Esau will Korruption ausmerzen
Nur noch „(Pty) Ltd“-Firmen dürfen Fischfangrechte bekommen
Von Erwin Leuschner, Swakopmund/Walvis Bay
Fischereiminister Bernhard Esau hat gestern in Swakopmund vor mehr als 100 Personen die am vergangenen Donnerstag im Amtsblatt bestätigten, neuen Bedingungen für das Beantragen von Fischfangrechten offiziell bekanntgegeben - und ließ dabei die Bombe platzen.
Weder Firmen, die als sogenannte CC, Section 21 Company oder gar als Stiftung registriert sind, noch Privatpersonen kommen künftig für eine Fischfangquote in Frage. Im gleichen Atemzug dürfen auch keine Firmen, die auf einer Börse notiert sind, Fischfangrechte oder -quoten zugeteilt bekommen. „Damit will ich die Korruption ausmerzen. Diese Selbstsucht und unmoralischen Praktiken müssen aufhören“, sagte Esau. Nur Unternehmen, die gemäß des namibischen Handelsgesetzes als eine „(Proprietary) Limited“ registriert sind, dürfen ein Fischfangrecht beantragen.
Laut Esau hat sein Ministerium über die vergangenen 28 Jahre bei der Vergabe von Fischfangrechten „dazugelernt“, und daher diese drastische Änderung vorgenommen. „Wir haben gesehen, dass es viel Ärger bei allen Firmen gibt, die nicht als (Pty) Ltd registriert sind“, erklärte er. Ihm zufolge sei dies hauptsächlich darauf zurück zu führen, dass beispielsweise eine CC-Firma nicht verpflichtet sei, eine geprüfte Jahresabschlussbilanz vorzulegen. Die Teilhaber könnten daher die Zahlen verdrehen und Aktionäre über Profite, Einnahmen und Ausgaben belügen.
Des Weiteren seien CCs nicht verpflichtet, über ein Aktionärszertifikat zu verfügen. Laut Esau haben Unternehmer in der Vergangenheit eine CC registriert und Personen mit ehemals benachteiligtem Hintergrund als Aktionäre angegeben. „Wenn es aber darum geht, Dividende auszuzahlen, dann haben sie das nie gemacht. Aktionäre, die der armen Bevölkerungsschicht angehören, konnten nie nachweisen, dass sie überhaupt Anteile besitzen, weil es keine Beweise gab“, so Esau.
Der Minister ergänzte, dass Unternehmen, die auf einer Börse notiert sind, künftig keine Fischfangquote mehr bekommen dürfen. Diese Maßnahme begründete er mit der aktuellen Gesetzgebung des Fischereiministeriums, wonach nur namibische Bürger Fischfangrechte oder -Quoten erhalten dürfen. „Weil sich der Besitz von börsennotierten Firmen und somit die Nationalität der Aktionäre stündlich ändert, können sie diese rechtliche Voraussetzung nicht einhalten“, verdeutlichte er.
Laut Esau müssen die Anträge neuer Fischfangrechte bis 31. Juli 2018 eingereicht werden. Insgesamt werde sein Ressort 96 Fischfangrechte vergeben. Er verwies auf die kommerzielle Nutzung von Kap-Hecht (hake), Kap-Bastard-Makrele (horse mackerel), Atlantischen Seeteufel (monk), Rote Tiefseekrabbe (red crab), Kap-Languste (rock lobster), Südafrikanischer Meeräsche (Mullet) und Kap-Pelzrobbe. Außerdem seien die Leinenfischer und große pelagische Fischereien eingeschlossen.
Esau ruft indes alle Namibier auf, Teil dieser neuen Runde der Verteilung von Fischfangrechte zu werden. „Jede Person ist willkommen, ihren Antrag einzureichen“, sagte er. Sein Ressort werde dazu landesweite Treffen organisieren, bei denen sich jedermann über das Verfahren für Anträge von Fangrechten informieren kann.
Fischereiminister Bernhard Esau hat gestern in Swakopmund vor mehr als 100 Personen die am vergangenen Donnerstag im Amtsblatt bestätigten, neuen Bedingungen für das Beantragen von Fischfangrechten offiziell bekanntgegeben - und ließ dabei die Bombe platzen.
Weder Firmen, die als sogenannte CC, Section 21 Company oder gar als Stiftung registriert sind, noch Privatpersonen kommen künftig für eine Fischfangquote in Frage. Im gleichen Atemzug dürfen auch keine Firmen, die auf einer Börse notiert sind, Fischfangrechte oder -quoten zugeteilt bekommen. „Damit will ich die Korruption ausmerzen. Diese Selbstsucht und unmoralischen Praktiken müssen aufhören“, sagte Esau. Nur Unternehmen, die gemäß des namibischen Handelsgesetzes als eine „(Proprietary) Limited“ registriert sind, dürfen ein Fischfangrecht beantragen.
Laut Esau hat sein Ministerium über die vergangenen 28 Jahre bei der Vergabe von Fischfangrechten „dazugelernt“, und daher diese drastische Änderung vorgenommen. „Wir haben gesehen, dass es viel Ärger bei allen Firmen gibt, die nicht als (Pty) Ltd registriert sind“, erklärte er. Ihm zufolge sei dies hauptsächlich darauf zurück zu führen, dass beispielsweise eine CC-Firma nicht verpflichtet sei, eine geprüfte Jahresabschlussbilanz vorzulegen. Die Teilhaber könnten daher die Zahlen verdrehen und Aktionäre über Profite, Einnahmen und Ausgaben belügen.
Des Weiteren seien CCs nicht verpflichtet, über ein Aktionärszertifikat zu verfügen. Laut Esau haben Unternehmer in der Vergangenheit eine CC registriert und Personen mit ehemals benachteiligtem Hintergrund als Aktionäre angegeben. „Wenn es aber darum geht, Dividende auszuzahlen, dann haben sie das nie gemacht. Aktionäre, die der armen Bevölkerungsschicht angehören, konnten nie nachweisen, dass sie überhaupt Anteile besitzen, weil es keine Beweise gab“, so Esau.
Der Minister ergänzte, dass Unternehmen, die auf einer Börse notiert sind, künftig keine Fischfangquote mehr bekommen dürfen. Diese Maßnahme begründete er mit der aktuellen Gesetzgebung des Fischereiministeriums, wonach nur namibische Bürger Fischfangrechte oder -Quoten erhalten dürfen. „Weil sich der Besitz von börsennotierten Firmen und somit die Nationalität der Aktionäre stündlich ändert, können sie diese rechtliche Voraussetzung nicht einhalten“, verdeutlichte er.
Laut Esau müssen die Anträge neuer Fischfangrechte bis 31. Juli 2018 eingereicht werden. Insgesamt werde sein Ressort 96 Fischfangrechte vergeben. Er verwies auf die kommerzielle Nutzung von Kap-Hecht (hake), Kap-Bastard-Makrele (horse mackerel), Atlantischen Seeteufel (monk), Rote Tiefseekrabbe (red crab), Kap-Languste (rock lobster), Südafrikanischer Meeräsche (Mullet) und Kap-Pelzrobbe. Außerdem seien die Leinenfischer und große pelagische Fischereien eingeschlossen.
Esau ruft indes alle Namibier auf, Teil dieser neuen Runde der Verteilung von Fischfangrechte zu werden. „Jede Person ist willkommen, ihren Antrag einzureichen“, sagte er. Sein Ressort werde dazu landesweite Treffen organisieren, bei denen sich jedermann über das Verfahren für Anträge von Fangrechten informieren kann.
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Allgemeine Zeitung
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