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Farmer erzielen Teilerfolg
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Farmer erzielen Teilerfolg

Abschätzungsgericht gibt Einsprüchen statt – Folgen ungewiss
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In einem gestern ergangenen Urteil des Abschätzungsgerichts kam dessen Vorsitzender Johannes Shuuveni zu dem Ergebnis, dass die im Ministerium für Landreform angesiedelte Abschätzungsabteilung eine unzulässige Berechnungsmethodik angewandt habe und der dabei ermittelte Wert sämtlicher Farmen im Besitz der in einer Sammelbeschwerde von Juristen vertretenen Farmer folglich null und nichtig sei.

Gleichzeitig jedoch lehnte er einen Antrag der Anwälte ab, stattdessen ein von Sachverständigen empfohlenes System zur Wertbestimmung einzelner Farmen zuzulassen, bei dem die Tragkraft und damit das landwirtschaftliche Produktionspotenzial einzelner Farmen mehr Gewicht bekommen hätte. Außerdem kündigte er an, das Abschätzungsgericht könne nicht allgemeingültig den Wert sämtlicher Farmen der Klageführer reduzieren und damit simultan die ihnen berechnete Bodensteuer verringern, ohne dass die Betroffenen dies individuell begründen.

Demnach wies er den Leiter der Abschätzungsabteilung, Potasius Thomas, an, die Beschwerdeführer anhand der agro-ökologischen Zonen in denen ihre Farmen liegen zu gruppieren und für November eine weitere Anhörung anzusetzen, bei dem sie Gründe für ihren Einspruch vorbringen sollen.

Das Urteil wirft ebenso viele Fragen auf, wie es beantwortet. So ist bisher auch Fachleuten nicht klar, welche Konsequenzen der Befund für jene Farmer hat, die nicht von Rechtsanwälten vertreten wurden bzw. keinen Einspruch gegen die ihnen berechnete Bodensteuer eingelegt haben. Rein juristisch müsste auch ihre Abschätzung annulliert und gegebenenfalls wiederholt werden, weil der Wert ihrer Farmen unter Anwendung derselben Methodik ermittelt wurde, die das aus vier Mitgliedern bestehende Abschätzungsgericht nun für unzulässig erklärt hat.

Dabei war der Vorsitzende Shuuveni mit dem Abschätzungsleiter Thomas ungewöhnlich hart ins Gericht gegangen und hatte ihn indirekt der Inkompetenz und Arroganz beschuldigt. So habe Thomas nicht nur seine Berechnungsmethodik für unfehlbar erklärt, sondern gleichzeitig versäumt, berechtigte Zweifel daran zu zerstreuen.

Folglich sah es Shuuveni als erwiesen an, dass Thomas nicht nur eine veraltete ISO-Karte des Landwirtschaftsministeriums aus dem Jahre 2003 verwendet und sich an den darin definierten agro-ökologischen Zonen orientiert, sondern auch die Tragkraft einzelner Farmen unterbewertet hat. Vielmehr habe er die bei Farmverkäufen gezahlten Preisen als Hauptmaßstab angelegt und dabei außer Acht gelassen, ob der jeweilige Käufer die von ihm erworbene Farm für landwirtschaftliche Zwecke nutzen, oder dort eine Gästefarm etab­lieren, Bodenschätze fördern oder sie zur Freizeitgestaltung verwenden wolle.

Weil zwecks Berechnung der Bodensteuer jedoch vor allem das landwirtschaftliche Produktionspotenzial entscheidend sei, hätte Thomas nicht den bei Farmverkäufen erzielten Hektarwert auf Farmen in der Umgebung übertragen und darauf ihren Besitzern die ihnen berechnete Bodensteuer kalkulieren dürfen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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