Export kritisiert
Windhoek - Die namibische Regierung will den Export von Schlachtvieh künftig einschränken und die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Fertigprodukten erhöhen. Dies folgt einem Aufruf von Präsident Nujoma, den Export von Lebendvieh zu stoppen und die Verarbeitung von Schlachttieren in Namibia zu fördern.
Wie aus einer Presseerklärung des Landwirtschaftministeriums hervorgeht, ist es das Ziel der Regierung im Lande genügend Schlachtplätze und Fleischverarbeitungsanlagen zu errichten, damit künftig nur noch abgefertigte Fleischprodukte exportiert werden. "Die Regierung wird in den kommenden zwölf Monaten alle Möglichkeiten der Fleischverarbeitung in Namibia beleuchten. Innerhalb dieser Frist wird es Farmern weiterhin erlaubt sein, ihr Vieh zu exportieren", so die Presseerklärung.
Die Regierung sei "sehr besorgt" darüber, dass durch den Export namibischer Rohstoffe auch Arbeitsplätze im Lande verloren gehen könnten. Das Kabinett habe sich deswegen dazu verpflichtet, mehr Schlachtmöglichkeiten zu schaffen, heißt es weiter in der Erklärung.
Zurzeit besteht dem Ministerium zufolge bislang kein gesetzliches Verbot von Lebendviehexporten. Mögliche Exportgebühren seien jedoch diskutiert worden.
Auch der Landmangel in Kommunalgebieten stelle ein großes Hindernis für die Entwicklung der hiesigen Fleischverarbeitung dar, weil viel Vieh an ausländische Futterbänke verkauft werden muss.
Wie aus einer Presseerklärung des Landwirtschaftministeriums hervorgeht, ist es das Ziel der Regierung im Lande genügend Schlachtplätze und Fleischverarbeitungsanlagen zu errichten, damit künftig nur noch abgefertigte Fleischprodukte exportiert werden. "Die Regierung wird in den kommenden zwölf Monaten alle Möglichkeiten der Fleischverarbeitung in Namibia beleuchten. Innerhalb dieser Frist wird es Farmern weiterhin erlaubt sein, ihr Vieh zu exportieren", so die Presseerklärung.
Die Regierung sei "sehr besorgt" darüber, dass durch den Export namibischer Rohstoffe auch Arbeitsplätze im Lande verloren gehen könnten. Das Kabinett habe sich deswegen dazu verpflichtet, mehr Schlachtmöglichkeiten zu schaffen, heißt es weiter in der Erklärung.
Zurzeit besteht dem Ministerium zufolge bislang kein gesetzliches Verbot von Lebendviehexporten. Mögliche Exportgebühren seien jedoch diskutiert worden.
Auch der Landmangel in Kommunalgebieten stelle ein großes Hindernis für die Entwicklung der hiesigen Fleischverarbeitung dar, weil viel Vieh an ausländische Futterbänke verkauft werden muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen