Erste Lohnkommission tritt an
Windhoek - Mit der Ernennung der Lohnkommission (Wages Commission) erfüllt das Arbeitsministerium eine gesetzliche Pflicht, die schon im ersten Arbeitsgesetz nach der Staatsgründung, Gesetz Nr. 6 von 1992, vorgeschrieben war und wiederum ins neue Arbeitsgesetz von 2007 aufgenommen wurde. Während der vergangenen zwei Jahrzehnte hatte die Regierung die Einsetzung einer solchen Körperschaft nicht als Priorität angesehen, aber jetzt scheint das Arbeitsministerium es ernst zu meinen. Zur Vorstellung der ersten Kommission waren auch Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingeladen.
Mitglieder der ersten Lohnkommission
Folgende - darunter sehr bekannte - Personen dienen der Lohnkommission: Dr. Libertine Amadhila - vormals Kabinettsmitglied und zuletzt Vizepremier, Dr. Hilma Shindondola Mote vom Arbeitsforschungsinstitut LARRI - von den Gewerkschaften nominiert, und Veronica de Klerk - Direktorin des Frauenhilfswerks WAD (Women's Action for Development) als Vertreterin des Arbeitgeberverbands NEF. Ferner hat der Minister noch zwei Fachkräfte berufen: als Experten des Arbeitsgesetzes - den Juristen Clement Daniels (er dient auch als Medienombudsmann) und den Sozialökonom Uahatjiri Ngaujake von der Sozialversicherungskommission.
Mindestlohn für Hausbedienstete
Der Minister hat die Kommission mit einer Untersuchung der Lage der Hausbediensteten betraut, die ihre Erhebung bis zum 30. November abschließen soll. Ihren Bericht mit Empfehlungen verlangt Ngatjizeko am 15. Februar 2013. Arbeitgeber von Hausangestellten und andere Interessenträger können der Kommission bis zum 30. Juli 2012 Schriften mit Vorschlägen und Erwägungen einreichen. Das Ministerium mit Sitz in Khomasdal hat für die Kommission ein Sekretariat eingerichtet. Nach der gestrigen Einsetzung nehmen die Mitglieder der Kommission an einem drei Tage dauernden Lehrgang teil, der von internationalen Arbeitsexperten geleitet wird. Der Auftrag und die Bedingungen der Kommission werden noch im Amtsblatt bekannt gegeben.
Ngatjizeko hat gestern deutlich mitgeteilt, was er von der Kommission erwartet. Für Farm- und Bauarbeiter sowie für Wachposten der Sicherheitsfirmen gibt es bereits Mindestlöhne, aber noch nicht für Hausangestellte. Unter Hausbediensteten (domestic workers) versteht der Minister folgende Kräfte: Haushälter, "Kindermädchen", Pflegepersonal für Senioren, Fahrer, Gärtner und andere Arbeiter, die direkt in einem Haushalt arbeiten.
Trotz vieler anderer Arbeitsschutzgesetze hält der Minister die Hausbediensteten für die "empfindlichste und am meisten marginalisierte" Arbeitsgruppe Namibias. Nach der Arbeiteraufnahme von 2008 stellen Hausbedienstete einen Anteil von 10,9 Prozent aller fest angestellten, regulären Arbeitskräfte dar. "Sie ermöglichen es Zehntausenden von Familien, insbesondere auch Berufsfrauen, zur Arbeit zu gehen, derweil sie sich um den Haushalt kümmern", so der Minister. Aber er befürchtet, dass ein Teil der Hausbediensteten der Ausbeutung, der verbalen, physischen, selbst sexuellen Misshandlung ausgesetzt ist. Die neue Kommission soll der Arbeitssparte auf den Grund gehen. Er erwartet Empfehlungen zum Mindestlohn, ob Vergütung auch in Verbindung mit Naturalien geleistet werden kann, ob der vorgeschlagene Mindestlohn in verschiedenen Regionen unterschiedlich ausfallen soll und welche Mindestformalien befolgt werden sollen, z.B. die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags. Wo Jugendliche als Hausbedienstete beschäftigt sind, will der Minister wissen, ob sie auch zur Schule gehen oder was sonst für ihre Bildung getan wird. Die Kommission hat auch den Auftrag, die Fähigkeit von Arbeitgebern zu untersuchen, ob sie imstande sind, Mindestlöhne zu zahlen.
Mitglieder der ersten Lohnkommission
Folgende - darunter sehr bekannte - Personen dienen der Lohnkommission: Dr. Libertine Amadhila - vormals Kabinettsmitglied und zuletzt Vizepremier, Dr. Hilma Shindondola Mote vom Arbeitsforschungsinstitut LARRI - von den Gewerkschaften nominiert, und Veronica de Klerk - Direktorin des Frauenhilfswerks WAD (Women's Action for Development) als Vertreterin des Arbeitgeberverbands NEF. Ferner hat der Minister noch zwei Fachkräfte berufen: als Experten des Arbeitsgesetzes - den Juristen Clement Daniels (er dient auch als Medienombudsmann) und den Sozialökonom Uahatjiri Ngaujake von der Sozialversicherungskommission.
Mindestlohn für Hausbedienstete
Der Minister hat die Kommission mit einer Untersuchung der Lage der Hausbediensteten betraut, die ihre Erhebung bis zum 30. November abschließen soll. Ihren Bericht mit Empfehlungen verlangt Ngatjizeko am 15. Februar 2013. Arbeitgeber von Hausangestellten und andere Interessenträger können der Kommission bis zum 30. Juli 2012 Schriften mit Vorschlägen und Erwägungen einreichen. Das Ministerium mit Sitz in Khomasdal hat für die Kommission ein Sekretariat eingerichtet. Nach der gestrigen Einsetzung nehmen die Mitglieder der Kommission an einem drei Tage dauernden Lehrgang teil, der von internationalen Arbeitsexperten geleitet wird. Der Auftrag und die Bedingungen der Kommission werden noch im Amtsblatt bekannt gegeben.
Ngatjizeko hat gestern deutlich mitgeteilt, was er von der Kommission erwartet. Für Farm- und Bauarbeiter sowie für Wachposten der Sicherheitsfirmen gibt es bereits Mindestlöhne, aber noch nicht für Hausangestellte. Unter Hausbediensteten (domestic workers) versteht der Minister folgende Kräfte: Haushälter, "Kindermädchen", Pflegepersonal für Senioren, Fahrer, Gärtner und andere Arbeiter, die direkt in einem Haushalt arbeiten.
Trotz vieler anderer Arbeitsschutzgesetze hält der Minister die Hausbediensteten für die "empfindlichste und am meisten marginalisierte" Arbeitsgruppe Namibias. Nach der Arbeiteraufnahme von 2008 stellen Hausbedienstete einen Anteil von 10,9 Prozent aller fest angestellten, regulären Arbeitskräfte dar. "Sie ermöglichen es Zehntausenden von Familien, insbesondere auch Berufsfrauen, zur Arbeit zu gehen, derweil sie sich um den Haushalt kümmern", so der Minister. Aber er befürchtet, dass ein Teil der Hausbediensteten der Ausbeutung, der verbalen, physischen, selbst sexuellen Misshandlung ausgesetzt ist. Die neue Kommission soll der Arbeitssparte auf den Grund gehen. Er erwartet Empfehlungen zum Mindestlohn, ob Vergütung auch in Verbindung mit Naturalien geleistet werden kann, ob der vorgeschlagene Mindestlohn in verschiedenen Regionen unterschiedlich ausfallen soll und welche Mindestformalien befolgt werden sollen, z.B. die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags. Wo Jugendliche als Hausbedienstete beschäftigt sind, will der Minister wissen, ob sie auch zur Schule gehen oder was sonst für ihre Bildung getan wird. Die Kommission hat auch den Auftrag, die Fähigkeit von Arbeitgebern zu untersuchen, ob sie imstande sind, Mindestlöhne zu zahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen