Ergänzende Wählerregistrierung beginnt
Wahlkommission steht trotz Pandemie in den Startlöchern für Kommunalwahlen
Von Steffi Balzar, Windhoek
Die Namibische Wahlkommission (ECN) ruft die Bevölkerung dazu auf, ab heute die ergänzende Wählerregistrierung (Supplementary Voter Registration) für die Regionalrats- und Kommunalwahlen am 25. November zu nutzen. „Wahlberechtigte, die ihren Wählerausweis verloren haben, in einen anderen Wahlkreis gezogen oder volljährig geworden sind, können sich vom 7. bis zum 15. September landesweit für die kommenden Kommunalwahlen registrieren“, heißt es in der neusten Informationsbroschüre der ECN.
Wählerausweise, die bei der Präsidentschaftswahl im vergangenen Jahr verwendet wurden, sind für die Kommunalwahlen nicht gültig, wenn sie nicht angeben in welchem Kommunalbezirk eine Person zur Wahl registriert ist. Der Zusatz „Local Autority/LA not applicable“ weist auf dem Ausweis darauf hin, unter welchen Umständen sich der Wahlberechtigte innerhalb der kommenden acht Tage erneut registrieren kann.
Um sich registrieren zu können, benötigen Bürger einen Wählerausweis und eine Meldebestätigung. Diese kann in Form einer Stromrechnung oder eines Mietvertrages des vergangenen Jahres erfolgen. Sollte kein Wählerausweis vorhanden sein, ist das Vorlegen eines Personalausweises erforderlich. Zur besseren Übersicht hat die Kommission auf ihrer Internetseite eine Liste der verschiedenen Registrierungsstationen veröffentlicht. Wähler können sich nur für das Kommunalgebiet registrieren, in dem sie in den vergangenen zwölf Monaten gewohnt haben.
Die ECN gibt an, sich trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie zur Durchführung fairer und gesamtheitlicher Wahlen verpflichtet zu haben. „Wir sind uns bewusst, dass die meisten Aspekte des Registrierungsprozesses eine persönliche Anwesenheit erfordern und haben deshalb die notwendigen Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet“, so die Kommission. Vordergründig gehe es dabei um die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands mit nur zehn Personen pro Warteschlange.
Der Generalsekretär der Oppositionspartei NUDO, Joseph Kauandenge, plädierte vergangene Woche Medienberichten zufolge bei einer Pressekonferenz in Windhoek für eine Verschiebung der Wahlen aufgrund steigender COVID-19-Fälle -und Todesfälle. „Es ist unmöglich, dass sich Menschen während der ergänzenden Registrierung und der Wahlen in langen Schlangen anstellen, da dies zu einer hohen Zahl positiver Fälle führen kann“, so Kauandenge. Er gab an, dass er sich noch nicht an das Wahlgremium gewandt habe, da er noch auf die Rückmeldung anderer Oppositionsparteien diesbezüglich warte.
Kauandenge kritisierte ferner, dass die Regierung die Khomas-Region in einen Lockdown versetzt hat, wodurch Menschen ohne Reisegenehmigung nicht in andere Teile des Landes reisen können. Einige Menschen müssten ihm zufolge in ihre jeweiligen Wahlkreise zurückreisen, um sich für die bevorstehenden Wahlen registrieren zu lassen, was nun nicht möglich sei. In wiefern sich diese Aussage mit der Bedingung decken soll, dass Wähler in dem jeweils betroffenen Wahlkreis wohnhaft sein sollen, sagte er nicht.
Gemäss eines entsprechenden Gerichtsentschlusses, dass die bestehende elektronische Wahlgerätschaft nicht den nötigen Voraussetzungen für freie und faire Wahlen entspricht, wird die ECN dem Gerichturteil folgen müssen und diese Wahlen wieder mit Wahlzetteln austragen müssen.
Die Namibische Wahlkommission (ECN) ruft die Bevölkerung dazu auf, ab heute die ergänzende Wählerregistrierung (Supplementary Voter Registration) für die Regionalrats- und Kommunalwahlen am 25. November zu nutzen. „Wahlberechtigte, die ihren Wählerausweis verloren haben, in einen anderen Wahlkreis gezogen oder volljährig geworden sind, können sich vom 7. bis zum 15. September landesweit für die kommenden Kommunalwahlen registrieren“, heißt es in der neusten Informationsbroschüre der ECN.
Wählerausweise, die bei der Präsidentschaftswahl im vergangenen Jahr verwendet wurden, sind für die Kommunalwahlen nicht gültig, wenn sie nicht angeben in welchem Kommunalbezirk eine Person zur Wahl registriert ist. Der Zusatz „Local Autority/LA not applicable“ weist auf dem Ausweis darauf hin, unter welchen Umständen sich der Wahlberechtigte innerhalb der kommenden acht Tage erneut registrieren kann.
Um sich registrieren zu können, benötigen Bürger einen Wählerausweis und eine Meldebestätigung. Diese kann in Form einer Stromrechnung oder eines Mietvertrages des vergangenen Jahres erfolgen. Sollte kein Wählerausweis vorhanden sein, ist das Vorlegen eines Personalausweises erforderlich. Zur besseren Übersicht hat die Kommission auf ihrer Internetseite eine Liste der verschiedenen Registrierungsstationen veröffentlicht. Wähler können sich nur für das Kommunalgebiet registrieren, in dem sie in den vergangenen zwölf Monaten gewohnt haben.
Die ECN gibt an, sich trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie zur Durchführung fairer und gesamtheitlicher Wahlen verpflichtet zu haben. „Wir sind uns bewusst, dass die meisten Aspekte des Registrierungsprozesses eine persönliche Anwesenheit erfordern und haben deshalb die notwendigen Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet“, so die Kommission. Vordergründig gehe es dabei um die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands mit nur zehn Personen pro Warteschlange.
Der Generalsekretär der Oppositionspartei NUDO, Joseph Kauandenge, plädierte vergangene Woche Medienberichten zufolge bei einer Pressekonferenz in Windhoek für eine Verschiebung der Wahlen aufgrund steigender COVID-19-Fälle -und Todesfälle. „Es ist unmöglich, dass sich Menschen während der ergänzenden Registrierung und der Wahlen in langen Schlangen anstellen, da dies zu einer hohen Zahl positiver Fälle führen kann“, so Kauandenge. Er gab an, dass er sich noch nicht an das Wahlgremium gewandt habe, da er noch auf die Rückmeldung anderer Oppositionsparteien diesbezüglich warte.
Kauandenge kritisierte ferner, dass die Regierung die Khomas-Region in einen Lockdown versetzt hat, wodurch Menschen ohne Reisegenehmigung nicht in andere Teile des Landes reisen können. Einige Menschen müssten ihm zufolge in ihre jeweiligen Wahlkreise zurückreisen, um sich für die bevorstehenden Wahlen registrieren zu lassen, was nun nicht möglich sei. In wiefern sich diese Aussage mit der Bedingung decken soll, dass Wähler in dem jeweils betroffenen Wahlkreis wohnhaft sein sollen, sagte er nicht.
Gemäss eines entsprechenden Gerichtsentschlusses, dass die bestehende elektronische Wahlgerätschaft nicht den nötigen Voraussetzungen für freie und faire Wahlen entspricht, wird die ECN dem Gerichturteil folgen müssen und diese Wahlen wieder mit Wahlzetteln austragen müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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