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Erhebung der Bodensteuer könnte sich verzögern

Windhoek - Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung wird voraussichtlich nicht wie geplant, am 1. April dieses Jahres die Bodensteuer in Kraft setzen können, weil viele kommerzielle Farmer des Landes bisher nicht die dafür notwendige Information verfügbar gemacht haben.

Wie die Leiterin der Abschätzungs-Abteilung des Ministeriums, Dr. Nashilongo Shivute, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten bisher nur etwa 56 Prozent der über 12800 kommerziellen Farmer auf den Aufruf reagiert, ihrem Büro die benötigte Information über sich und ihre Farm zur Verfügung zu stellen. Die Landwirte seien bereits vor "einigen Monaten" aufgefordert worden, bei dem nächstliegenden Postamt einen der dort ausliegenden Fragebögen des Ministeriums abzuholen und auszufüllen, in dem Angaben über den Besitzer, sowie die Größe, den Namen und die geografische Lage ihrer Farm verlangt werden.


Shivute zufolge sollen die Landwirte in dem Fragebogen ferner angeben, ob sie Namibier oder Ausländer sind und die von ihnen bewirtschaftete Farm selber besitzen oder gepachtet haben. Darüber hinaus sollten die Farmer ihre Adresse, ihr Geburtsdatum sowie ihre Identitäts- und Telefonnummer mitteilen und angeben, unter welcher Nummer ihre Farm im Grundbuch registriert ist.


"Diese Information ist notwendig, weil wir sie mit den von uns bereits gesammelten Daten vergleichen müssen, bevor wir eine Bodensteuer erheben können", sagte Shivute. Nach ihrer Darstellung haben Inspektoren des Ministeriums bereits den Wert aller kommerziellen Farmen im Lande bestimmt und daraus den Betrag der Bodensteuer errechnet, den die Eigentümer dieser Farmen werden entrichten müssen.


Die Inspektoren haben sich bei dieser Rechnung an der Größe sowie der geografischen Lage der Farmen orientiert und daraus das Nutzungspotenzial dieser Ländereien abgeleitet, von dem schließlich auch die Höhe der fälligen Bodensteuer abhängen wird. Shivute zufolge sollen die Statistiken, die ihr Ministerium bereits über sämtliche kommerziellen Farmen gesammelt hat, zusammen mit den Angaben der Farmer in Form einer Liste veröffentlicht werden, in der auch der Steuerbetrag enthalten sein soll, der für jeden kommerziellen Farmer des Landes berechnet wurde.


Den betroffenen Farmern solle anschließend die Gelegenheit gegeben werden, gegen den für sie errechneten Steuerbetrag Einspruch einzulegen. "Wir können die Bodensteuer nicht erheben, solange sich die Farmer nicht mit dem für sie veranschlagten Steuerbetrag einverstanden erklärt haben", sagte Shivute und ergänzte: "Solange die Liste mit den Statistiken meines Ministeriums und den Angaben der Farmer nicht vollständig ist, weil wir noch auf Informationen von Farmern warten, können wir sie nicht veröffentlichen und die Landwirte sich deshalb auch nicht zu dem für sie errechneten Steuerbetrag äußern", sagte Shivute. Da die Farmer jedoch dem für sie errechneten Steuerbetrag zustimmen müssten, könne das Ministerium nicht die fällige Gebühr erheben, bevor nicht alle kommerziellen Landwirte des Landes den Fragebogen ausgefüllt und die Liste des Ministeriums damit vervollständigt hätten.


Angesichts der Tatsache, dass bisher nur etwas mehr als die Hälfte aller kommerziellen Farmer die gewünschte Information bereitgestellt hätten, hält es Shivute für "unwahrscheinlich", dass die Bodensteuer wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten wird. "Ich bin sehr unzufrieden darüber, dass uns bisher derart wenige Farmer ihre ausgefüllten Formulare zugeschickt haben, obwohl sie dies bis zum 28. Februar hätten tun sollen", sagte sie. Unter Hinweis auf die "mangelhafte" Kooperationsbereitschaft der Farmer wies Shivute darauf hin, dass ihr Ministerium ermächtigt sei, Landwirte mit einer Gefängnisstrafe oder einer Geldbuße von bis zu N$ 20000 zu belegen, die sich weigerten, die gewünschte Information über sich und ihre Farm zur Verfügung zu stellen. "Wir wollen diese Maßnahme nur als letztes Mittel ergreifen, werden uns aber nicht scheuen, diese Möglichkeit zu nutzen, wenn sich die Kooperationsbereitschaft der Farmer nicht verbessern sollte", kündigte sie an.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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