Erfolg für mutmaßliche Wilderer
Nashorn-Fälle: Richter gewährt sieben Tatverdächtigen Freilassung auf Kaution
Von Clemens von Alten und Nampa, Windhoek/Outjo/Otjiwarongo
Nachdem am Mittwoch bereits ein mutmaßlicher Nashorn-Wilderer mit seinem Kautionsantrag in Otjiwarongo Erfolg hatte, wurde gestern sechs weiteren Tatverdächtigen in einem getrennten Fall vor dem Haftrichter in Outjo ebenfalls eine Freilassung unter Auflagen gewährt. Dabei hatte vor allem der letztere Fall für große Aufregung gesorgt.
Bereits beim vorigen Gerichtstermin am vergangenen Freitag hatten sich Bürger, Schulkinder und anderen Interessenvertreter vor dem Magistratsgericht in Outjo zu einer großen Demonstration versammelt. Mit Plakaten und Rufen wurde die Justiz aufgerufen, den Angeklagten die gewünschte Kaution zu verweigern. Die Szene wiederholte sich am gestrigen Verhandlungstag.
Dennoch entschied sich Haftrichter Peingondjabi Shipo den inzwischen sechs Nashorn-Wilderern eine Kaution in Höhe von jeweils 10000 N$ zu gewähren – am vergangenen Freitag war in Person von Rukeeveni Nguronda noch ein weiterer Tatverdächtiger verhaftet worden. Gemäß den Kautionsauflagen müssen sich die Angeklagten zudem montags und freitags bei der örtlichen Polizeistation melden.
Nicht genug in der Hand
Laut dem Eigentümer der Farm, auf der das Nashorn Ende Mai gewildert worden sei, habe Shipo die Beweislast für ungenügend gehalten, um eine Freilassung gegen Kaution zu verweigern: „Der vorgeladene Ermittlungsbeamte habe sich nur ungern in die Karten schauen lassen, hatte der Haftrichter gemeint.“ Der Zeuge habe die Ermittlung nicht gefährden wollen, doch aufgrund seiner zögerlichen Aussage sei die Beweislast nicht ausreichend gewesen, um die Haft fortzusetzen.
Den sechs Beschuldigten – Simon Petrus Mbanzi (37), Immanuel Haingura (42), Christopher Kanonga (37), Joseph Kativa Ndumba (44), Abel Dumeni (28) und Nguronda – wird vorgeworfen, am 27. Mai auf einer luxuriösen Gästefarm südwestlich des Etoscha-Nationalparks ein Nashorn gewildert zu haben. Sie wurden schließlich am 29. Mai verhaftet und zwei Tage später einem Haftrichter in Rundu vorgeführt, wo ihr Verfahren dann nach Outjo verlegt wurde (AZ berichtete). Der nächste Gerichtstermin ist am 7. August.
Der Name der Farm soll nicht genannt werden, um nicht den Verlust weiterer, dort beherbergter Rhinozerosse zu riskieren – dem Besitzer des Gästebetriebs zufolge wurden auf der Farm seit März vergangenen Jahres bereits 13 Nashörner gewildert. Er will mit einer Informationskampagne das Bewusstsein für das Ausmaß der Nashorn-Wilderei schärfen und hat auf der Internetplattform Avaaz eine digitale Petition initiiert, die dazu aufruft, mutmaßlichen Wilderern eine bedingte Freilassung gegen Kaution zu verweigern.
Auch Kaution in Otjiwarongo
Derweil wurde in einem getrennten Fall einem mutmaßlichen Nashorn-Wilderer am Vortag in Otjiwarongo ebenfalls Kaution gewährt. Der 30-jährige Eeno Anguwo wurde am 15. April in Omuthiya verhaftet. Er wird beschuldigt, Teil eines Syndikats zu sein, das ein schwarzes Nashorn im Wert von 800000 Namibia-Dollar gewildert haben soll. Wie der Zeuge der Staatsanwaltschaft, der Polizist Daniel Wilbard, aussagte, wurden die Tatverdächtigen dabei verhaftet, wie sie einem verdeckten Ermittler das Horn verkaufen wollten.
Anguwos Anwalt Pieter Greyling hatte argumentiert, dass seinem Mandanten Kaution gewährt werden sollte, da ihm noch keine Schuld nachgewiesen worden sei, er einem festen Beruf als Buchhalter für die Regierung nachgehe und zudem seine Familie auf ihn angewiesen sei. Obwohl der Staatsanwalt sich angesichts der Schwere der Vorwürfe und einer möglichen Behinderung der Polizeiarbeit gegen eine Kaution ausgesprochen hatte, gewährte Haftrichter Karel Muyeghu eine Kaution in Höhe von 10000 Namibia-Dollar mit Auflagen. Der Angeklagte muss seinen Reisepass abgeben, sich mittwochs sowie freitags bei der örtlichen Polizeiwache melden und darf zudem Omuthiya nicht verlassen, ohne die Behörden zu informieren.
Seine Mitangeklagten Vemukuta Tjipura (49), Kaukambura Tjingee (32), Justice Embula (49), Sakeus Ekango und Issaskar Paulus Kadhila (40) bleiben allerdings bis auf weiteres in Untersuchungshaft. Der nächste Gerichtstermin ist am 4. Juli.
Nachdem am Mittwoch bereits ein mutmaßlicher Nashorn-Wilderer mit seinem Kautionsantrag in Otjiwarongo Erfolg hatte, wurde gestern sechs weiteren Tatverdächtigen in einem getrennten Fall vor dem Haftrichter in Outjo ebenfalls eine Freilassung unter Auflagen gewährt. Dabei hatte vor allem der letztere Fall für große Aufregung gesorgt.
Bereits beim vorigen Gerichtstermin am vergangenen Freitag hatten sich Bürger, Schulkinder und anderen Interessenvertreter vor dem Magistratsgericht in Outjo zu einer großen Demonstration versammelt. Mit Plakaten und Rufen wurde die Justiz aufgerufen, den Angeklagten die gewünschte Kaution zu verweigern. Die Szene wiederholte sich am gestrigen Verhandlungstag.
Dennoch entschied sich Haftrichter Peingondjabi Shipo den inzwischen sechs Nashorn-Wilderern eine Kaution in Höhe von jeweils 10000 N$ zu gewähren – am vergangenen Freitag war in Person von Rukeeveni Nguronda noch ein weiterer Tatverdächtiger verhaftet worden. Gemäß den Kautionsauflagen müssen sich die Angeklagten zudem montags und freitags bei der örtlichen Polizeistation melden.
Nicht genug in der Hand
Laut dem Eigentümer der Farm, auf der das Nashorn Ende Mai gewildert worden sei, habe Shipo die Beweislast für ungenügend gehalten, um eine Freilassung gegen Kaution zu verweigern: „Der vorgeladene Ermittlungsbeamte habe sich nur ungern in die Karten schauen lassen, hatte der Haftrichter gemeint.“ Der Zeuge habe die Ermittlung nicht gefährden wollen, doch aufgrund seiner zögerlichen Aussage sei die Beweislast nicht ausreichend gewesen, um die Haft fortzusetzen.
Den sechs Beschuldigten – Simon Petrus Mbanzi (37), Immanuel Haingura (42), Christopher Kanonga (37), Joseph Kativa Ndumba (44), Abel Dumeni (28) und Nguronda – wird vorgeworfen, am 27. Mai auf einer luxuriösen Gästefarm südwestlich des Etoscha-Nationalparks ein Nashorn gewildert zu haben. Sie wurden schließlich am 29. Mai verhaftet und zwei Tage später einem Haftrichter in Rundu vorgeführt, wo ihr Verfahren dann nach Outjo verlegt wurde (AZ berichtete). Der nächste Gerichtstermin ist am 7. August.
Der Name der Farm soll nicht genannt werden, um nicht den Verlust weiterer, dort beherbergter Rhinozerosse zu riskieren – dem Besitzer des Gästebetriebs zufolge wurden auf der Farm seit März vergangenen Jahres bereits 13 Nashörner gewildert. Er will mit einer Informationskampagne das Bewusstsein für das Ausmaß der Nashorn-Wilderei schärfen und hat auf der Internetplattform Avaaz eine digitale Petition initiiert, die dazu aufruft, mutmaßlichen Wilderern eine bedingte Freilassung gegen Kaution zu verweigern.
Auch Kaution in Otjiwarongo
Derweil wurde in einem getrennten Fall einem mutmaßlichen Nashorn-Wilderer am Vortag in Otjiwarongo ebenfalls Kaution gewährt. Der 30-jährige Eeno Anguwo wurde am 15. April in Omuthiya verhaftet. Er wird beschuldigt, Teil eines Syndikats zu sein, das ein schwarzes Nashorn im Wert von 800000 Namibia-Dollar gewildert haben soll. Wie der Zeuge der Staatsanwaltschaft, der Polizist Daniel Wilbard, aussagte, wurden die Tatverdächtigen dabei verhaftet, wie sie einem verdeckten Ermittler das Horn verkaufen wollten.
Anguwos Anwalt Pieter Greyling hatte argumentiert, dass seinem Mandanten Kaution gewährt werden sollte, da ihm noch keine Schuld nachgewiesen worden sei, er einem festen Beruf als Buchhalter für die Regierung nachgehe und zudem seine Familie auf ihn angewiesen sei. Obwohl der Staatsanwalt sich angesichts der Schwere der Vorwürfe und einer möglichen Behinderung der Polizeiarbeit gegen eine Kaution ausgesprochen hatte, gewährte Haftrichter Karel Muyeghu eine Kaution in Höhe von 10000 Namibia-Dollar mit Auflagen. Der Angeklagte muss seinen Reisepass abgeben, sich mittwochs sowie freitags bei der örtlichen Polizeiwache melden und darf zudem Omuthiya nicht verlassen, ohne die Behörden zu informieren.
Seine Mitangeklagten Vemukuta Tjipura (49), Kaukambura Tjingee (32), Justice Embula (49), Sakeus Ekango und Issaskar Paulus Kadhila (40) bleiben allerdings bis auf weiteres in Untersuchungshaft. Der nächste Gerichtstermin ist am 4. Juli.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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