Ex-Richterin bleibt in Haft
Windhoek (ms) – Die ehemalige Magistratsrichterin Melanie Theron (35) wird ihre zweijährige Haftstrafe vermutlich komplett absitzen müssen, nachdem sie gestern am Obergericht mit einem Antrag auf Berufungserlaubnis gegen ihre Verurteilung und das ihr auferlegte Strafmaß gescheitert ist.
Das Gesuch wurde von Richter Nate Ndauendapo mit der Begründung verworfen, es bestehe für die Antragstellerin angesichts der klaren Beweislage keine Aussicht darauf, dass ihre Verurteilung oder Strafe in höherer Instanz aufgehoben werden könnte. Für Theron verbleibt nun lediglich die geringe Hoffnung, sich per Petition direkt an das Oberste Gericht zu wenden und dort ein Revisionsverfahren zu beantragen.
Theron wurde im Juli vergangenen Jahres wegen Korruption, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch, Justizbehinderung und Strafvereitelung in insgesamt 18 Fällen schuldig gesprochen. Ndauendapo sah es damals als erwiesen an, dass die ehemalige Magistratsrichterin aus Oshakati zwischen dem 26. Mai und dem 15. August 2011 von diversen Verkehrssündern Bestechungsgeld in Höhe von insgesamt 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen vereitelt hat (AZ berichtete).
Das Gesuch wurde von Richter Nate Ndauendapo mit der Begründung verworfen, es bestehe für die Antragstellerin angesichts der klaren Beweislage keine Aussicht darauf, dass ihre Verurteilung oder Strafe in höherer Instanz aufgehoben werden könnte. Für Theron verbleibt nun lediglich die geringe Hoffnung, sich per Petition direkt an das Oberste Gericht zu wenden und dort ein Revisionsverfahren zu beantragen.
Theron wurde im Juli vergangenen Jahres wegen Korruption, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch, Justizbehinderung und Strafvereitelung in insgesamt 18 Fällen schuldig gesprochen. Ndauendapo sah es damals als erwiesen an, dass die ehemalige Magistratsrichterin aus Oshakati zwischen dem 26. Mai und dem 15. August 2011 von diversen Verkehrssündern Bestechungsgeld in Höhe von insgesamt 6600 N$ angenommen und im Gegenzug eine Strafverfolgung der Betroffenen vereitelt hat (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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