Erfolg für Caprivier
Windhoek - Die namibische Regierung ist verpflichtet, den 128 wegen Hochverrats angeklagten Capriviern Rechtsbeihilfe zu garantieren. Diese Entscheidung verkündete am vergangenen Freitag Oberrichter Johan Strydom im Berufungsverfahren gegen das Urteil vom Windhoeker Obergericht. Danach wurde den vermeintlichen Separatisten bereits Anspruch auf staatliche Rechtsmittel gewährt.
Zwei der drei Berufungskläger - der Staat und der Direktor von Legal Aid - müssen außerdem die gesamten Gerichtskosten für den abgewiesenen Einspruch in nächst höherer Instanz tragen. Bereits am 14. Dezember des vergangenen Jahres beschlossen drei Richter am Windhoeker Obergericht, dass den Capriviern staatliche Rechtsbeihilfe gewährt werden muss.
Seit der Unabhängigkeit des Landes mussten erstmals fünf Richter in diesem außergewöhnlichsten Fall der Justiz-Geschichte Namibias eine Entscheidung treffen. Dafür wurden drei schriftliche Urteile aufgestellt: Richter Simpson Mtambanengwe und John Manyarara hatten die gleiche Meinung zu dem von Oberrichter Johan Strydom aufgesetzten Urteil. Richter Fred Chomba stimmte dem grundsätzlich zu, lediglich Interpretationsunterschiede der Verfassung wichen vom Urteil des Oberrichters ab. Die dritte, schriftlich festgelegte Entscheidung von Richter Bryan O"Linn vertritt andere Sichtweisen, weicht jedoch nur geringfügig von der Aussage Strydoms ab.
Das Hauptargument zur Befürwortung staatlicher Rechtsbeihilfe basiert auf zwei Kriterien: Mittellosigkeit und Komplexität dieses Falles seien Grund genug, um den Angeklagten finanzielle Unterstützung durch öffentliche Gelder zur Verfügung zu stellen. Nur so könne ein fairer Prozess für jeden Einzelnen gewährleistet werden. Mit Rücksicht auf die vorhandenen Ressourcen dürfen aber nur die bedürftigen Caprivier davon Gebrauch machen. Deshalb wird voraussichtlich der für Donnerstag in Grootfontein angesagte Hochverrats-Prozessbeginn zum sechsten Mal verschoben werden, um festzulegen, welcher der Angeklagten unterstützt wird.
Die 128 vermeintlichen Separatisten, denen 275 Anklagepunkte vorgeworfen werden, befinden sich schon seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft. Bereits beim letzten verschobenen Termin am 24. April war die Verhandlung mit Tumulten und mit lautem Protest vor dem Gerichtsgebäude verbunden.
Zwei der drei Berufungskläger - der Staat und der Direktor von Legal Aid - müssen außerdem die gesamten Gerichtskosten für den abgewiesenen Einspruch in nächst höherer Instanz tragen. Bereits am 14. Dezember des vergangenen Jahres beschlossen drei Richter am Windhoeker Obergericht, dass den Capriviern staatliche Rechtsbeihilfe gewährt werden muss.
Seit der Unabhängigkeit des Landes mussten erstmals fünf Richter in diesem außergewöhnlichsten Fall der Justiz-Geschichte Namibias eine Entscheidung treffen. Dafür wurden drei schriftliche Urteile aufgestellt: Richter Simpson Mtambanengwe und John Manyarara hatten die gleiche Meinung zu dem von Oberrichter Johan Strydom aufgesetzten Urteil. Richter Fred Chomba stimmte dem grundsätzlich zu, lediglich Interpretationsunterschiede der Verfassung wichen vom Urteil des Oberrichters ab. Die dritte, schriftlich festgelegte Entscheidung von Richter Bryan O"Linn vertritt andere Sichtweisen, weicht jedoch nur geringfügig von der Aussage Strydoms ab.
Das Hauptargument zur Befürwortung staatlicher Rechtsbeihilfe basiert auf zwei Kriterien: Mittellosigkeit und Komplexität dieses Falles seien Grund genug, um den Angeklagten finanzielle Unterstützung durch öffentliche Gelder zur Verfügung zu stellen. Nur so könne ein fairer Prozess für jeden Einzelnen gewährleistet werden. Mit Rücksicht auf die vorhandenen Ressourcen dürfen aber nur die bedürftigen Caprivier davon Gebrauch machen. Deshalb wird voraussichtlich der für Donnerstag in Grootfontein angesagte Hochverrats-Prozessbeginn zum sechsten Mal verschoben werden, um festzulegen, welcher der Angeklagten unterstützt wird.
Die 128 vermeintlichen Separatisten, denen 275 Anklagepunkte vorgeworfen werden, befinden sich schon seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft. Bereits beim letzten verschobenen Termin am 24. April war die Verhandlung mit Tumulten und mit lautem Protest vor dem Gerichtsgebäude verbunden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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