Farmer Rust bleibt in Haft
Von Marc Springer, Windhoek
Ich bin über das Urteil ebenso überrascht wie schockiert“, sagte Verteidiger Jan Wessels gestern auf Anfrage der AZ, nachdem Richterin Dinnah Usiku eine bedingte Freilassung seines Mandanten wegen angeblicher Fluchtgefahr abgelehnt hatte. Der Anwalt will nun in Rücksprache mit Rust (43) prüfen, ob sie Revisionserlaubnis beantragen sollen. Sollte auch dieses Gesuch scheitern, würde als letzte Handhabe gegen das Urteil nur noch eine Petition an das Oberste Gericht übrig bleiben und bis dahin geraume Zeit verstreichen.
Zur Begründung ihres Urteils hatte Usiku angeführt, Rust sei mit schweren Vorwürfen konfrontiert, die im Falle einer Verurteilung zu einer langen Haftstrafe führen könnten. Die daraus resultierende Versuchung, sich seinem Verfahren durch Flucht zu entziehen, sei in seinem Fall ferner besonders hoch, weil seine Schwester in Deutschland lebe und er bei ihr Unterschlupf finden könne.
Die Richterin legte es Rust dabei nachteilig aus, dass er die Existenz seiner im Ausland lebenden Schwester habe „verheimlichen“ wollen. Diese Schlussfolgerung hält Wessels für „unverständlich“, weil der Vater von Rust bei seiner Vernehmung im Detail über die Verwandtschaftsverhältnisse seines Sohnes informiert und jener während seiner Befragung bestätigt habe, dass sich seine Schwester periodisch in Deutschland aufhalte.
Dass er diesen Umstand nicht „von sich aus“ offenbart, sondern erst bei Nachfrage „zugegeben“ habe, hatte ihm zuvor auch Staatsanwalt Jack Eixab vorgehalten und daraus eine erhöhte Fluchtgefahr abgeleitet. Wessels hatte dieser Schlussfolgerung entgegengehalten, dass die Schwester seines Mandanten lediglich sechs Monate im Jahr in Deutschland verweile und ihr Bruder sich bei ihr schon deshalb nicht „verstecken“ könne, weil sein namibischer Pass abgelaufen und von der Polizei eingezogen worden sei.
Ferner hatte Wessels der Darstellung widersprochen, wonach Rust bei seiner Verhandlung am Magistratsgericht in Okahandja zu Detailfragen geschwiegen und sich dadurch verdächtig gemacht habe. Dem erwiderte Wessels mit Hinweis darauf, sein Mandant habe zugegeben, am 26. Januar auf seiner Farm Otukaru bei Okahandja auf die Hunde von vier mutmaßlichen Wilderer geschossen und jene dabei nicht bemerkt zu haben.
Außerdem habe er sofort die Polizei verständigt und dort angegeben, den mutmaßlichen Wilderer Andreas Ukandanga versehentlich getroffen zu haben. Diese Version eines tragischen Unfalls werde unter anderem durch den Obduktionsbericht zementiert, der nahelege, dass Ukandanga von einem Querschläger getroffen wurde. Weil bei Rust demnach keine Tötungsabsicht bestanden habe, lassen sich weder der Vorwurf des Mordes, noch des versuchten Mordes in drei Fällen halten.
Ich bin über das Urteil ebenso überrascht wie schockiert“, sagte Verteidiger Jan Wessels gestern auf Anfrage der AZ, nachdem Richterin Dinnah Usiku eine bedingte Freilassung seines Mandanten wegen angeblicher Fluchtgefahr abgelehnt hatte. Der Anwalt will nun in Rücksprache mit Rust (43) prüfen, ob sie Revisionserlaubnis beantragen sollen. Sollte auch dieses Gesuch scheitern, würde als letzte Handhabe gegen das Urteil nur noch eine Petition an das Oberste Gericht übrig bleiben und bis dahin geraume Zeit verstreichen.
Zur Begründung ihres Urteils hatte Usiku angeführt, Rust sei mit schweren Vorwürfen konfrontiert, die im Falle einer Verurteilung zu einer langen Haftstrafe führen könnten. Die daraus resultierende Versuchung, sich seinem Verfahren durch Flucht zu entziehen, sei in seinem Fall ferner besonders hoch, weil seine Schwester in Deutschland lebe und er bei ihr Unterschlupf finden könne.
Die Richterin legte es Rust dabei nachteilig aus, dass er die Existenz seiner im Ausland lebenden Schwester habe „verheimlichen“ wollen. Diese Schlussfolgerung hält Wessels für „unverständlich“, weil der Vater von Rust bei seiner Vernehmung im Detail über die Verwandtschaftsverhältnisse seines Sohnes informiert und jener während seiner Befragung bestätigt habe, dass sich seine Schwester periodisch in Deutschland aufhalte.
Dass er diesen Umstand nicht „von sich aus“ offenbart, sondern erst bei Nachfrage „zugegeben“ habe, hatte ihm zuvor auch Staatsanwalt Jack Eixab vorgehalten und daraus eine erhöhte Fluchtgefahr abgeleitet. Wessels hatte dieser Schlussfolgerung entgegengehalten, dass die Schwester seines Mandanten lediglich sechs Monate im Jahr in Deutschland verweile und ihr Bruder sich bei ihr schon deshalb nicht „verstecken“ könne, weil sein namibischer Pass abgelaufen und von der Polizei eingezogen worden sei.
Ferner hatte Wessels der Darstellung widersprochen, wonach Rust bei seiner Verhandlung am Magistratsgericht in Okahandja zu Detailfragen geschwiegen und sich dadurch verdächtig gemacht habe. Dem erwiderte Wessels mit Hinweis darauf, sein Mandant habe zugegeben, am 26. Januar auf seiner Farm Otukaru bei Okahandja auf die Hunde von vier mutmaßlichen Wilderer geschossen und jene dabei nicht bemerkt zu haben.
Außerdem habe er sofort die Polizei verständigt und dort angegeben, den mutmaßlichen Wilderer Andreas Ukandanga versehentlich getroffen zu haben. Diese Version eines tragischen Unfalls werde unter anderem durch den Obduktionsbericht zementiert, der nahelege, dass Ukandanga von einem Querschläger getroffen wurde. Weil bei Rust demnach keine Tötungsabsicht bestanden habe, lassen sich weder der Vorwurf des Mordes, noch des versuchten Mordes in drei Fällen halten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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