Ex-Magistratsrichterin verurteilt
Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt könnten zu Haftstrafe führen
Von Marc Springer, Windhoek
In seiner über 80 Seiten umfassenden Urteilsbegründung sah es Richter Nate Ndauendapo als erwiesen an, dass die Angeklagte Melanie Theron zwischen dem 26. Mai und dem 15. August 2011 von diversen Verkehrssündern Bestechungsgeld in Höhe von insgesamt 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen vereitelt hat.
Er berief sich dabei auf die Zeugenaussagen von diversen Autofahrern, wonach sie Theron Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe dafür bezahlt hätten, dass jene ihr Verfahren einstellt. Spätere Ermittlungen der Polizei hatten ferner ergeben, dass Theron durch Manipulation von Prozessakten den Eindruck erweckt hat, die jeweils betroffenen Verkehrssünder hätten plausibel erklären können, warum sie ihre Strafzettel nicht bezahlt hätten und seien deshalb lediglich verwarnt worden.
Tatsächlich jedoch seien die vorgeladenen Verkehrssünder nie vor Gericht erschienen, nachdem sie Theron zuvor bestochen hätten. Um ihre Vorteilsannahme zu tarnen und Kollegen zu täuschen, habe Theron dennoch Unterlagen gefälscht, um damit den Eindruck erweckt, die jeweils betroffenen Fahrzeughalter seien alle einer Geldstrafe entgangen.
Theron selber hatte bis zuletzt beteuert, sämtliche von ihr annullierten Strafzettel seien „defekt“ und damit unwirksam gewesen. So hätten die unbezahlten Bußbescheide z.B. nicht angegeben, welche Verkehrsvorschrift ein jeweils betroffener Autofahrer verletzt habe. Da dies gesetzlich vorgeschrieben sei, hätte die jeweils verhängte Geldstrafe nicht eingefordert werden können und die dazugehörige Zahlungsaufforderung gestrichen werden müssen.
Dasselbe gelte in den Fällen, wo sie Haftbefehle gegen vermeintliche Verkehrssünder aufgehoben bzw. deren Vollstreckung ausgesetzt habe. In diesen Fällen habe sich gezeigt, dass die Haftbefehle aufgrund eines inkorrekten und von den jeweils Betroffenen unbezahlten Strafzettels erlassen worden und als solche unwirksam gewesen seien. Ferner hatte Theron betont, sie habe niemals eigenmächtig Bußbescheide gestrichen oder Haftbefehle außer Kraft gesetzt. Vielmehr habe sie dabei stets auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft gehandelt, könne dies jedoch in den meisten Fällen nicht belegen, weil die Protokolle der jeweiligen Verhandlungen verschwunden seien.
Dass dies eine frei erfundene Schutzbehauptung ist, hält Ndauendapo angesichts der Tatsache für erwiesen, dass Theron von einem verdeckten Ermittler eindeutig überführt worden sei. Schließlich habe die Angeklagte von dem auf sie angesetzten Polizeiinspektor Namweya nachweislich 1000 N$ angenommen, nachdem ihr jener einen fingierten Strafzettel habe zukommen lassen, der nicht nur seinen Tarnnamen Pomwene Absalom, sondern auch seine Handynummer enthalten habe.
Ndauendapo zufolge würden Verbindungsnachweise der Telekom eindeutig die Version des Ermittlers bestätigen, wonach Theron ihn angerufen und angeboten habe, seine, auf dem gefälschten Strafzettel reflektierte Strafe von 2000 N$ zu halbieren, wenn er ihr im Gegenzug dafür 1000 N$ zahle. Diese Darstellung werde ferner durch Polizeikommissar Mwinga gestützt, der nach eigener Aussage im Auftrag seines Kollegen Namweya die Angeklagte am 15. August 2011 in ihrem Büro aufgesucht, sich dort als der angebliche Verkehrssünder Pomwene Absalom vorgestellt und Theron die von ihr verlangten 1000 N$ überreicht habe.
Nach Auswertung aller Zeugenaussagen und anderer Indizien sei es Ndauendapo zufolge erwiesen, dass Theron nicht nur von dem verdeckten Ermittler, sondern auch den anderen Zeugen Bestechungsgeld angenommen und diesen zu einer Einstellung ihres Verfahrens verholfen habe. Ungeachtet dessen, dass der Ex-Magistratsrichterin damit eine Haftstrafe droht, wurde ihre Kaution in Höhe von 7000 N$ bis zum 19. August verlängert, wenn ihr Verfahren mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt werden soll.
In seiner über 80 Seiten umfassenden Urteilsbegründung sah es Richter Nate Ndauendapo als erwiesen an, dass die Angeklagte Melanie Theron zwischen dem 26. Mai und dem 15. August 2011 von diversen Verkehrssündern Bestechungsgeld in Höhe von insgesamt 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen vereitelt hat.
Er berief sich dabei auf die Zeugenaussagen von diversen Autofahrern, wonach sie Theron Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe dafür bezahlt hätten, dass jene ihr Verfahren einstellt. Spätere Ermittlungen der Polizei hatten ferner ergeben, dass Theron durch Manipulation von Prozessakten den Eindruck erweckt hat, die jeweils betroffenen Verkehrssünder hätten plausibel erklären können, warum sie ihre Strafzettel nicht bezahlt hätten und seien deshalb lediglich verwarnt worden.
Tatsächlich jedoch seien die vorgeladenen Verkehrssünder nie vor Gericht erschienen, nachdem sie Theron zuvor bestochen hätten. Um ihre Vorteilsannahme zu tarnen und Kollegen zu täuschen, habe Theron dennoch Unterlagen gefälscht, um damit den Eindruck erweckt, die jeweils betroffenen Fahrzeughalter seien alle einer Geldstrafe entgangen.
Theron selber hatte bis zuletzt beteuert, sämtliche von ihr annullierten Strafzettel seien „defekt“ und damit unwirksam gewesen. So hätten die unbezahlten Bußbescheide z.B. nicht angegeben, welche Verkehrsvorschrift ein jeweils betroffener Autofahrer verletzt habe. Da dies gesetzlich vorgeschrieben sei, hätte die jeweils verhängte Geldstrafe nicht eingefordert werden können und die dazugehörige Zahlungsaufforderung gestrichen werden müssen.
Dasselbe gelte in den Fällen, wo sie Haftbefehle gegen vermeintliche Verkehrssünder aufgehoben bzw. deren Vollstreckung ausgesetzt habe. In diesen Fällen habe sich gezeigt, dass die Haftbefehle aufgrund eines inkorrekten und von den jeweils Betroffenen unbezahlten Strafzettels erlassen worden und als solche unwirksam gewesen seien. Ferner hatte Theron betont, sie habe niemals eigenmächtig Bußbescheide gestrichen oder Haftbefehle außer Kraft gesetzt. Vielmehr habe sie dabei stets auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft gehandelt, könne dies jedoch in den meisten Fällen nicht belegen, weil die Protokolle der jeweiligen Verhandlungen verschwunden seien.
Dass dies eine frei erfundene Schutzbehauptung ist, hält Ndauendapo angesichts der Tatsache für erwiesen, dass Theron von einem verdeckten Ermittler eindeutig überführt worden sei. Schließlich habe die Angeklagte von dem auf sie angesetzten Polizeiinspektor Namweya nachweislich 1000 N$ angenommen, nachdem ihr jener einen fingierten Strafzettel habe zukommen lassen, der nicht nur seinen Tarnnamen Pomwene Absalom, sondern auch seine Handynummer enthalten habe.
Ndauendapo zufolge würden Verbindungsnachweise der Telekom eindeutig die Version des Ermittlers bestätigen, wonach Theron ihn angerufen und angeboten habe, seine, auf dem gefälschten Strafzettel reflektierte Strafe von 2000 N$ zu halbieren, wenn er ihr im Gegenzug dafür 1000 N$ zahle. Diese Darstellung werde ferner durch Polizeikommissar Mwinga gestützt, der nach eigener Aussage im Auftrag seines Kollegen Namweya die Angeklagte am 15. August 2011 in ihrem Büro aufgesucht, sich dort als der angebliche Verkehrssünder Pomwene Absalom vorgestellt und Theron die von ihr verlangten 1000 N$ überreicht habe.
Nach Auswertung aller Zeugenaussagen und anderer Indizien sei es Ndauendapo zufolge erwiesen, dass Theron nicht nur von dem verdeckten Ermittler, sondern auch den anderen Zeugen Bestechungsgeld angenommen und diesen zu einer Einstellung ihres Verfahrens verholfen habe. Ungeachtet dessen, dass der Ex-Magistratsrichterin damit eine Haftstrafe droht, wurde ihre Kaution in Höhe von 7000 N$ bis zum 19. August verlängert, wenn ihr Verfahren mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt werden soll.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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