Farmer räumt Formfehler ein
Die Entlassung und spätere Räumung von sechs Angestellten der Farm Ongombo West, die eine Diskussion über angedrohte Landbesetzungen in Namibia ausgelöst hat, ist ohne das notwendige Disziplinarverfahren erfolgt.
Windhoek - Dies räumte der Farmer und Arbeitgeber der sechs gekündigten Angestellten, Andreas Wiese, gestern im Arbeitsgericht ein. Hier gab er auf Befragung seines Rechtsvertreters und Beraters in Arbeitsfragen, Holger Sircoulomb, zu Protokoll, dass sechs seiner zwölf Angestellten am 30. September die Arbeit niedergelegt hätten, nachdem es zuvor ein Streitgespräch zwischen seiner Mutter und einer der Angestellten über den Tod eines Gänsekükens gegeben habe.
Wiese zufolge habe er anschließend verschiedene Treffen einberufen, um "von den Arbeitern den Grund für ihr Verhalten zu erfahren und die offensichtlich bestehenden Differenzen zu beseitigen". Da die sechs Angestellten ihm gegenüber jegliche Stellungnahme verweigert hätten, habe er das Arbeitsministerium, den Arbeitskommissar und die Gewerkschaft Namibischer Farmarbeiter (Nafwu) eingeschaltet, um eine Lösung für den Disput zu erreichen. Weil die Arbeitnehmer jedoch nicht zu Gesprächen bereit gewesen seien und weder das Arbeitsministerium, noch die Nafwu zu einer Lösung des Konflikts hätten beitragen können, habe er sich schließlich nach Beratungen mit der Geschäftsführung von Ongombo West entschlossen, den Angestellten zu kündigen. "Zu diesem Zeitpunkt waren die sechs Arbeiter bereits seit zehn Tagen unentschuldigt abwesend, obwohl sie alle wussten, dass ihr unerlaubtes Fehlen zur fristlosen Kündigung führen könnte", sagte Wiese.
Nach dessen Angaben habe er die sechs Arbeiter am 10. Oktober schriftlich über ihre Kündigung informiert und sie beauftragt, bis zum 31. Oktober ihre Häuser zu räumen, "weil die Blumen- und Gemüseproduktion auf Ongombo-West sehr arbeitsintensiv ist und wir die Wohnungen für neue Angestellte brauchten, die diese Arbeit würden übernehmen müssen". Als die Angestellten dieser Aufforderung bis Ablauf der Frist nicht gefolgt seien, habe er nach Rücksprache mit dem Arbeitsministerium das Stichdatum auf den 6. November verlängert und die Angestellten entsprechend informiert.
Diese hätten jedoch auch jenes Ultimatum verstreichen lassen, woraufhin er (Wiese) ein Disziplinarverfahren für den 17. November einberufen habe. "Ich hätte die sechs Arbeiter selbst an diesem Tag wieder eingestellt, wenn sie sich zu dem Treffen eingefunden und ihre Klagen mit mir besprochen hätten", sagte Wiese. Da dies jedoch nicht geschehen sei, habe er schließlich am 17. Dezember einen gerichtlichen Räumungsbefehl erwirkt, der zwei Tage später durchgesetzt wurde.
Das verspätet einberufene Disziplinarverfahren könnte Wiese nun zum Verhängnis werden. Wie der Rechtsvertreter der entlassenen Angestellten, Raymond Heathcote, feststellte, sei die anberaumte Anhörung juristisch irrelevant, "weil die sechs Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits entlassen waren". Da eine Kündigung ohne vorangegangenes Disziplinarverfahren jedoch illegal sei, appellierte Heathcote an den zuständigen Magistratsrichter Uatjo Uanivi, die Wiedereinstellung der sechs Gekündigten zu verfügen und denen das Gehalt zuzusprechen, das sie seit ihrer Kündigung erhalten hätten. Das Urteil soll am 12. Februar fallen.
Windhoek - Dies räumte der Farmer und Arbeitgeber der sechs gekündigten Angestellten, Andreas Wiese, gestern im Arbeitsgericht ein. Hier gab er auf Befragung seines Rechtsvertreters und Beraters in Arbeitsfragen, Holger Sircoulomb, zu Protokoll, dass sechs seiner zwölf Angestellten am 30. September die Arbeit niedergelegt hätten, nachdem es zuvor ein Streitgespräch zwischen seiner Mutter und einer der Angestellten über den Tod eines Gänsekükens gegeben habe.
Wiese zufolge habe er anschließend verschiedene Treffen einberufen, um "von den Arbeitern den Grund für ihr Verhalten zu erfahren und die offensichtlich bestehenden Differenzen zu beseitigen". Da die sechs Angestellten ihm gegenüber jegliche Stellungnahme verweigert hätten, habe er das Arbeitsministerium, den Arbeitskommissar und die Gewerkschaft Namibischer Farmarbeiter (Nafwu) eingeschaltet, um eine Lösung für den Disput zu erreichen. Weil die Arbeitnehmer jedoch nicht zu Gesprächen bereit gewesen seien und weder das Arbeitsministerium, noch die Nafwu zu einer Lösung des Konflikts hätten beitragen können, habe er sich schließlich nach Beratungen mit der Geschäftsführung von Ongombo West entschlossen, den Angestellten zu kündigen. "Zu diesem Zeitpunkt waren die sechs Arbeiter bereits seit zehn Tagen unentschuldigt abwesend, obwohl sie alle wussten, dass ihr unerlaubtes Fehlen zur fristlosen Kündigung führen könnte", sagte Wiese.
Nach dessen Angaben habe er die sechs Arbeiter am 10. Oktober schriftlich über ihre Kündigung informiert und sie beauftragt, bis zum 31. Oktober ihre Häuser zu räumen, "weil die Blumen- und Gemüseproduktion auf Ongombo-West sehr arbeitsintensiv ist und wir die Wohnungen für neue Angestellte brauchten, die diese Arbeit würden übernehmen müssen". Als die Angestellten dieser Aufforderung bis Ablauf der Frist nicht gefolgt seien, habe er nach Rücksprache mit dem Arbeitsministerium das Stichdatum auf den 6. November verlängert und die Angestellten entsprechend informiert.
Diese hätten jedoch auch jenes Ultimatum verstreichen lassen, woraufhin er (Wiese) ein Disziplinarverfahren für den 17. November einberufen habe. "Ich hätte die sechs Arbeiter selbst an diesem Tag wieder eingestellt, wenn sie sich zu dem Treffen eingefunden und ihre Klagen mit mir besprochen hätten", sagte Wiese. Da dies jedoch nicht geschehen sei, habe er schließlich am 17. Dezember einen gerichtlichen Räumungsbefehl erwirkt, der zwei Tage später durchgesetzt wurde.
Das verspätet einberufene Disziplinarverfahren könnte Wiese nun zum Verhängnis werden. Wie der Rechtsvertreter der entlassenen Angestellten, Raymond Heathcote, feststellte, sei die anberaumte Anhörung juristisch irrelevant, "weil die sechs Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits entlassen waren". Da eine Kündigung ohne vorangegangenes Disziplinarverfahren jedoch illegal sei, appellierte Heathcote an den zuständigen Magistratsrichter Uatjo Uanivi, die Wiedereinstellung der sechs Gekündigten zu verfügen und denen das Gehalt zuzusprechen, das sie seit ihrer Kündigung erhalten hätten. Das Urteil soll am 12. Februar fallen.
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Allgemeine Zeitung
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