Fakten für die Öffentlichkeit
Windhoek - Zwei Wochen nach der Einigung im Prozess um die angebliche sexuelle Belästigung eines Mädchens im Kindergarten Rappelkiste der Deutschen Höheren Privatschule (DHPS) Windhoek im Jahr 2006 hat sich der Deutsche Schulverein Windhoek (1949) als Träger der Einrichtung nach Auswertung aller Unterlagen und einer internen Beratung positioniert. Per Erklärung sollen nun die Eltern von DHPS-Kindern abschließend informiert werden, überdies hat der Vorstand eine Pressemitteilung für die Medien verfasst (Wortlaut in der Leserpost-Rubrik).
In einem AZ-Gespräch bedauerte die Schulvorstandsvorsitzende Heike Ritter die ganze Angelegenheit und wies darauf hin, dass die DHPS bzw. der Schulverein als beklagte Partei von Anfang versucht habe, das genannte Mädchen aus dem Prozess herauszuhalten, dessen Mutter und ihre Anwältin aber auf die Beteiligung bestanden hätten. Ebenso ist Ritter die Feststellung wichtig, dass sich in der Rappelkiste nur Kindergartenkinder aufhalten dürften und könnten. Die Spielkameraden des damals dreijährigen Mädchens, denen die sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde, die vor Gericht allerdings nicht ansatzweise bewiesen werden konnte, seien demzufolge drei bis fünfeinhalb Jahre alt gewesen.
Mit Verweis auf das damalige laufende Verfahren sowie auf die Sensibilität der Angelegenheit bittet Ritter im Nachhinein um Verständnis für die Verschwiegenheit des Schulvereins und der DHPS bei Anfragen von Eltern. Diese sollten jetzt aber u.a. wissen, dass die Klägerin den Wunsch zur Schlichtung vorgetragen habe, und zwar nur kurze Zeit nach Beginn der Beweisführung durch die von der DHPS gerufenen Experten. Die Entscheidung über den Betrag (500000 N$), den die Klägerin erhält, habe die Haftpflichtversicherung der DHPS getroffen, die diese Summe ebenso zahle wie sämtliche Kosten der DHPS für den juristischen Beistand und den Prozess (ca. zwei Millionen Namibia-Dollar), so Ritter. DHPS-Anwalt Werner Pfeiffer ergänzte, dass ein Ausschlagen des Schlichtungswunsches zur Fortführung des Prozesses und somit zu weiteren Kosten von geschätzten zwei Millionen N$ geführt hätte. Vor diesem Hintergrund und weil es sich um eine Minderjährige handelt, habe die Versicherung die genannten Entscheidungen getroffen.
Die Mutter eines Kindes der Rappelkiste hatte Anfang 2009 Anzeige erstattet und dem Kindergarten u.a. Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen, da ihre Tochter im November 2006 auf einer Toilette von vier Jungs angeblich unsittlich berührt worden sei und dadurch ein Trauma davontrage. Der Gerichtsprozess dazu wurde Mitte Februar 2012 durch die erwähnte Einigung zwischen beiden Parteien beendet (AZ berichtete).
In einem AZ-Gespräch bedauerte die Schulvorstandsvorsitzende Heike Ritter die ganze Angelegenheit und wies darauf hin, dass die DHPS bzw. der Schulverein als beklagte Partei von Anfang versucht habe, das genannte Mädchen aus dem Prozess herauszuhalten, dessen Mutter und ihre Anwältin aber auf die Beteiligung bestanden hätten. Ebenso ist Ritter die Feststellung wichtig, dass sich in der Rappelkiste nur Kindergartenkinder aufhalten dürften und könnten. Die Spielkameraden des damals dreijährigen Mädchens, denen die sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde, die vor Gericht allerdings nicht ansatzweise bewiesen werden konnte, seien demzufolge drei bis fünfeinhalb Jahre alt gewesen.
Mit Verweis auf das damalige laufende Verfahren sowie auf die Sensibilität der Angelegenheit bittet Ritter im Nachhinein um Verständnis für die Verschwiegenheit des Schulvereins und der DHPS bei Anfragen von Eltern. Diese sollten jetzt aber u.a. wissen, dass die Klägerin den Wunsch zur Schlichtung vorgetragen habe, und zwar nur kurze Zeit nach Beginn der Beweisführung durch die von der DHPS gerufenen Experten. Die Entscheidung über den Betrag (500000 N$), den die Klägerin erhält, habe die Haftpflichtversicherung der DHPS getroffen, die diese Summe ebenso zahle wie sämtliche Kosten der DHPS für den juristischen Beistand und den Prozess (ca. zwei Millionen Namibia-Dollar), so Ritter. DHPS-Anwalt Werner Pfeiffer ergänzte, dass ein Ausschlagen des Schlichtungswunsches zur Fortführung des Prozesses und somit zu weiteren Kosten von geschätzten zwei Millionen N$ geführt hätte. Vor diesem Hintergrund und weil es sich um eine Minderjährige handelt, habe die Versicherung die genannten Entscheidungen getroffen.
Die Mutter eines Kindes der Rappelkiste hatte Anfang 2009 Anzeige erstattet und dem Kindergarten u.a. Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen, da ihre Tochter im November 2006 auf einer Toilette von vier Jungs angeblich unsittlich berührt worden sei und dadurch ein Trauma davontrage. Der Gerichtsprozess dazu wurde Mitte Februar 2012 durch die erwähnte Einigung zwischen beiden Parteien beendet (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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