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Facebook-Post „verleumdend“
Facebook-Post „verleumdend“

Facebook-Post „verleumdend“

Rufschädigung: Arzt wird vom Gericht Schadensersatz zugesprochen
Steffi Balzar
Von Jana-Mari Smith und Steffi Balzar

Der Arzt, Dr. Berit Platt, zog erfolgreich vors Obergericht und erhält nun eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 20000 Namibia-Dollar von Arnoldus Sydney Apols, der ihn 2018 öffentlich auf Facebook angegriffen hatte. Richter Nate Ndauendapo lehnte die Begründung des Beklagten ab, dass ihm keine andere Wahl geblieben sei, als sich auf der Plattform negativ über den Arzt zu äußern. „Facebook ist ein mächtiges Werkzeug, das von Leuten wie dem Angeklagten (Apols) benutzt wird, um den Ruf unschuldiger Menschen zu ruinieren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der einzige Weg, sich gegen solche bösartigen und rufschädigenden Angriffe zu wehren, sei der Gang vor Gericht.

Apols Beitrag, in dem er Platt bezichtigt „eine alte Frau beleidigt zu haben“ und dem Sicherheitspersonal befohlen habe, „Kunden aus der Praxis zu drängen“, wurde am 6. November 2018 auf Facebook veröffentlicht. Der Beklagte gab zu, dass er nicht anwesend gewesen sei, als sich der von ihm auf Facebook beschriebene Vorfall ereignete, und dass er den Arzt aufgrund von Hörensagen als arrogant und respektlos bezeichnet hatte. Bisher wurde der Eintrag trotz gerichtlicher Anordnung nicht gelöscht. Auch die vom Gericht geforderte Entschuldigung bei dem Arzt wurde von Apols bisher nicht auf Facebook gepostet.

Platt, der Chefarzt des Gesundheitsministeriums für die Hardap-Region ist, sah sich eigenen Angaben zufolge nach dem Angriff in den sozialen Netzwerken zahlreichen negativen Kommentaren und sogar Drohungen ausgesetzt. Zudem habe er auch einen Rückgang von Patienten erlebt. Laut Urteilsbegründung sei sich Apols bewusst gewesen, dass seine Behauptungen eine „sofortige und weitreichende“ Wirkung haben würden und dem Ruf des Arztes dadurch „immenser Schaden“ zugefügt werde.

Ndauendapo zufolge hätte Apols den Mediziner bei der Ärztekammer anzeigen können, anstatt sich öffentlich über einen Vorfall zu beschweren, den er nicht persönlich miterlebt habe. „Was erschwerend hinzu kommt, ist das Verhalten des Angeklagten. Als er aussagte, war er arrogant und versuchte, sein Vergehen mit allen Mitteln zu rechtfertigen.“ Zudem habe Apol ausgesagt, dass er trotz richterlicher Anordnung nicht die Absicht habe den Post zu löschen, so der Richter.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-29

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