Loading svg Please wait while we translate the article
Erziehungsministerin verurteilt
Erziehungsministerin verurteilt

Erziehungsministerin verurteilt

Nach Schuldspruch wegen Korruption wird Hanse-Himarwa zum Ballast für SWAPO
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In seiner über zwei Stunden andauernden Urteilsbegründung sah es Liebenberg als erwiesen an, dass Hanse-Himarwa im Jahre 2014 ihr damaliges Amt als Gouverneurin der Hardap-Region dafür missbraucht hat, zwei Anspruchsberechtigte von einer Liste mit Nutznießern eines Wohnungsbauprogramms in Mariental zu streichen und durch die Namen von zwei Verwandten zu ersetzen. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass sie sich der Unrechtmäßigkeit ihres Handels bewusst gewesen sei, als sie in Person von Regina Kuhlmann und Piet Fransman die beiden Begünstigten durch ihre Verwandten Justine Gowases und Christiana Hanse habe austauschen lassen.

Der Richter berief sich dabei auf die Aussagen von diversen Zeugen, die als Vertreter des damaligen Ministeriums für Regionalverwaltung und Wohnungsbau und der Stadtverwaltung von Mariental an der Erstellung der Liste mitgewirkt hatten. Diese hatten übereinstimmend ausgesagt, sie hätten die Namen der 19 Begünstigten aus einer Warteliste mit über 350 Antragstellern ermittelt und Hanse-Himarwa am 15. Dezember 2014 präsentiert, die die Häuser zwei Tage später symbolisch an die Empfänger hätte übergeben sollen.

Ungebührliche Einflussnahme

Die Zeugen waren sich alle darin einig, dass Hanse-Himarwa mit der Auswahl der Empfänger höchst unzufrieden gewesen sei und darauf bestanden habe, die Liste zu ändern. Dies habe sie unter anderem damit begründet, dass sich unter den identifizierten Nutznießern auch Kritiker der SWAPO befunden hätten, während Personen leer ausgegangen seien, die für die regierende Partei Wahlkampf gemacht hätten und zu denen die angeblich körperlich behinderten Gowases und Hanse gehören würden. Außerdem habe sie beanstandet, dass sie nicht an der Auswahl der Empfänger beteiligt oder vor diesem Vorgang konsultiert worden sei.

Die Zeugen hatten ferner ausgesagt, Hanse-Himarwa habe mehrmals betont, dass sie als Regionalgouverneurin das letzte Wort habe und die Beamten der Stadtverwaltung bzw. des Ministeriums verpflichtet seien, ihrem Willen zu folgen. Dementsprechend habe Hanse-Himarwa auf einem Folgetreffen am nächsten Tag bestanden und bei dieser Besprechung den Stadtdirektor von Mariental, Pauly Nghiwilepo, den Vize-Direktor des Ministeriums, Merrow Thaniseb, den für Wohnungsbau zuständigen Berater des Ministeriums, Gabriel Marin Castro, und den damaligen Bürgermeister von Mariental, Alex Kamberute, „lautstark zurechtgewiesen“ und derart eingeschüchtert, dass sie schließlich einer Änderung der Liste in ihrem Sinne zugestimmt hätten.

Erfundene Schutzbehauptung

Dass Hanse-Himarwa bis zuletzt beteuert hatte, dass dieses zweite Treffen nie stattgefunden habe, bezeichnete Liebenberg als „unglaubwürdige Schutzbehauptung“. Schließlich seien alle vier der bei der Beratung anwesenden Zeugen ranghohe Funktionäre und zwei von ihnen nach eigener Aussage mit der Angeklagten befreundet. Demnach hätten sie keine Veranlassung, sich gegen die Ministerin zu verschwören und diese durch wahrheitswidrige Angaben zu belasten.

Die Behauptung der Angeklagten, wonach das Treffen am 16. Dezember nie erfolgt sei, bezeichnete Liebenberg als „lächerlich“, weil dies voraussetzen würde, dass die vier Zeugen eine kollektive Falschaussage verabredet bzw. selbst die Originalliste verändert und dies der Ministerin angelastet hätten. Demnach sei offensichtlich, dass die Angeklagte versucht habe, das Gericht „in die Irre zu führen“ bzw. „unter Eid zu belügen“, als sie behauptet habe, das von den Zeugen thematisierte Treffen am 16. Dezember habe es nie gegeben.

Dass dies wider besseres Wissen geschehen sei, könne Liebenberg zufolge mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Schließlich habe Hanse-Himarwa nachweislich versucht, sich von diesem Treffen zu distanzieren, bei dem sie solange auf die Beamten eingewirkt habe, bis jene die Liste auf ihr Betreiben geändert hätten.

Amtsmissbrauch erwiesen

Weil Hanse-Himarwa als Gouverneurin keine Entscheidungsgewalt bei der Auswahl der Häuser-Empfänger gehabt, ihr Amt aber dennoch dafür eingesetzt habe, auf diesen Prozess Einfluss zu nehmen, sei der Tatbestand der Korruption zu Gunsten Dritter nachweislich erfüllt. Schließlich habe die Angeklagte „wissentlich und unehrlich“ gehandelt, als sie versucht habe, die Auswahl der Begünstigten zu beeinflussen und dabei ihre Verwandten zu bevorteilen.

Nachdem Hanse-Himarwa aufgrund dieser Zusammenhänge wegen Korruption schuldig gesprochen worden war, beantragte Staatsanwalt Ed Marondeze, sie bis zur Strafmaßverkündung in Polizeigewahrsam zu nehmen. Auf Drängen von Verteidiger Ndili Ndaitwah sah Richter Liebenberg jedoch von einer solchen Maßnahme ab. Hanse-Himarwa wird also weiter auf freiem Fuß bleiben, bis ihr Verfahren am 24. Juli mit den Strafanträgen von Anklage und Verteidigung fortgesetzt wird und dann an einem noch festzulegenden Datum in die Strafmaßverkündung münden wird.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-19

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 21° | 32° Rundu: 20° | 34° Eenhana: 21° | 37° Oshakati: 23° | 37° Ruacana: 19° | 37° Tsumeb: 24° | 35° Otjiwarongo: 18° | 35° Omaruru: 18° | 37° Windhoek: 20° | 34° Gobabis: 20° | 34° Henties Bay: 15° | 19° Swakopmund: 15° | 16° Walvis Bay: 14° | 21° Rehoboth: 19° | 36° Mariental: 24° | 38° Keetmanshoop: 21° | 38° Aranos: 23° | 37° Lüderitz: 15° | 33° Ariamsvlei: 21° | 38° Oranjemund: 15° | 23° Luanda: 26° | 27° Gaborone: 19° | 24° Lubumbashi: 17° | 32° Mbabane: 17° | 24° Maseru: 14° | 30° Antananarivo: 15° | 35° Lilongwe: 22° | 35° Maputo: 22° | 31° Windhoek: 20° | 34° Cape Town: 18° | 23° Durban: 20° | 26° Johannesburg: 16° | 21° Dar es Salaam: 26° | 32° Lusaka: 19° | 31° Harare: 20° | 30° #REF! #REF!