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Ex-Magistratsrichter erleidet Rückschlag
Ex-Magistratsrichter erleidet Rückschlag

Ex-Magistratsrichter erleidet Rückschlag

Mutmaßlicher Triebtäter scheitert bei Versuch, sein Strafverfahren aussetzen zu lassen
Marc Springer
Windhoek (ms) - Ein der Vergewaltigung in zwei Fällen beschuldigter Ex-Magistratsrichter ist bei dem Versuch gescheitert, seinen Strafprozess solange aussetzen zu lassen, bis ein von ihm angestrengtes Zivilverfahren gegen die Generalstaatsanklägerin entschieden wurde.

Die jüngste Niederlage des Angeklagten Jaco Marius Kennedy (32) ergibt sich aus einer am Freitag ergangenen Verfügung von Ersatzrichter Kobus Miller, in der er dem Beschuldigten die Erlaubnis verweigert, gegen einen früheren Befund von ihm in Berufung zu gehen. In diesem Urteil war Miller zu dem Ergebnis gelangt, dass das Strafverfahren gegen Kennedy unabhängig von dessen noch schwebender Zivilklage fortgesetzt werden könne. Diese Entscheidung hat Miller nun mit Hinweis darauf bestätigt, es sei ausgeschlossen, dass das Oberste Gericht zu einer anderen Auffassung gelangen werde. Deshalb sei eine Revision in höchster Instanz von vorne herein zum Scheitern verurteilt und eine Verhandlung derselben damit hinfällig.

In dem Zivilverfahren versucht Kennedy den Beschluss von Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa zu annullieren gegen ihn ein Verfahren einzuleiten. Dabei will er unter anderem klären lassen, welche Befugnisse jene bei der Entscheidung genießt, ob gegen mutmaßliche Straftäter wie ihn Anklage erhoben werden soll. Nachdem Miller das Berufungsgesuch von Kennedy verworfen hatte, wurde dessen Verfahren zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 15. August vertagt.

Kennedy befindet sich seit Januar 2016 in Untersuchungshaft. Rund ein Jahr zuvor war er bereits in einem getrennten Vergewaltigungsprozess gegen Kaution von 3000 N$ freigelassen worden. Seiner erneuten Festnahme liegt der Vorwurf zu Grunde, dass er in gemeinschaftlicher Absicht mit seinem ebenfalls angeklagten Cousin Ray Cloete (33) am 3. Januar 2016 die damals 43-jährige G. in seinem Wagen entführt und in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM vergewaltigt hat.

Mehrere Versuche des Beschuldigten, seine bedingte Freilassung zu erwirken, sind unter anderem an Zeugenaussagen des mutmaßlichen Opfers gescheitert, wonach Kennedy bzw. eine von ihm instruierte und ihr unbekannte Person sie bedroht und ihr Geld für die Rücknahme einer von ihr erstatteten Anzeige angeboten habe. Die daraus folgende Verdunkelungsgefahr spielte bei der Ablehnung seines Kautionsantrags ebenso eine Rolle wie die Flucht- und Wiederholungsgefahr, da Kennedy angesichts von zwei angeblich verübten Vergewaltigungen eine sehr lange Haftstrafe drohe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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