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Ex-NWR-Direktor Aupindi freigesprochen
Ex-NWR-Direktor Aupindi freigesprochen

Ex-NWR-Direktor Aupindi freigesprochen

Verurteilung war wegen Ermittlungsfehlern nicht rechtmäßig
Katharina Moser
Windhoek (NMH/km) - Richter Christie Liebenberg hat den ehemaligen Direktor von Namibia Wildlife Resorts (NWR), Tobie Aupindi, und seinen mitangeklagten Geschäftspartner Antonio di Savino freigesprochen. Ihr Antrag auf Berufung war vor dem Obergericht erfolgreich.

Den Angeklagten war von der Anti-Korruptionskommission (ACC) Korruption vorgeworfen worden. Di Savino habe für Aupindi den Einbau eines Pools im Austausch für die Zusage von Ausschreibungen des NWR gezahlt. Sie hätten in ihren eidesstattlichen Erklärungen Falschaussagen gemacht und somit gegen das Antikorruptionsgesetz verstoßen. Die Klage besagte, Aupindi und Di Savino hätten Beamte der ACC belogen und angegeben, Aupindi hätte die Installationskosten in Höhe von 50 000 N$ selbst getragen. Sie wurden 2018 vor Gericht zu einer Geldstrafe von je 50 000 N$ oder alternativ einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, was sie gerichtlich anfochten.

Liebenberg urteilte nun, Aupindi und Di Savino hätten niemals verurteilt werden sollen. Ihm zufolge gebe es Beweise, dass die ermittelnden Beamten, die die Aussagen der Angeklagten aufnahmen, nur eine von vier Rechten verlesen hätten. Damit seien die Aussagen ungesetzlich erworben worden. Da die Verurteilung in großen Teilen auf ihnen beruhte, sei sie somit nichtig. „Die Unregelmäßigkeiten, die durch die Ermittler während der Aufnahme der Aussage entstanden, betrafen den gesamten Prozess. Dies ist eine Verletzung der Grundrechte und die Angeklagten haben keinen fairen Prozess erhalten“, so das Urteil. „Der Staat war nicht in der Lage, den Fall gegen die Angeklagten zweifelsfrei zu beweisen und daher können sie nicht für schuldig befunden werden.“ Das Bußgeld von 50 000 N$ muss ihnen nun zurückgezahlt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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