Erneute Unruhe im Bildungswesen
Windhoek (Nampa/sb) - Die namibische Lehrergewerkschaft (NANTU) forderte in der vergangenen Woche, dass der Anwesenheitsunterricht im Land mit sofortiger Wirkung ausgesetzt wird. Grund sei unter anderem die COVID-19-Erkrankung eines Schülers der Mariental High School in der Hardap-Region. „Fall 37 ist ein Lernender, der von Walvis Bay nach Mariental gereist ist. Wir wissen nicht mit wie vielen Gemeindemitgliedern und möglicherweise anderen Schülern er Kontakt hatte“, so die Aussage der Generalsekretärin von NANTU, Loide Shaanika. Laut ihr ist die vorläufige Schließung der betreffenden Oberstufe ein erster Schritt, allerdings sei die Schulgemeinde des ganzen Landes gefährdet. Besonders der Anstieg von COVID-19-Fällen und die Bekanntgabe von lokalen Übertragungen im Land sollten zu einer sofortigen Schulschließung von 14 Tagen führen. NANTU hatte für den vergangenen Freitag ein Treffen mit dem Bildungs- und dem Gesundheitsministerium beantragt, um diesen Vorschlag zu besprechen. Ob so ein Treffen stattfand, ist bisher nicht bekannt.
Die Staatssekretärin des Bildungsministeriums, Sanet Steenkamp, gab indessen am vergangenen Donnerstag bekannt, dass die Mindestnote für eine Versetzung der Klassen eins bis neun von 40 auf 35 Prozent herabgesetzt wurde. Laut einer Erklärung des Ministeriums sei diese Regelung auf die Auswirkungen von COVID-19 auf das Bildungswesen zurückzuführen und gelte dies nur für das Jahr 2020. „Die veränderte Versetzungsanforderung gilt für alle Staats- und Privatschulen, die beim Bildungsministerium registriert sind und den namibischen Lehrplan anbieten, sofern keine Ausnahme beantragt wurde“, sagte Steenkamp. „Sollte ein Schüler die erwartete Leistung nicht erbringen und der Klassenlehrer in Absprache mit dem Versetzungsausschuss davon überzeugt sein, dass eine Versetzung nicht sinnvoll wäre, sollte die Klasse wiederholt werden“, erklärte sie. Laut Steenkamp darf ein Kind in der Unterstufe zweimal eine Klasse wiederholen, in der Oberstufe sei dies nur noch einmal erlaubt. Es sei zudem wichtig, dass die vergebenen Noten den tatsächlichen Leistungsstand des Schülers in Bezug auf die geforderten Kompetenzen der Lehrpläne der einzelnen Fächer widerspiegeln.
Die Staatssekretärin des Bildungsministeriums, Sanet Steenkamp, gab indessen am vergangenen Donnerstag bekannt, dass die Mindestnote für eine Versetzung der Klassen eins bis neun von 40 auf 35 Prozent herabgesetzt wurde. Laut einer Erklärung des Ministeriums sei diese Regelung auf die Auswirkungen von COVID-19 auf das Bildungswesen zurückzuführen und gelte dies nur für das Jahr 2020. „Die veränderte Versetzungsanforderung gilt für alle Staats- und Privatschulen, die beim Bildungsministerium registriert sind und den namibischen Lehrplan anbieten, sofern keine Ausnahme beantragt wurde“, sagte Steenkamp. „Sollte ein Schüler die erwartete Leistung nicht erbringen und der Klassenlehrer in Absprache mit dem Versetzungsausschuss davon überzeugt sein, dass eine Versetzung nicht sinnvoll wäre, sollte die Klasse wiederholt werden“, erklärte sie. Laut Steenkamp darf ein Kind in der Unterstufe zweimal eine Klasse wiederholen, in der Oberstufe sei dies nur noch einmal erlaubt. Es sei zudem wichtig, dass die vergebenen Noten den tatsächlichen Leistungsstand des Schülers in Bezug auf die geforderten Kompetenzen der Lehrpläne der einzelnen Fächer widerspiegeln.
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Allgemeine Zeitung
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