Farmer-Mörder erhalten schwere Strafen
Windhoek - Das Obergericht hat drei Angeklagte zu schweren Haftstrafen verurteilt, die zuvor wegen Mordes bzw. versuchten Mordes und schweren Raubes an einem deutschen Farmer-Ehepaar für schuldig gesprochen wurden.
In ihrer Strafmaßverkündung wies Richerin Mavis Gibson am Dienstag darauf hin, dass die Farmerei naturgemäß eine harte und einsame Arbeit sei. Deshalb seien Landwirte auf die Loyalität, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Angestellten angewiesen. Angesichts der Zunahme gewaltsamer Übergriffe gegen Farmer, sei das Gericht verpflichtet, an den drei Verurteilten ein Exempel zu statuieren und damit eine Abschreckungswirkung für mögliche Nachahmungstäter zu schaffen.
Die drei Täter Abraham Araeb (41), Christof Hansen (20) und Joseph Mbukamuna Hindjou wurden von Gibson zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und 45 Jahren verurteilt. Araeb erhielt 35 Jahre Freiheitsentzug für den Mord an dem Farmer Adolf Walter Paul Karl Heidenreich, den er am 12. Januar 2002 auf dessen Farm Mooirivier im Karibib-Distrikt mit einem Zaunpfahl erschlug. Darüber hinaus wurde Araeb zu weiteren zehn Jahren Gefängnis für den versuchten Mord an Ursula Emma Gertrud Heidenreich verurteilt, die er ebenfalls mit dem Zaunpfahl angriff und schwer verletzte. Abgesehen davon erhielt Araeb zusätzliche 10 Jahre Haft wegen Raubes, die er parallel zu den bereits auferlegten 45 Jahren wird verbüßen müssen.
Im Falle von Hindjou kam Richerin Gibson zu dem Befund, dass dieser zwar nicht aktiv an dem Angriff auf das Farmer-Ehepaar mitgewirkt, sich aber mit der Tat von Araeb assoziiert hatte. Folglich verurteilte sie Hindjou zu 25 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord und zu jeweils fünf Jahren wegen versuchten Mordes und Raubes mit erschwerenden Umständen. Damit beläuft sich die Gesamtstrafe für Hindjou auf 35 Jahre Gefängnis.
Der 20jährige Hansen, der in Okahandja aufgewachsen ist, wurde von Gibson als Mittäter von Araeb zu fünf Jahren Haft verurteilt. Gibson zufolge habe Hansen als Komplize von Araeb dabei geholfen, die Leiche von Heidenreich zu beseitigen und dafür eine Haftsstrafe von fünf Jahren verdient. Zusätzlich wurde Hansen zu weiteren fünf Jahren Gefängnis wegen Raubes verurteilt, die er parallel zu den bereits erhaltenen fünf Jahren absitzen muss.
In ihrer Strafmaßverkündung wies Richerin Mavis Gibson am Dienstag darauf hin, dass die Farmerei naturgemäß eine harte und einsame Arbeit sei. Deshalb seien Landwirte auf die Loyalität, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Angestellten angewiesen. Angesichts der Zunahme gewaltsamer Übergriffe gegen Farmer, sei das Gericht verpflichtet, an den drei Verurteilten ein Exempel zu statuieren und damit eine Abschreckungswirkung für mögliche Nachahmungstäter zu schaffen.
Die drei Täter Abraham Araeb (41), Christof Hansen (20) und Joseph Mbukamuna Hindjou wurden von Gibson zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und 45 Jahren verurteilt. Araeb erhielt 35 Jahre Freiheitsentzug für den Mord an dem Farmer Adolf Walter Paul Karl Heidenreich, den er am 12. Januar 2002 auf dessen Farm Mooirivier im Karibib-Distrikt mit einem Zaunpfahl erschlug. Darüber hinaus wurde Araeb zu weiteren zehn Jahren Gefängnis für den versuchten Mord an Ursula Emma Gertrud Heidenreich verurteilt, die er ebenfalls mit dem Zaunpfahl angriff und schwer verletzte. Abgesehen davon erhielt Araeb zusätzliche 10 Jahre Haft wegen Raubes, die er parallel zu den bereits auferlegten 45 Jahren wird verbüßen müssen.
Im Falle von Hindjou kam Richerin Gibson zu dem Befund, dass dieser zwar nicht aktiv an dem Angriff auf das Farmer-Ehepaar mitgewirkt, sich aber mit der Tat von Araeb assoziiert hatte. Folglich verurteilte sie Hindjou zu 25 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord und zu jeweils fünf Jahren wegen versuchten Mordes und Raubes mit erschwerenden Umständen. Damit beläuft sich die Gesamtstrafe für Hindjou auf 35 Jahre Gefängnis.
Der 20jährige Hansen, der in Okahandja aufgewachsen ist, wurde von Gibson als Mittäter von Araeb zu fünf Jahren Haft verurteilt. Gibson zufolge habe Hansen als Komplize von Araeb dabei geholfen, die Leiche von Heidenreich zu beseitigen und dafür eine Haftsstrafe von fünf Jahren verdient. Zusätzlich wurde Hansen zu weiteren fünf Jahren Gefängnis wegen Raubes verurteilt, die er parallel zu den bereits erhaltenen fünf Jahren absitzen muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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