Faire oder unfaire Entlassung?
Windhoek - Der Berufungsantrag von Joe Gross vor dem Obersten Gerichtshof in einem arbeitsrechtlichen Streitfall wurde zurückgewiesen. "Das Gericht hat den Begriff ,dismissal? im Kontext des Arbeitsgesetzes als Gesamteinheit interpretiert. Es bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der früheren Instanzen" heißt es im Urteil der Richter Mtambanengwe, Teek und Shivute. N$ 33 000 müssen nun an Meintjes als Entschädigung ausgezahlt werden.
Joe Gross war gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts, Richter J. Maritz, in Berufung gegangen, welches ein zuvor erlassenes Urteil des Bezirks-Arbeitsgerichts vom achten Juli 1999 bestätigt hatte.
Der in der Berufung beklagte Pieter Rohan Meintjies war seit dem 18. August 1995 bei Joe Gross in dem Restaurant Joe?s Beer House als Manager angestellt und bezog ein monatliches Gehalt von 5500 N$. Der Arbeitsvertrag zwischen Meintjies und Gross wurde von Gross am 16. September 1998 gekündigt, weil sich das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien derartig verschlechtert habe, dass Gross nicht zu einer Fortführung desselben bereit gewesen sei, heißt es.
Streitpunkt war die Frage, ob " die Aufkündigung des Arbeitsvertrags, entsprechend Paragraph 47 des Arbeitsgesetzes (Gesetz Nr. 6 von 1992), eine unfaire Entlassung im Sinne des Paragraphen 45 des Arbeitsgesetzes darstellt" heißt es im Urteil.
In Übereinstimmung mit Paragraph 47(4)(a) des Arbeitsgesetzes (Act No. 6 of 1992) sei Meintjes über die Kündigung informiert worden, erhielt neben einem Arbeitszeugnis Gehalt bis zum 30. September gezahlt und eine Kündigungsentschädigung.
"Es muss doch für Unternehmer möglich sein, Angestellte, mit denen man nicht gut zusammenarbeiten kann, zu kündigen. Joe hat sich quasi in seinem eigenen Laden nicht mehr wohl gefühlt. Wir sind sehr enttäuscht von dem Urteil und finden es für Arbeitgeber total unfair", sagt Anette Gross, die Ehefrau des Klägers. "Meintjies hat die Kündigung akzeptiert, er hat sowohl das Geld als auch das Arbeitszeugnis genommen", so Anette Gross gegenüber der AZ. "Und danach ist er vor Gericht gezogen".
Lynita Conradi vom Zentrum für Rechtsbeihilfe (LAC), die Rechtsvertreterin von Meintjies, gab an, Gross habe seinem Manager ohne vorherige Warnung, Angabe von Gründen oder eine Anhörung entlassen. "Man kann nicht einfach so ohne weiteres sagen, in einem Monat ist das Arbeitsverhältnis beendet. Zumindest muss eine Begründung erfolgen und versucht werden, Probleme auszuräumen", sagte sie auf Nachfrage der AZ. "Meintjes hat die Kündigung akzeptiert - ich denke nicht, dass er dabei eine Wahl hatte - aber er war der Meinung, dass es eine unfaire Entlassung war", fuhr sie fort.
Joe Gross war gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts, Richter J. Maritz, in Berufung gegangen, welches ein zuvor erlassenes Urteil des Bezirks-Arbeitsgerichts vom achten Juli 1999 bestätigt hatte.
Der in der Berufung beklagte Pieter Rohan Meintjies war seit dem 18. August 1995 bei Joe Gross in dem Restaurant Joe?s Beer House als Manager angestellt und bezog ein monatliches Gehalt von 5500 N$. Der Arbeitsvertrag zwischen Meintjies und Gross wurde von Gross am 16. September 1998 gekündigt, weil sich das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien derartig verschlechtert habe, dass Gross nicht zu einer Fortführung desselben bereit gewesen sei, heißt es.
Streitpunkt war die Frage, ob " die Aufkündigung des Arbeitsvertrags, entsprechend Paragraph 47 des Arbeitsgesetzes (Gesetz Nr. 6 von 1992), eine unfaire Entlassung im Sinne des Paragraphen 45 des Arbeitsgesetzes darstellt" heißt es im Urteil.
In Übereinstimmung mit Paragraph 47(4)(a) des Arbeitsgesetzes (Act No. 6 of 1992) sei Meintjes über die Kündigung informiert worden, erhielt neben einem Arbeitszeugnis Gehalt bis zum 30. September gezahlt und eine Kündigungsentschädigung.
"Es muss doch für Unternehmer möglich sein, Angestellte, mit denen man nicht gut zusammenarbeiten kann, zu kündigen. Joe hat sich quasi in seinem eigenen Laden nicht mehr wohl gefühlt. Wir sind sehr enttäuscht von dem Urteil und finden es für Arbeitgeber total unfair", sagt Anette Gross, die Ehefrau des Klägers. "Meintjies hat die Kündigung akzeptiert, er hat sowohl das Geld als auch das Arbeitszeugnis genommen", so Anette Gross gegenüber der AZ. "Und danach ist er vor Gericht gezogen".
Lynita Conradi vom Zentrum für Rechtsbeihilfe (LAC), die Rechtsvertreterin von Meintjies, gab an, Gross habe seinem Manager ohne vorherige Warnung, Angabe von Gründen oder eine Anhörung entlassen. "Man kann nicht einfach so ohne weiteres sagen, in einem Monat ist das Arbeitsverhältnis beendet. Zumindest muss eine Begründung erfolgen und versucht werden, Probleme auszuräumen", sagte sie auf Nachfrage der AZ. "Meintjes hat die Kündigung akzeptiert - ich denke nicht, dass er dabei eine Wahl hatte - aber er war der Meinung, dass es eine unfaire Entlassung war", fuhr sie fort.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen