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Ex-Ministerin will Urteil kippen
Ex-Ministerin will Urteil kippen

Ex-Ministerin will Urteil kippen

Hanse-Himarwa beantragt Berufung gegen ihren Schuldspruch
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Zur Begründung ihres Anliegens, über das Richter Christie Liebenberg am 3. Februar entscheiden will, brachte ihr Anwalt Berry Roux vor, seine Mandantin habe nicht „absichtlich und bewusst“ korrupt gehandelt, als sie im Jahre 2014 in ihrer damaligen Eigenschaft als Gouverneurin der Hardap-Region zwei Anspruchsberechtigte von einer Liste mit Nutznießern eines Wohnungsbauprogramms in Mariental habe streichen und durch die Namen von zwei Verwandten habe ersetzen lassen.

Vielmehr habe sie in dem festen Glauben agiert, dass die beiden von ihr disqualifizierten Kandidaten nicht begünstigt werden sollten, weil sie überzeugte SWAPO-Kritiker seien. Außerdem sei sie der Überzeugung gewesen, dass ihre beiden Verwandten Vorrang verdient hätten, weil sie beide behindert seien und im Zuge des Wohnungsprogramms damit eine Vorzugsbehandlung verdient gehabt hätten.

Darüber hinaus hob Roux, der bereits den südafrikanischen paralympischen Athleten Oscar Pistorius verteidigt hat, vor, dass die beiden ursprünglichen Begünstigten beide nicht leer ausgegangen seien, sondern zu einem späteren Zeitpunkt ihre Wohnungen erhalten hätten. Es sei also weder ihnen ein Nachteil entstanden, noch habe Hanse-Himarwa persönlich von der Intervention profitiert.

Dies sei jedoch Voraussetzung für den Straftatbestand der Korruption, wie er in dem derzeit geltenden Gesetz definiert sei. Ferner sei darin festgelegt, dass ein Fall von Korruption nur dann gegeben sei, wenn der jeweils Beschuldigte sein Amt für den Zweck missbraucht habe, sich selbst oder andere zu begünstigen. Eine solche Selbstbereicherung bzw. Vorteilsannahme sei im Falle von Hanse-Himarwa jedoch nicht gegeben, weil sie als Regionalgouverneurin gar nicht über die Zuteilung der im Rahmen des Wohnungsprogramms errichteten Häuser hätte entscheiden dürfen.

Es könne also nicht die Rede davon sein, dass sie ihr Amt missbraucht habe, wie dies gemäß Korruptions-Definition notwendig gewesen wäre, weil sie sich dafür eine ihr nicht zustehende Befugnis hätte anmaßen müssen.

Die Staatsanwaltschaft widersetzt sich in Person von Ankläger Ed Marondeze dem Gesuch. Dabei führt sie unter anderem an, Hanse-Himarwa habe ihre Geldstrafe akzeptiert und zu keinem Zeitpunkt angedeutet, dagegen angehen zu wollen. Darüber hinaus sei ihr Antrag auf Berufungserlaubnis nach Ablauf der dafür geltenden Frist verspätet eingereicht worden und damit unwirksam.

Ferner führte Marondeze an, es sei unerheblich, dass Hanse-Himarwa qua Amt über die Auswahl der Wohnungsbegünstigten habe entscheiden dürfen. Ausschlaggebend sei lediglich, dass sie als Regionalgouverneurin bei diesem Vorgang interveniert und dabei die eigentlich Verantwortlichen unter Druck gesetzt habe, in ihrem Sinne zu handeln.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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