Ex-Polizist droht lange Haftstrafe
Windhoek (ms) - Einem ehemaligen Polizeibeamten droht ein langer Freiheitsentzug, nachdem er gestern des Mordes an seinen beiden Kindern und der schweren Körperverletzung zu Lasten von deren Mutter schuldig gesprochen wurde.
In ihrer Urteilsbegründung sah es Richterin Dinah Usiku als erwiesen an, dass der Angeklagte Albertus !Ganeb (33) am 25. April 2014 seinen Sohn Tertius Romeo (7) durch vier gezielte Messerstiche sofort getötet und dessen Bruder Gregory O´Grady (4) sechs Stichverletzungen zugefügt hat, denen jener am 1. Mai im Krankenhaus in Windhoek erlag. Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass !Ganeb seine Lebensgefährtin Romilly Swartz in zwei getrennten Vorfällen misshandelt und sich damit der schweren Körperverletzung schuldig gemacht hat.
Usiku stützte sich in ihrem Befund neben diversen Indizien vor allem auf die Tatsache, dass !Ganeb zuletzt allein in Begleitung der beiden Kinder gewesen sei und einigen Zeugen den Doppelmord angeblich gestanden habe. Ferner spreche für seine Täterschaft, dass er keine plausible Erklärung für den Tod der beiden Kinder habe anbieten können, weil er sich nach eigener Darstellung aufgrund schwerer Trunkenheit an die Ereignisse des fraglichen Abends nicht erinnern könne.
In ihrer Urteilsbegründung sah es Richterin Dinah Usiku als erwiesen an, dass der Angeklagte Albertus !Ganeb (33) am 25. April 2014 seinen Sohn Tertius Romeo (7) durch vier gezielte Messerstiche sofort getötet und dessen Bruder Gregory O´Grady (4) sechs Stichverletzungen zugefügt hat, denen jener am 1. Mai im Krankenhaus in Windhoek erlag. Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass !Ganeb seine Lebensgefährtin Romilly Swartz in zwei getrennten Vorfällen misshandelt und sich damit der schweren Körperverletzung schuldig gemacht hat.
Usiku stützte sich in ihrem Befund neben diversen Indizien vor allem auf die Tatsache, dass !Ganeb zuletzt allein in Begleitung der beiden Kinder gewesen sei und einigen Zeugen den Doppelmord angeblich gestanden habe. Ferner spreche für seine Täterschaft, dass er keine plausible Erklärung für den Tod der beiden Kinder habe anbieten können, weil er sich nach eigener Darstellung aufgrund schwerer Trunkenheit an die Ereignisse des fraglichen Abends nicht erinnern könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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