Ex-Magistratsrichterin erhält Haftstrafe
Vorteilsannahme und Korruption führen zu zweijährigem Freiheitsverlust
Von Marc Springer, Windhoek
Die Angeklagte Melanie Theron (35) war am 11. Juli von Richter Nate Ndauendapo schuldig gesprochen worden. Jener sah es damals als erwiesen an, dass die ehemalige Magistratsrichterin zwischen dem 26. Mai und dem 15. August 2011 von diversen Verkehrssündern Bestechungsgeld in Höhe von insgesamt 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen vereitelt hatte.
Er berief sich dabei auf die Zeugenaussagen von diversen Autofahrern, wonach sie Theron Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe dafür bezahlt hätten, dass jene ihr Verfahren einstellt. Spätere Ermittlungen der Polizei hatten ferner ergeben, dass Theron durch Manipulation von Prozessakten den Eindruck erweckt hatte, die jeweils betroffenen Verkehrssünder hätten plausibel erklären können, warum sie ihre Strafzettel nicht bezahlt hätten und seien deshalb lediglich verwarnt worden.
Tatsächlich jedoch seien die vorgeladenen Verkehrssünder nie vor Gericht erschienen, nachdem sie Theron zuvor bestochen hätten. Um ihre Vorteilsannahme zu tarnen und Kollegen zu täuschen, habe Theron anschließend Unterlagen gefälscht, um damit den Eindruck erweckt, die jeweils betroffenen Fahrzeughalter seien alle einer Geldstrafe entgangen bzw. ihr Verfahren eingestellt worden.
Theron selber hatte beteuert, sämtliche von ihr annullierten Strafzettel, seien „defekt“ und damit unwirksam gewesen, weil sie z.B. nicht angegeben hätten, welche Verkehrsvorschrift ein jeweils betroffener Autofahrer verletzt habe.
Bei seiner Strafmaßverkündung am Freitag betonte Ndauendapo, die Angeklagte habe durch ihr korruptes Verhalten die gesamte Justiz in Verruf gebracht und den von ihr abgelegten Eid gebrochen, in dem sie geschworen habe, das Gesetz zu achten und durchzusetzen. Obwohl sie aufrichtige Reue gezeigt habe, könne sie einem Freiheitsentzug deshalb nicht entgehen.
Theron hatte in dem vorangegangenen Verfahren unter anderem angegeben, sie sei seit ihrer Entlassung als Magistratsrichterin vor acht Jahren ohne Einkommen, weil sie aufgrund des Verfahrens gegen sie, keine Arbeit hätte finden können.
Die Angeklagte Melanie Theron (35) war am 11. Juli von Richter Nate Ndauendapo schuldig gesprochen worden. Jener sah es damals als erwiesen an, dass die ehemalige Magistratsrichterin zwischen dem 26. Mai und dem 15. August 2011 von diversen Verkehrssündern Bestechungsgeld in Höhe von insgesamt 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen vereitelt hatte.
Er berief sich dabei auf die Zeugenaussagen von diversen Autofahrern, wonach sie Theron Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe dafür bezahlt hätten, dass jene ihr Verfahren einstellt. Spätere Ermittlungen der Polizei hatten ferner ergeben, dass Theron durch Manipulation von Prozessakten den Eindruck erweckt hatte, die jeweils betroffenen Verkehrssünder hätten plausibel erklären können, warum sie ihre Strafzettel nicht bezahlt hätten und seien deshalb lediglich verwarnt worden.
Tatsächlich jedoch seien die vorgeladenen Verkehrssünder nie vor Gericht erschienen, nachdem sie Theron zuvor bestochen hätten. Um ihre Vorteilsannahme zu tarnen und Kollegen zu täuschen, habe Theron anschließend Unterlagen gefälscht, um damit den Eindruck erweckt, die jeweils betroffenen Fahrzeughalter seien alle einer Geldstrafe entgangen bzw. ihr Verfahren eingestellt worden.
Theron selber hatte beteuert, sämtliche von ihr annullierten Strafzettel, seien „defekt“ und damit unwirksam gewesen, weil sie z.B. nicht angegeben hätten, welche Verkehrsvorschrift ein jeweils betroffener Autofahrer verletzt habe.
Bei seiner Strafmaßverkündung am Freitag betonte Ndauendapo, die Angeklagte habe durch ihr korruptes Verhalten die gesamte Justiz in Verruf gebracht und den von ihr abgelegten Eid gebrochen, in dem sie geschworen habe, das Gesetz zu achten und durchzusetzen. Obwohl sie aufrichtige Reue gezeigt habe, könne sie einem Freiheitsentzug deshalb nicht entgehen.
Theron hatte in dem vorangegangenen Verfahren unter anderem angegeben, sie sei seit ihrer Entlassung als Magistratsrichterin vor acht Jahren ohne Einkommen, weil sie aufgrund des Verfahrens gegen sie, keine Arbeit hätte finden können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen