Farmer muss in Haft bleiben
Gericht verwirft Kautionsantrag von verurteiltem Mörder Barnard
Von Marc Springer, Windhoek
Der Antragsteller Willem Visagie Barnard (65), der vor über acht Jahren auf seiner nahe Aranos gelegenen Farm Choris im Distrikt Mariental, nach einem angeblichen Alkoholexzess seine Frau Anette (55) erschossen hat, war im Juli von Richterin Naomi Shivute zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zur Begründung hatte jene damals angeführt, der Angeklagte habe zwar nachweislich unter Einfluss von Alkohol und Schlaftabletten gestanden, als er die Tat verübt habe. Er sei jedoch nachweislich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen weshalb seine mentale Beeinträchtigung kaum als mildernder Umstand gelten könne.
Ferner hatte die Richterin einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, wonach Barnard unter Depressionen, Angstzuständen, Gedächtnisverlust und Antriebslosigkeit leide und wegen Diabetes, Bluthochdrucks und chronischen Rückenproblemen eine Haftverschonung verdient habe. Schließlich seien im Gefängnis gesonderte Räumlichkeiten für Insassen wie ihn vorhanden, wo für „besondere medizinische und kulinarische Bedürfnisse von alten oder kranken Sträflingen“ gesorgt sei. Demnach bestehe auch kein Grund zu der von Barnard geäußerten Sorge, dass er sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands nicht gegen mögliche Übergriffe von Mitgefangenen werde wehren können oder sich sein Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern werde.
Einen anschließend gestellten Revisionsantrag hatte Verteidiger Louis Botes mit einem Kautionsantrag verknüpft und diesen erneut mit der angeblichen Gebrechlichkeit seines Mandanten begründet. Dieses Gesuch wurde am Donnerstag von Ersatzrichter Ileni Velikoshi mit der Begründung verworfen, dass Barnard wegen eines besonders schwerwiegenden Verbrechens verurteilt worden sei und bei ihm akute Fluchtgefahr drohe.
Obwohl das Oberste Gericht die Berufung auf Grundlage einer Petition zugelassen habe, bedeute dies nicht zwingend, dass seine Verurteilung in höherer Instanz aufgehoben und Barnard dort nachträglich freigesprochen werden würde. Folglich könne er auch daraus keinen Anspruch ableiten, bis zur Entscheidung seiner Revision gegen Kaution freigelassen zu werden.
Da die gesundheitlichen Probleme des Antragstellers kein neues Phänomen seien und sowohl im Gefängnis, als auch unter Aufsicht der Polizei in einem Privathospital behandelt werden könnten, seien sie an sich kein Grund für eine bedingte Freilassung des Antragstellers. Vielmehr spreche die Tatsache, dass ein Sohn von Barnard in Südafrika lebe, gegen die Gewährung von Kaution, weil er im Falle einer Flucht bei diesem Unterschlupf finden könne.
Barnard hatte während seiner Verhandlung beteuert, er könne sich an die Ereignisse am Abend des 10. April 2010 nicht mehr erinnern, weil er stark alkoholisiert gewesen sei und unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden habe. Aufgrund von deren Wechselwirkung habe er „irgendwann“ das Bewusstsein verloren und sei erst dann wieder zu sich gekommen, als die Frau mit einer Schussverletzung auf Höhe der linken Schläfe bereits tot auf dem Boden gelegen habe. Daraus habe er geschlossen, dass sie sich mit seiner Waffe selbst das Leben genommen habe.
Der Antragsteller Willem Visagie Barnard (65), der vor über acht Jahren auf seiner nahe Aranos gelegenen Farm Choris im Distrikt Mariental, nach einem angeblichen Alkoholexzess seine Frau Anette (55) erschossen hat, war im Juli von Richterin Naomi Shivute zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zur Begründung hatte jene damals angeführt, der Angeklagte habe zwar nachweislich unter Einfluss von Alkohol und Schlaftabletten gestanden, als er die Tat verübt habe. Er sei jedoch nachweislich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen weshalb seine mentale Beeinträchtigung kaum als mildernder Umstand gelten könne.
Ferner hatte die Richterin einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, wonach Barnard unter Depressionen, Angstzuständen, Gedächtnisverlust und Antriebslosigkeit leide und wegen Diabetes, Bluthochdrucks und chronischen Rückenproblemen eine Haftverschonung verdient habe. Schließlich seien im Gefängnis gesonderte Räumlichkeiten für Insassen wie ihn vorhanden, wo für „besondere medizinische und kulinarische Bedürfnisse von alten oder kranken Sträflingen“ gesorgt sei. Demnach bestehe auch kein Grund zu der von Barnard geäußerten Sorge, dass er sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands nicht gegen mögliche Übergriffe von Mitgefangenen werde wehren können oder sich sein Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern werde.
Einen anschließend gestellten Revisionsantrag hatte Verteidiger Louis Botes mit einem Kautionsantrag verknüpft und diesen erneut mit der angeblichen Gebrechlichkeit seines Mandanten begründet. Dieses Gesuch wurde am Donnerstag von Ersatzrichter Ileni Velikoshi mit der Begründung verworfen, dass Barnard wegen eines besonders schwerwiegenden Verbrechens verurteilt worden sei und bei ihm akute Fluchtgefahr drohe.
Obwohl das Oberste Gericht die Berufung auf Grundlage einer Petition zugelassen habe, bedeute dies nicht zwingend, dass seine Verurteilung in höherer Instanz aufgehoben und Barnard dort nachträglich freigesprochen werden würde. Folglich könne er auch daraus keinen Anspruch ableiten, bis zur Entscheidung seiner Revision gegen Kaution freigelassen zu werden.
Da die gesundheitlichen Probleme des Antragstellers kein neues Phänomen seien und sowohl im Gefängnis, als auch unter Aufsicht der Polizei in einem Privathospital behandelt werden könnten, seien sie an sich kein Grund für eine bedingte Freilassung des Antragstellers. Vielmehr spreche die Tatsache, dass ein Sohn von Barnard in Südafrika lebe, gegen die Gewährung von Kaution, weil er im Falle einer Flucht bei diesem Unterschlupf finden könne.
Barnard hatte während seiner Verhandlung beteuert, er könne sich an die Ereignisse am Abend des 10. April 2010 nicht mehr erinnern, weil er stark alkoholisiert gewesen sei und unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden habe. Aufgrund von deren Wechselwirkung habe er „irgendwann“ das Bewusstsein verloren und sei erst dann wieder zu sich gekommen, als die Frau mit einer Schussverletzung auf Höhe der linken Schläfe bereits tot auf dem Boden gelegen habe. Daraus habe er geschlossen, dass sie sich mit seiner Waffe selbst das Leben genommen habe.
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Allgemeine Zeitung
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