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Es fehlt ein Informationsgesetz

Nach wie vor fehlt in Namibia ein Informationsgesetz, das öffentliche Instanzen über ihren Transparenzkodex hinaus fest in die Pflicht einbindet, ihre öffentlichkeits-relevante Information mit den Medien und der Öffentlichkeit zu teilen. Ebenso kommt die Namibische Rundfunk- und Fernsehanstalt (NBC) nicht ihrem Auftrag nach, als öffentlich-rechtliche Institution zu fungieren, weil sie zu oft als willfähriges Instrument der politischen Machthaber fungiert.
Diese Einschätzung der Medienszene stammt aus dem nunmehr dritten Afrikanischen Medienbarometer (AMB) für Namibia 2009, das noch vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom Medieninstitut des Südlichen Afrika (MISA) herausgegeben wurde. MISA erhält für dieses Projekt seit 2005 die Unterstützung der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie der Europäischen Union (EU).

Die parteihörige Ausrichtung der NBC wurde nach den Wahlen von mehreren internationalen Wahlbeobachtern, unter Anderem von der SADC (Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika) und der Afrikanischen Union (AU) unabhängig bestätigt, vor allem in der Frage nach der fairen Zuteilung von Sendezeiten für die 14 politischen Willensträger, die sich um die Gunst des Wählers bemüht haben. Selbst den weitgehend unkritischen internationalen Beobachtern war nicht entgangen, dass die NBC der regierenden Partei den Löwenanteil der TV-Sendezeiten überlassen hatte. Diese Einschätzung erfolgte unabhängig von der Einschätzung der NBC durch MISA.
Das Medienbarometer ist eine Erhebung, die in 23 Ländern südlich der Sahara im Zweijahresrhythmus schon zweimal nach afrikanischen Kriterien durchgeführt wurde. Als Bezugsrahmen gelten hauptsächlich die Deklaration der Afrikanischen Kommission für Menschen- und Völkerrecht von 2002, die Windhoeker Deklaration über pluralistische Medien in Afrika von 1991 sowie die Afrikanische Funkcharta von 2001, die zehn Jahre nach der Windhoeker Deklaration ebenfalls in der namibischen Hauptstadt verabschiedet wurde.
Staatliche Anzeigensperre

Bei allen Erhebungen für das Medienbarometer über die Medienverhältnisse in Namibia seit 2001 muss stets die staatliche Anzeigensperre erwähnt werden, die der vorige Präsident Sam Nujoma in jenem Jahr nach unbekannten Kriterien über die unabhängige Tageszeitung "Namibian" verhängt hat. Die Pohamba-Regierung hat seither nicht gewagt, an dem Verbot Nujomas zu rütteln. Ebenso hat es die Regierung auch auf ausdrückliche Fragen unabhängiger Medien seither nicht geschafft, ein Gesetz oder eine Verordnung zu nennen, wonach ein Nachrichtenmedium wie im vorliegenden Fall mit einem staatlichen Anzeigenverbot bestraft werden kann.
Zur Beurteilung für das Medienbarometer hatte MISA zehn Jury-Mitglieder eingesetzt, die den Medienbereich in vier Sektoren unterteilt und dazu jeweils zehn bis zwölf Kernfragen behandelt haben. Im ersten Sektor geht es um die Frage, inwieweit die Meinungs- und Pressefreiheit effektiv geschützt und gefördert werden. Sektor 2 behandelt die Medienlandschaft nach Kriterien der Vielfalt, Unabhängigkeit und der Existenzfähigkeit. Im dritten Sektor geht es um die Frage, wie die staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalt NBC zu einer öffentlich-rechtlichen Institution umgestaltet werden kann. Im Sektor 4 verfolgt die Jury Fragen nach dem Leistungsniveau der Journalisten, beziehungsweise inwiefern sich die Medien an einen (vereinbarten) Kodex halten. Die Verabschiedung eines namibischen Medienkodexes sowie die Ernennung des Medienombudsmannes und des Presserats bis Oktober/November 2009 war bei Abschluss dieser Beurteilung noch nicht erfolgt.
Das Urteil der Jury fällt im Fall der NBC sehr negativ aus, derweil die Medienbeobachter auch das generelle Niveau der gedruckten und elektronischen Berichterstattung kritisch beurteilen und für verbesserungswürdig halten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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