Farmer feiern Teilerfolg
Windhoek (ms) - Die rund 1700 Farmer, die Einspruch gegen die ihnen berechnete Bodensteuer eingelegt haben und dabei von Anwälten vertreten werden, haben einen wichtigen Teilerfolg am Abschätzungsgericht erzielt. In einem soeben ergangenen Urteil kam dessen Vorsitzender Johannes Shuuveni zu dem Ergebnis, dass die im Ministerium für Landreform angesiedelte Abschätzungsabteilung eine unzulässige Berechnungsmethodik angewandt habe und der dabei ermittelte Wert sämtlicher Farmen der Beschwerdeführer deshalb null und nichtig sei.
Gleichzeitig jedoch lehnte er einen Antrag der Anwälte ab, stattdessen ein von Sachverständigen empfohlenes System zur Wertbestimmung einzelner Farmen zuzulassen. Ferner kündigte er an, das Abschätzungsgericht könne nicht allgemeingültig den Wert sämtlicher Farmen der Klageführer reduzieren und damit simultan die ihnen berechnete Bodensteuer verringern, ohne dass die Betroffenen dies individuell begründen.
Was das Urteil für die betroffenen Farmer speziell und das weitere Vorgehen bei der Eintreibung der Bodensteuer generell bedeutet, ist derzeit unklar. Entsprechende Verhandlungen am Magistratsgericht in Windhoek dauern noch an.
Gleichzeitig jedoch lehnte er einen Antrag der Anwälte ab, stattdessen ein von Sachverständigen empfohlenes System zur Wertbestimmung einzelner Farmen zuzulassen. Ferner kündigte er an, das Abschätzungsgericht könne nicht allgemeingültig den Wert sämtlicher Farmen der Klageführer reduzieren und damit simultan die ihnen berechnete Bodensteuer verringern, ohne dass die Betroffenen dies individuell begründen.
Was das Urteil für die betroffenen Farmer speziell und das weitere Vorgehen bei der Eintreibung der Bodensteuer generell bedeutet, ist derzeit unklar. Entsprechende Verhandlungen am Magistratsgericht in Windhoek dauern noch an.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen