhäuft
Von Marc Springer
Windhoek
Sein Anliegen begründet der Antragsteller Ismael Benyamen damit, er sei am 28. September 2018 nahe des Safari-Hotels von einem ihm als Miguel bekannten Beamten der Stadtpolizei angehalten worden, mit dem er bereits zuvor eine „Auseinandersetzung“ gehabt habe. Miguel habe ihm im „aggressiven Ton“ aufgefordert sein Fahrzeug zu verlassen und auf seinen Kollegen Erwin Katiti zu warten, der der bereits seit langem nach ihm (Benyamen) gesucht habe.
Als Katiti eingetroffen sei, habe er ihn (den Kläger) wegen mutmaßlicher Trunkenheit am Steuer festgenommen, ohne zuvor einen Promilletest durchzuführen. Auf der Fahrt zur Polizeistation hätten ihm die beiden Beamten wiederholt gedroht, er solle sich auf eine schmerzhafte Erfahrung in der Arrestzelle vorbereiten.
Dort hätten ihn fünf der Insassen auf Aufforderung der zwei Polizisten „angegriffen, die Kleidung vom Leib gerissen und über einen Zeitraum von 15 Minuten nicht nur körperlich misshandelt, sondern auch mit einem unbekannten Gegenstand vergewaltigt“. Nachdem die Angreifer schließlich von ihm abgelassen hätten, sei er zurück in das Dienstzimmer der Wache gebracht und dort unter Androhung weiterer „Folter“ genötigt worden, sich wegen angeblicher Trunkenheit am Steuer schuldig zu bekennen.
Für diese mutmaßliche Missachtung seiner Menschenwürde und Verletzung seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit, verlangt Benyamen eine Wiedergutmachung von 500000 N$. Ferner fordert er für die Behandlung seiner mutmaßlich erlittenen Verletzungen, das ihm verursachte Trauma und den damit verbundenen Verlust an Lebensqualität Schmerzensgeld von 2,3 Millionen N$.
Die Antragsgegner bestätigen, Benyamen angehalten zu haben, weil dieser während der Fahrt telefoniert habe. Weil dieser „aggressiv geworden“ sei, hätten ihn die beiden Polizisten auf die Wache genommen. Dort sei er jedoch weder von Polizisten, noch von Gefangenen bedroht oder misshandelt worden. Dies sei schon deshalb offenkundig, weil sich Benyamen weder für angeblich erlittene Verletzungen habe behandeln lassen, noch irgendein ärztliches Attest für diese vorgelegt habe. Vielmehr habe er eine ärztliche Untersuchung ausdrücklich verweigert und keinerlei Aussage eines Häftlings oder anwesenden Polizisten vorlegen können, der seine Version der Ereignisse habe stützen können, weshalb seine Darstellung als frei erfunden gelten und abgelehnt werden müsse.
Windhoek
Sein Anliegen begründet der Antragsteller Ismael Benyamen damit, er sei am 28. September 2018 nahe des Safari-Hotels von einem ihm als Miguel bekannten Beamten der Stadtpolizei angehalten worden, mit dem er bereits zuvor eine „Auseinandersetzung“ gehabt habe. Miguel habe ihm im „aggressiven Ton“ aufgefordert sein Fahrzeug zu verlassen und auf seinen Kollegen Erwin Katiti zu warten, der der bereits seit langem nach ihm (Benyamen) gesucht habe.
Als Katiti eingetroffen sei, habe er ihn (den Kläger) wegen mutmaßlicher Trunkenheit am Steuer festgenommen, ohne zuvor einen Promilletest durchzuführen. Auf der Fahrt zur Polizeistation hätten ihm die beiden Beamten wiederholt gedroht, er solle sich auf eine schmerzhafte Erfahrung in der Arrestzelle vorbereiten.
Dort hätten ihn fünf der Insassen auf Aufforderung der zwei Polizisten „angegriffen, die Kleidung vom Leib gerissen und über einen Zeitraum von 15 Minuten nicht nur körperlich misshandelt, sondern auch mit einem unbekannten Gegenstand vergewaltigt“. Nachdem die Angreifer schließlich von ihm abgelassen hätten, sei er zurück in das Dienstzimmer der Wache gebracht und dort unter Androhung weiterer „Folter“ genötigt worden, sich wegen angeblicher Trunkenheit am Steuer schuldig zu bekennen.
Für diese mutmaßliche Missachtung seiner Menschenwürde und Verletzung seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit, verlangt Benyamen eine Wiedergutmachung von 500000 N$. Ferner fordert er für die Behandlung seiner mutmaßlich erlittenen Verletzungen, das ihm verursachte Trauma und den damit verbundenen Verlust an Lebensqualität Schmerzensgeld von 2,3 Millionen N$.
Die Antragsgegner bestätigen, Benyamen angehalten zu haben, weil dieser während der Fahrt telefoniert habe. Weil dieser „aggressiv geworden“ sei, hätten ihn die beiden Polizisten auf die Wache genommen. Dort sei er jedoch weder von Polizisten, noch von Gefangenen bedroht oder misshandelt worden. Dies sei schon deshalb offenkundig, weil sich Benyamen weder für angeblich erlittene Verletzungen habe behandeln lassen, noch irgendein ärztliches Attest für diese vorgelegt habe. Vielmehr habe er eine ärztliche Untersuchung ausdrücklich verweigert und keinerlei Aussage eines Häftlings oder anwesenden Polizisten vorlegen können, der seine Version der Ereignisse habe stützen können, weshalb seine Darstellung als frei erfunden gelten und abgelehnt werden müsse.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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