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Familie bleibt getrennt
Familie bleibt getrennt

Familie bleibt getrennt

Schwulen-Paar scheitert an Renitenz des Innenministeriums
Steffi Balzar
Von Marc Springer

Windhoek

Das Urteil von Richter Thomas Masuku geht auf einen Eilantrag des Klägers Phillip Lühl zurück, der in gleichgeschlechtlicher Ehe mit dem Mexikaner Eduardo Guillermo Castañeda lebt. Die zwei Männer sind als Eltern der durch Leihmutterschaft geborenen Mädchen Paula und Maya Delgado-Lühl registriert, die am 13. März in Durban zur Welt kamen.

In dem Antrag hatte Lühl eine richterliche Verfügung angestrebt, die das Innenministerium dazu verpflichtet hätte, ihm und den Mädchen die Einreise nach Namibia zu erlauben. Dies hatten die Beklagten mit der Begründung verweigert, es liege kein Vaterschaftstest vor, der Lühl als Erzeuger der zwei Kleinkinder ausweise, weshalb die in Südafrika geborenen Zwillinge auch keinen Anspruch auf namibische Staatsangehörigkeit durch Abstammung hätten.

In seinem Urteil kommt Masuku zu dem Ergebnis, Lühl hätte vor seiner Klage zunächst beim Ministerium formal eine Einreise-Erlaubnis für die Zwillinge beantragen müssen. Weil dies nicht geschehen sei, könne die Justiz nicht verfrüht eingreifen und sich dabei Befugnisse des Ministeriums aneignen, bzw. das Prinzip der Gewaltenteilung verletzen.

Katjipuka-Sibolile kann diese Logik nicht nachvollziehen. Wie sie gestern auf Anfrage der AZ mitteilte, habe das Ministerium ihrem Mandanten unmissverständlich mitgeteilt, dass es keine Einreise-Erlaubnis für die Mädchen erteilen werde, bevor nicht ein weiteres, ebenfalls von Lühl angestrengtes, Verfahren entschieden sei. In diesem noch schwebenden Prozess versucht Lühl die namibische Staatsangehörigkeit für seinen ebenfalls in Südafrika durch Leihmutterschaft geborenen Sohn einzuklagen, für den er und Castañeda als Eltern eingetragen sind.

„Es wäre sinnlos gewesen, eine Einreise-Erlaubnis für die Zwillinge zu beantragen, weil man uns von Seiten des Ministeriums deutlich zu verstehen gegeben hat, dass ein solches Gesuch abgelehnt werden würde, bevor der andere Fall nicht entschieden wurde“, sagte Katjipuka-Sibolile. Demnach kommt sie zu dem Schluss, Masuku habe „den einfachen Ausweg genommen und sich auf formaltechnische Argumente berufen, um sich nicht mit der inhaltlichen Begründung unserer Klage befassen zu müssen“.

Dies sei „äußerst bedauerlich“, weil in dem Verfahren das Wohl der Zwillinge im Vordergrund hätte stehen müssen. Ferner werde durch das Urteil das Recht auf Familie und das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verletzt. Schließlich seien Lühl und Castañeda auf der Geburtsurkunde der Säuglinge als deren Eltern anerkannt und die Forderung nach einem Vaterschaftstest damit „entwürdigend“.

Der Fall hatte zu Protesten gegen das angeblich homophobe Innenministerium geführt, dem bei diversen Kundgebungen vorgeworfen wurde, den Mädchen nur deshalb die Einreise zu verweigern, weil ihre schwulen Eltern in gleichgeschlechtlicher Ehe leben (AZ berichtete).

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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