Essen zählt nicht
Windhoek - Die Festlegung von Mindestlöhnen für Hausangestellte wurde gestern von der Namibischen Farmarbeitergewerkschaft (Namibia Farmworkers Union, Nafwu) und der Gewerkschaft für Hausangestellte und verwandte Berufe, (Namibia Domestic and Allied Workers Union, NDAWU) in einer Presseerklärung gefordert. "Um die erforderliche Höhe eines Mindestlohns herauszufinden, wurden bislang Hausangestellte in Swakopmund und Tsumeb interviewt. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Interviews legen derzeit einen monatlichen Mindestlohn von etwa N$750 für eine Vollzeitkraft nahe." Das sagte Alfred Angula, der Generalsekretär der Nafwu.
Besonders betonte er, dass so genannte "Kühlschrank-Zulagen", also freies Essen, nicht Teil des Lohns sein dürften. Lebensmittel, die während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden, trügen nicht dazu bei, die Familie mit Nahrungsmitteln zu versorgen. "Diese Geste der Arbeitgeber darf nicht als Arbeitsanreiz missbraucht werden und als Ersatz für ein ordentliches Gehalt dienen."
Angula teilte weiterhin mit, dass die Gewerkschaft mit großer Enttäuschung festgestellt habe, dass Arbeitgeber die Arbeitstage pro Woche reduzierten, um die Vorschriften des Sozialversicherungsgesetzes zu umgehen. Dies führe zu einer Verringerung des Einkommens der Hausangestellten.
Alle Arbeitgeber werden von der Gewerkschaft aufgerufen, ihre Angestellten bei der Sozialversicherungskommission zu melden. Das Sozialversicherungsgesetz solle außerdem vom Gesetzgeber dahingehend ergänzt werden, dass "jeder ständige Hausangestellte - unabhängig von der Zahl der Arbeitstage pro Woche - versichert werden muss", so Angula.
Abschließend schlug die Gewerkschaft Steuererleichterungen für Arbeitgeber als Anreiz vor, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Hausangestellten zu verbessern.
Besonders betonte er, dass so genannte "Kühlschrank-Zulagen", also freies Essen, nicht Teil des Lohns sein dürften. Lebensmittel, die während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden, trügen nicht dazu bei, die Familie mit Nahrungsmitteln zu versorgen. "Diese Geste der Arbeitgeber darf nicht als Arbeitsanreiz missbraucht werden und als Ersatz für ein ordentliches Gehalt dienen."
Angula teilte weiterhin mit, dass die Gewerkschaft mit großer Enttäuschung festgestellt habe, dass Arbeitgeber die Arbeitstage pro Woche reduzierten, um die Vorschriften des Sozialversicherungsgesetzes zu umgehen. Dies führe zu einer Verringerung des Einkommens der Hausangestellten.
Alle Arbeitgeber werden von der Gewerkschaft aufgerufen, ihre Angestellten bei der Sozialversicherungskommission zu melden. Das Sozialversicherungsgesetz solle außerdem vom Gesetzgeber dahingehend ergänzt werden, dass "jeder ständige Hausangestellte - unabhängig von der Zahl der Arbeitstage pro Woche - versichert werden muss", so Angula.
Abschließend schlug die Gewerkschaft Steuererleichterungen für Arbeitgeber als Anreiz vor, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Hausangestellten zu verbessern.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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