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Expertin warnt

Wenn das geplante Wettbewerbsgesetz wirksam sein soll, muss der Einfluss des Staates in der Umsetzung der Auflagen reduziert werden. Dies meinte gestern eine Expertin des südafrikanischen Trade Law Centre for Southern Africa (Tralac).

Windhoek - "Die Wettbewerbskommission, die zur Umsetzung des Gesetzes vorgesehen ist, muss vom Handelsministerium getrennt werden, damit sie glaubwürdig und unabhängig erscheint", sagte gestern Trudi Hartzenberg von Tralac bei einer Pressekonferenz in Windhoek. Der Entwurf des Wettbewerbsgesetzes, der nach langjähriger Vorbereitung Mitte Oktober 2002 dem Parlament vorgelegt wurde, sieht vor, dass zwischen zwei und vier Beamte auf der Kommission dienen sollen. "Zu wenig", meint Hartzenberg. Die Beamten sollen vom Handelsminister ernannt werden. Hartzenbergs Urteil hier: "Zu einseitig".


Vor der Verabschiedung des Gesetzes müsse demnach eine Änderung vorgenommen werden, durch die die Mitglieder der Kommission unabhängiger bestimmt werden können, um unter anderm zu verhüten, dass staatliche Unternehmen bei Wettbewerbsregulierung umsichtiger behandelt werden als Firmen aus dem Privatsektor. "Wenn die Kommission nicht unparteiisch ist und auch personell nicht mit ausreichend Experten besetzt wird, wird sie als unglaubwürdig erscheinen und das Wettbewerbsgesetz scheitern", so Hartzenberg.


Das Gesetz soll in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Es verbietet unter anderm gewisse vertikale Verflechtungen zwischen verschiedenen Firmen in der gleichen Produktkette - beispielsweise wenn ein Hersteller den Vertrieb seiner Produkte auf zu wenig Partner beschränkt. Gleichwohl soll verhindert werden, dass ein Hersteller beispielsweise mit einem Einzelhandel fusioniert, um so die eigenen Produkte auf Kosten eines größeren Angebotes zu schützen.


Auch horizontale Abkommen zwischen Unternehmen sollen künftig genauer unter die Lupe genommen werden. So können Zusammenschlüsse von Firmen auf der gleichen Produktionsebene dazu führen, dass Preise abgesprochen und Absatzgebiete territorial untereinander aufgeteilt werden.


Klein - und mittelständische Unternehmen, die "historisch benachteiligte Teile der Gemeinschaft" fördern sowie Firmen, deren Arbeit im öffentlichen Interesse ist, sollen auf Antrag von den Auflagen des geplanten Gesetzes befreit werden können. "Diese Klausel kann natürlich von unqualifizierten Kommissionsmitgliedern falsch interpretiert werden. Es ist wichtig, dass hier klare Richtlinien erstellt werden, die bestimmen, welche Unternehmen von den Auflagen des Gesetzes befreit werden sollen. Hier darf es keine Unsicherheit geben", so Hartzenberg.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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