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Ex-Minister bleiben vorerst in U-Haft

Fishrot-Sextett verliert Rechtsbeistand – Südafrikanische Anwälte festgenommen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die mit Spannung erwartete und von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitete Kautionsverhandlung begann am Freitag am Magistratsgericht mit einem empfindlichen Rückschlag für die sechs Angeklagten, als Vertreter des Innenministeriums in Begleitung von Soldaten anrückten und die beiden südafrikanischen Anwälte Mike Hellens und Dawie Joubert abführen ließen. Die zwei Advokaten, die bereits den ehemaligen Präsidenten Südafrikas, Jacob Zuma, vertreten haben, wurden eines Verstoßes gegen das Immigrationsgesetz angeklagt, weil sie offenbar ohne Arbeitserlaubnis eingereist waren und für ihre namibischen Mandanten tätig wurden.

Am späten Abend wurden die beiden Juristen zu einer Geldstrafe von jeweils 10000 N$ verurteilt und kamen mit der freiwilligen Abreise ihrer Abschiebung zuvor. Weil die Angeklagten damit ihren Rechtsbeistand verloren, konnte die Kautionsverhandlung nicht beginnen, bis sie in Person von Tinashe Chibwana und Gilroy Casper zwei namibische Juristen verpflichtet hatten.

Chibwana teilte Magistratsrichter Linus Samunzala jedoch kurz darauf mit, dass sich weder er noch Casper in der kurzen Zeit auf die Verhandlung des Kautionsantrags hätten vorbereiten können, der folglich heute behandelt werden soll. Die Angeklagten zu denen neben dem ehemaligen Fischereiminister Bernard Esau (61) und dem Ex-Justizminister Sacky Shangala (42) auch der frühere Geschäftsführer von Investec Asset Management in Namibia, James Hatuikulipi (44), sein suspendierter Ex-Kollege Ricardo Gustavo (44), Esaus Schwiegersohn Tamson 'Fitty' Hatuikulipi (38) und der mit Hatuikulipi verwandte Geschäftsmann Pius 'Taxa' Mwatelulo (31) gehören, mussten folglich das Wochenende in Untersuchungshaft verbringen.

Zuvor hatten die Beschuldigten mit versteinerter Miene in der Anklagebank gestanden, während Magistratsrichter Samunzala die von Staatsanwalt Ed Marondeze formulierten Anklagepunkte verlas. Darin werden den Beschuldigten sechs Anklagepunkte zur Last gelegt, darunter Korruption, Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ein Anklagepunkt der Korruption richtet sich allein gegen den Hauptangeklagten Esau und geht auf den Vorwurf zurück, dass er zwischen 2014 und 2019 der Firma Namgomar Pesca Namibia gegen Bezahlung eine Fangquote für 55000 Tonnen Pferdemakrele zuerkannt und damit sein Amt zur persönlichen Selbstbereicherung bzw. zum Vorteil seiner Mitangeklagten missbraucht hat.

Im Kern basieren die Anklagepunkte auf dem Vorwurf, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji eine dem namibischen Staatsunternehmen Fishcor zuerkannte Fangquote erlangt und im Gegenzug dafür über 103 Millionen N$ an die Angeklagten gezahlt hat. Das angebliche Bestechungsgeld soll über Samherjis namibische Tochterfirma Mermaria Seafood Namibia kanalisiert worden und durch Firmen wie Namgomar Pesca Namibia, Fitty Entertainment, Erongo Clearing and Forwarding, JTH Trading und Otuafika Logistics an die Beschuldigten gelangt sein, die folglich auch der Geldwäsche verdächtigt sind.

Außerdem sind sie der Steuerhinterziehung beschuldigt, weil sie gegenüber dem Fiskus vorgegeben haben sollen, dass Namgomar Pesca Namibia in dem Zeitraum zwischen 2014 und 2019 statt der eigentlich gemachten Einnahmen von 40 Millionen N$ nur 14 Millionen N$ erwirtschaftet habe. Die angebliche Selbstbereicherung wurden durch Recherchen internationaler Medien öffentlich, die dabei unter anderem tausende, von der Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte Dokumente ausgewertet hatten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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