Erster Wahltag ist kein Feiertag
Windhoek - Der erste Wahltag für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2009 am kommenden Freitag ist kein Feier-, sondern ein normaler Arbeitstag. Darauf wies jetzt Mbeuta Ua-Ndjarakanda, Staatssekretär im Informationsministerium, in einer schriftlichen Mitteilung hin. In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder Spekulationen in der Bevölkerung gegeben, ob am 27. November wegen des Urnenganges gearbeitet werden müsse oder nicht. Seeleute, die an diesem Tag beruflich verhindert sind, haben bereits vor zwei Wochen ihre Stimme abgegeben.
Zwar habe Präsident Hifikepunye Pohamba gemäß Artikel 32 der Verfassung das Recht, eine entsprechende Proklamation aufzustellen, aber "die Regierung sieht keinen Bedarf dafür, den 27. November als Feiertag zu deklarieren", heißt es in der Erklärung. Da der Urnengang an zwei Tagen (27. und 28. November) stattfindet und die Wahllokale überdies auch außerhalb der normalen Arbeitszeit geöffnet seien, hätten alle Wähler die Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben.
Staatssekretär Ua-Ndjarakanda appellierte abschließend im Namen der Regierung an alle Wähler, "mit einem hohen Maß der Toleranz freie, faire und friedliche Wahlen sicherzustellen".
Zwar habe Präsident Hifikepunye Pohamba gemäß Artikel 32 der Verfassung das Recht, eine entsprechende Proklamation aufzustellen, aber "die Regierung sieht keinen Bedarf dafür, den 27. November als Feiertag zu deklarieren", heißt es in der Erklärung. Da der Urnengang an zwei Tagen (27. und 28. November) stattfindet und die Wahllokale überdies auch außerhalb der normalen Arbeitszeit geöffnet seien, hätten alle Wähler die Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben.
Staatssekretär Ua-Ndjarakanda appellierte abschließend im Namen der Regierung an alle Wähler, "mit einem hohen Maß der Toleranz freie, faire und friedliche Wahlen sicherzustellen".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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