Erindi-Verkauf ist transparent
Geingob: Gesetz verbietet Ausländern nicht die Anschaffung von Land
Von Frank Steffen, Windhoek
Als Präsident des Landes liege es in seinem Ermessen zu entscheiden, wer ihn besuchen dürfe erklärte das namibische Staatsoberhaupt, Dr. Hage Geingob. Es sei ihm wichtig, sich zumindest ein Stück weit mit in das Geschehen der Geschäftswelt einzubringen und habe er den interessierten Erindi-Käufer Alberto Baillères über die Politik der Vergangenheit sowie Gegenwart informieren wollen.
„Die Position des Staates und die besonderen Umstände, die den Verkauf des Erindi-Privat-Hegegebiets begleiten, sollten in Einklang mit dem namibischen Gesetz geschehen, damit die breite Öffentlichkeit nicht in die Irre geführt wird“, heißt es in einer Presseerklärung, die gestern vom Büro des Staatsoberhauptes herausgegeben wurde. Es sei Teil seiner Pflicht angehenden Investoren zu versichern, dass ihr Geld in Namibia gut angelegt sei.
„Namibia ist sicher und die Rechtsstaatlichkeit wird respektiert“, heißt es ferner und dies sei Menschen, wie dem Statusinvestoren Baillères, wichtig. Geingob verhandle nicht mit Unternehmern, doch könne er nicht umhin, als festzustellen, dass Baillères sich als interessierter Käufer von Erindi, strikt an alle Regeln gehalten habe. Es sei nun die Aufgabe der Wettbewerbskommission NaCC zu entscheiden, ob der Verkauf gutgeheißen werde könne oder nicht.
Genau darum hatten einige Vertreter der namibischen Gewerkschaften sowie Oppositionspolitiker, den Präsidenten kritisiert. Es sei inakzeptabel den Geschäftsmann just dann zu empfangen, wenn die NaCC sich mit dem Verkauf der 70719 Hektar umfassenden Wildfarm befasse. Ein derartiger öffentlicher Auftritt würde ein Zeichen setzten und damit die Unabhängigkeit des NaCC beeinflussen.
Eines der maßgeblichen Argumente einiger Politiker zielt darauf ab, das riesige Areal als Staatsbesitz zu übernehmen und in Kommunalfarmen zu unterteilen, die als Teil der Landreform an einzelne Neusiedler verteilt werden sollen. Beide, der Landreformminister Utoni Nujoma sowie Geingob, hatten bereits vor einiger Zeit - bevor Baillères offiziell sein Interesse an dem Kauf der Farm angekündigt hatte - erklärt, dass sich Erindi nicht für Landreformzwecke eigne (AZ berichtete). Zwecks Beantwortung von Fragen sei Geingob am 25. Juni der Einladung der Gewerkschaften Namibia Public Workers Union (NAPWU), National Teachers‘ Union (NANTU) und Namibia Transportgewerkschaft (NATAU) gefolgt - dies diene dem Grundsatz der Transparenz und Rechenschaftspflicht, heißt es jetzt in der Mitteilung.
Geingob weist indessen darauf hin, dass es momentan keine gültigen Gesetze gebe, die den Verkauf von Farmgrund an Ausländer verbiete. So dürften Ausländer bisher auch weiterhin Grund und Boden besitzen, welches im Fall Erindis zutreffe, denn die Besitzer des Hegegebiets seien letztendlich die südafrikanische Familie Joubert. Ungeachtet der Empfehlungen der Landreformkonferenz im Oktober 2018, seien sämtliche Empfehlungen eben nur solche, solange sie noch nicht als Gesetz umgesetzt worden seien. „Das Recht auf Eigentum ist in Kapitel 3 unserer namibischen Verfassung garantiert und muss unantastbar bleiben“, meint Geingob.
Dies sei ein Vermächtnis, das zurück zum Gründungspräsidenten Dr. Sam Nujoma und dem ehemaligen Präsidenten Hifikepunye Pohamba reiche. Es sei eine Entscheidung der gleichen Regierung wie damals, in Form der SWAPO-Partei. Er habe in diesem Falle auch keine Kaufverzichtserklärung seitens des Staates angestrengt, sondern datiere diese zurück in die Zeit, als die ehemalige Ministerin Pendukeni Ithana noch als Landreformminister gedient habe.
Als Präsident des Landes liege es in seinem Ermessen zu entscheiden, wer ihn besuchen dürfe erklärte das namibische Staatsoberhaupt, Dr. Hage Geingob. Es sei ihm wichtig, sich zumindest ein Stück weit mit in das Geschehen der Geschäftswelt einzubringen und habe er den interessierten Erindi-Käufer Alberto Baillères über die Politik der Vergangenheit sowie Gegenwart informieren wollen.
„Die Position des Staates und die besonderen Umstände, die den Verkauf des Erindi-Privat-Hegegebiets begleiten, sollten in Einklang mit dem namibischen Gesetz geschehen, damit die breite Öffentlichkeit nicht in die Irre geführt wird“, heißt es in einer Presseerklärung, die gestern vom Büro des Staatsoberhauptes herausgegeben wurde. Es sei Teil seiner Pflicht angehenden Investoren zu versichern, dass ihr Geld in Namibia gut angelegt sei.
„Namibia ist sicher und die Rechtsstaatlichkeit wird respektiert“, heißt es ferner und dies sei Menschen, wie dem Statusinvestoren Baillères, wichtig. Geingob verhandle nicht mit Unternehmern, doch könne er nicht umhin, als festzustellen, dass Baillères sich als interessierter Käufer von Erindi, strikt an alle Regeln gehalten habe. Es sei nun die Aufgabe der Wettbewerbskommission NaCC zu entscheiden, ob der Verkauf gutgeheißen werde könne oder nicht.
Genau darum hatten einige Vertreter der namibischen Gewerkschaften sowie Oppositionspolitiker, den Präsidenten kritisiert. Es sei inakzeptabel den Geschäftsmann just dann zu empfangen, wenn die NaCC sich mit dem Verkauf der 70719 Hektar umfassenden Wildfarm befasse. Ein derartiger öffentlicher Auftritt würde ein Zeichen setzten und damit die Unabhängigkeit des NaCC beeinflussen.
Eines der maßgeblichen Argumente einiger Politiker zielt darauf ab, das riesige Areal als Staatsbesitz zu übernehmen und in Kommunalfarmen zu unterteilen, die als Teil der Landreform an einzelne Neusiedler verteilt werden sollen. Beide, der Landreformminister Utoni Nujoma sowie Geingob, hatten bereits vor einiger Zeit - bevor Baillères offiziell sein Interesse an dem Kauf der Farm angekündigt hatte - erklärt, dass sich Erindi nicht für Landreformzwecke eigne (AZ berichtete). Zwecks Beantwortung von Fragen sei Geingob am 25. Juni der Einladung der Gewerkschaften Namibia Public Workers Union (NAPWU), National Teachers‘ Union (NANTU) und Namibia Transportgewerkschaft (NATAU) gefolgt - dies diene dem Grundsatz der Transparenz und Rechenschaftspflicht, heißt es jetzt in der Mitteilung.
Geingob weist indessen darauf hin, dass es momentan keine gültigen Gesetze gebe, die den Verkauf von Farmgrund an Ausländer verbiete. So dürften Ausländer bisher auch weiterhin Grund und Boden besitzen, welches im Fall Erindis zutreffe, denn die Besitzer des Hegegebiets seien letztendlich die südafrikanische Familie Joubert. Ungeachtet der Empfehlungen der Landreformkonferenz im Oktober 2018, seien sämtliche Empfehlungen eben nur solche, solange sie noch nicht als Gesetz umgesetzt worden seien. „Das Recht auf Eigentum ist in Kapitel 3 unserer namibischen Verfassung garantiert und muss unantastbar bleiben“, meint Geingob.
Dies sei ein Vermächtnis, das zurück zum Gründungspräsidenten Dr. Sam Nujoma und dem ehemaligen Präsidenten Hifikepunye Pohamba reiche. Es sei eine Entscheidung der gleichen Regierung wie damals, in Form der SWAPO-Partei. Er habe in diesem Falle auch keine Kaufverzichtserklärung seitens des Staates angestrengt, sondern datiere diese zurück in die Zeit, als die ehemalige Ministerin Pendukeni Ithana noch als Landreformminister gedient habe.
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Allgemeine Zeitung
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