Falsch interpretiert: Kein Vertrag, kein Geheimnis
Windhoek (fis) • Alles nur ein Missverständnis: Der angebliche Geheimvertrag zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands, wonach Entwicklungshilfe etwaige Reparationszahlungen ersetzt, existiert nicht. Vielmehr wurden die Angaben, auf die sich Herero-Gruppen berufen, falsch interpretiert, teilt der Autor dieser Aussagen mit.
Dass es eine „geheime Vereinbarung“ gibt, wonach die Bundesrepublik Entwicklungshilfe an Namibia leistet und dafür keine Entschädigungen an die Herero und Nama wegen des Kolonialkrieges 1904-08 zahlt, hat der deutsche Botschafter in Namibia, Christian Schlaga, bestritten und Herero-Chef Vekuii Rukoro aufgefordert, einen Beweis für seine wiederholten Behauptungen zu erbringen. Daraufhin erklärte die Traditionelle Ovaherero-Behörde (OTA), dass der Autor der Publikation „The prospects of success for the Herero lawsuit against the Deutsche Bank for crimes committed during German colonial times“ (2004), Prof. Jan Grofe aus Deutschland, die Existenz dieses Abkommens „aufgedeckt“ habe (AZ berichtete).
Der Autor klärt auf
Allerdings sieht das der Autor selbst ganz anders. „Meine Darstellung wurde falsch interpretiert“, erklärte Grofe auf AZ-Nachfrage. Und weiter: „Mir ist nicht bekannt, dass es eine schriftliche Vereinbarung, einen Staatsvertrag oder es etwas ähnlich formelles gibt oder gegeben hat, das festlegt, dass sämtliche Verpflichtungen seitens der BRD hinsichtlich Namibias oder Gruppen/Regionen Namibias durch die hohen Entwicklungshilfezahlungen abgegolten seien. Mir sind auch nicht mündliche Vereinbarungen solcher Art bekannt.“
In der o.g. Veröffentlichung klingt es tatsächlich so, als seien sich beide Regierungen einig, Entwicklungshilfe statt Reparationen zu zahlen. Eine Vereinbarung wird nicht erwähnt. Grofe dazu: „Worauf ich mich berufe, waren schlicht Verlautbarungen der verschiedenen Regierungen, in denen regelmäßig das gute, starke, historisch gewachsene Verhältnis beschrieben wird und die Entwicklungshilfe hervorgehoben wurde, als Beitrag Deutschlands zur Entwicklung Namibias mit dem Hintergrund der langen Beziehung der beiden Länder.“
Mit Status quo zufrieden
Der seit mehr als zehn Jahren in Kanada lebende Anwalt Grofe führt weiter aus: „Was ich also auszudrücken versuchte, und leider wohl nicht eindeutig genug, war, dass beide Seiten mit dem Status quo der Beziehungen zufrieden waren. Und es daher wohl eine stillschweigende Übereinkunft gab, den Status Quo nicht zu ändern.“
Die AZ hat die Ovaherero-Behörde OTA gestern um eine Stellungnahme zu den neuen Erkenntnissen bzw. zu den Aussagen von Grofe gebeten; bis zum Redaktionsschluss lag keine Antwort vor.
Dass es eine „geheime Vereinbarung“ gibt, wonach die Bundesrepublik Entwicklungshilfe an Namibia leistet und dafür keine Entschädigungen an die Herero und Nama wegen des Kolonialkrieges 1904-08 zahlt, hat der deutsche Botschafter in Namibia, Christian Schlaga, bestritten und Herero-Chef Vekuii Rukoro aufgefordert, einen Beweis für seine wiederholten Behauptungen zu erbringen. Daraufhin erklärte die Traditionelle Ovaherero-Behörde (OTA), dass der Autor der Publikation „The prospects of success for the Herero lawsuit against the Deutsche Bank for crimes committed during German colonial times“ (2004), Prof. Jan Grofe aus Deutschland, die Existenz dieses Abkommens „aufgedeckt“ habe (AZ berichtete).
Der Autor klärt auf
Allerdings sieht das der Autor selbst ganz anders. „Meine Darstellung wurde falsch interpretiert“, erklärte Grofe auf AZ-Nachfrage. Und weiter: „Mir ist nicht bekannt, dass es eine schriftliche Vereinbarung, einen Staatsvertrag oder es etwas ähnlich formelles gibt oder gegeben hat, das festlegt, dass sämtliche Verpflichtungen seitens der BRD hinsichtlich Namibias oder Gruppen/Regionen Namibias durch die hohen Entwicklungshilfezahlungen abgegolten seien. Mir sind auch nicht mündliche Vereinbarungen solcher Art bekannt.“
In der o.g. Veröffentlichung klingt es tatsächlich so, als seien sich beide Regierungen einig, Entwicklungshilfe statt Reparationen zu zahlen. Eine Vereinbarung wird nicht erwähnt. Grofe dazu: „Worauf ich mich berufe, waren schlicht Verlautbarungen der verschiedenen Regierungen, in denen regelmäßig das gute, starke, historisch gewachsene Verhältnis beschrieben wird und die Entwicklungshilfe hervorgehoben wurde, als Beitrag Deutschlands zur Entwicklung Namibias mit dem Hintergrund der langen Beziehung der beiden Länder.“
Mit Status quo zufrieden
Der seit mehr als zehn Jahren in Kanada lebende Anwalt Grofe führt weiter aus: „Was ich also auszudrücken versuchte, und leider wohl nicht eindeutig genug, war, dass beide Seiten mit dem Status quo der Beziehungen zufrieden waren. Und es daher wohl eine stillschweigende Übereinkunft gab, den Status Quo nicht zu ändern.“
Die AZ hat die Ovaherero-Behörde OTA gestern um eine Stellungnahme zu den neuen Erkenntnissen bzw. zu den Aussagen von Grofe gebeten; bis zum Redaktionsschluss lag keine Antwort vor.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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