Farmer vor Gewissensfrage
Geingob beruhigt und ermahnt Grundbesitzer gleichermaßen
Von Marc Springer, Windhoek
„Sie werden bei dieser Konferenz einige emotionale Äußerungen gehört und sich gefragt haben, ob sie in Namibia noch sicher und willkommen sind“, sagte Präsident Hage Geingob am Freitag in einer Rede zum Abschluss der fünftägigen Tagung und fügte direkt an weiße Einwohner gewandt hinzu: „Sie sind Namibier und dies ist auch ihr Land. Es besteht keine Erwartung, dass sie sich für die rassistisch motivierte Brutalität der kolonialen Vergangenheit schuldig fühlen müssen. Es wird von ihnen vielmehr erwartet anzuerkennen, dass einige wenige auf Kosten der Mehrheit von der Politik profitiert haben, die zu Zeiten der kolonialen Fremdherrschaft betriebenen wurde.“
Dementsprechend hob Geingob hervor, es gehe bei dem Landthema nicht um eine Rassenfrage, sondern vielmehr darum, dass in Namibia weiterhin ein großes Wohlstandsgefälle herrsche und Reichtum nach wie vor in den Händen einer „wirtschaftlichen Minderheit“ gebündelt sei, zu der vornehmlich weiße Einwohner gehören würden. Aus diesem Ungleichgewicht leite sich der Anspruch ab, dass vermögende Einwohner unabhängig von ihrer Hautfarbe dafür sorgen müssten, verarmte Landsleute an ihrem Reichtum teilhaben zu lassen.
Wie groß der Handlungsbedarf sei machte Geingob mit Hinweis darauf deutlich, dass die Forderung nach Grund und Boden direkt die Menschenwürde landloser Bewohner tangieren würde und eng mit dem Anspruch auf Gleichberechtigung verbunden sei. Obwohl weiße Grundbesitzer hierzulande nicht „existenziell bedroht“ seien, stelle die ungleiche Verteilung von Grund und Boden dennoch „eine Gefahr für den Erhalt von Frieden und Stabilität“ im Lande dar.
Vor diesem Hintergrund machte das Staatsoberhaupt unmissverständlich deutlich, dass sich „der Status quo verändern muss“ und es nach der Landkonferenz „erhebliche Veränderungen“ geben werde. Ferner appellierte er an Grundbesitzer, sich „der Bedeutung des Teilens“ bewusst zu werden und unterstrich mehrmals, dass „die Enteignung von Land zur Beseitigung historischen Unrechts“ nicht verfassungswidrig, sondern auch dann rechtens sei, wenn eine solche Maßnahme gegen den Willen des jeweils betroffenen Landeigentümers ergriffen werde.
Gleichzeitig hob er hervor, dass das Grundgesetz eine „willkürliche“ und ersatzlose Enteignung von Grundbesitz nicht gestatte und es eine solche unter seiner Präsidentschaft auch nicht geben werde. Schließlich habe er zu seinem Amtsantritt am 21. März 2015 einen Eid auf die Verfassung abgelegt und dabei gelobt, das namibische Grundgesetz zu achten und zu verteidigen.
Der Präsident wies jedoch auch auf die weit verbreitete Auffassung hin, wonach eine Landreform nach dem Prinzip des willigen Käufers, willigen Verkäufers nicht den erhofften Erfolg gebracht und die Schieflage in den Besitzverhältnissen kaum verändert habe. Ferner kündigte er an, dass die Regierung nicht länger bereit sei, überhöhte Preise für Farmen zu bezahlen, die der Regierung zwecks Umsiedlung landloser Bewohner zum Kauf angeboten würden.
Schließlich könne nicht geduldet werden, dass sich Grundbesitzer durch den Verkauf überteuerter Farmen auf Kosten landloser Bewohner bereichern würden. An die vermeintlichen Nutznießer eines solchen Vorgehens gewandt warnte Geingob ausdrücklich davor, dass eine Enteignung gegen Entschädigung im namibischen Grundgesetz explizit erlaubt sei und eine solche Maßnahme die derzeit angeblich überhöhten Preise für angebotenes Farmland senken würde.
Dieser dünn verschleierten Drohung fügte Geingob anschließend die an ausländische Anleger gerichtete Versicherung hinzu, dass sich Namibia ungeachtet einer möglichen Enteignung von Farmland weiterhin dem Investitionsschutz verpflichtet fühle. Dieser Umstand dürfe jedoch nicht dazu führen, dass „im Interesse des Status quo bestehende Ungleichheiten erhalten“ blieben.
Gemäß der von Geingob angekündigten Neuausrichtung der Landreform haben die rund 800 Delegierten der Konferenz in den am Freitag verabschiedeten Resolutionen unter anderem beschlossen, das Prinzip des willigen Käufers, willigen Verkäufers abzuschaffen und durch „alternative und beschleunigte Methoden des Landerwerbs“ zu ersetzen. Ferner wurde die Empfehlung verabschiedet, „un- oder untergenutztes Farmland von Namibiern“ ebenso gegen angemessene Entschädigung zu enteignen, wie kommerzielles Farmland, das sich im Besitz von Ausländern befindet.
Mehr zu den verabschiedeten Resolutionen der Landkonferenz erfahren sie auf Seite 2.
„Sie werden bei dieser Konferenz einige emotionale Äußerungen gehört und sich gefragt haben, ob sie in Namibia noch sicher und willkommen sind“, sagte Präsident Hage Geingob am Freitag in einer Rede zum Abschluss der fünftägigen Tagung und fügte direkt an weiße Einwohner gewandt hinzu: „Sie sind Namibier und dies ist auch ihr Land. Es besteht keine Erwartung, dass sie sich für die rassistisch motivierte Brutalität der kolonialen Vergangenheit schuldig fühlen müssen. Es wird von ihnen vielmehr erwartet anzuerkennen, dass einige wenige auf Kosten der Mehrheit von der Politik profitiert haben, die zu Zeiten der kolonialen Fremdherrschaft betriebenen wurde.“
Dementsprechend hob Geingob hervor, es gehe bei dem Landthema nicht um eine Rassenfrage, sondern vielmehr darum, dass in Namibia weiterhin ein großes Wohlstandsgefälle herrsche und Reichtum nach wie vor in den Händen einer „wirtschaftlichen Minderheit“ gebündelt sei, zu der vornehmlich weiße Einwohner gehören würden. Aus diesem Ungleichgewicht leite sich der Anspruch ab, dass vermögende Einwohner unabhängig von ihrer Hautfarbe dafür sorgen müssten, verarmte Landsleute an ihrem Reichtum teilhaben zu lassen.
Wie groß der Handlungsbedarf sei machte Geingob mit Hinweis darauf deutlich, dass die Forderung nach Grund und Boden direkt die Menschenwürde landloser Bewohner tangieren würde und eng mit dem Anspruch auf Gleichberechtigung verbunden sei. Obwohl weiße Grundbesitzer hierzulande nicht „existenziell bedroht“ seien, stelle die ungleiche Verteilung von Grund und Boden dennoch „eine Gefahr für den Erhalt von Frieden und Stabilität“ im Lande dar.
Vor diesem Hintergrund machte das Staatsoberhaupt unmissverständlich deutlich, dass sich „der Status quo verändern muss“ und es nach der Landkonferenz „erhebliche Veränderungen“ geben werde. Ferner appellierte er an Grundbesitzer, sich „der Bedeutung des Teilens“ bewusst zu werden und unterstrich mehrmals, dass „die Enteignung von Land zur Beseitigung historischen Unrechts“ nicht verfassungswidrig, sondern auch dann rechtens sei, wenn eine solche Maßnahme gegen den Willen des jeweils betroffenen Landeigentümers ergriffen werde.
Gleichzeitig hob er hervor, dass das Grundgesetz eine „willkürliche“ und ersatzlose Enteignung von Grundbesitz nicht gestatte und es eine solche unter seiner Präsidentschaft auch nicht geben werde. Schließlich habe er zu seinem Amtsantritt am 21. März 2015 einen Eid auf die Verfassung abgelegt und dabei gelobt, das namibische Grundgesetz zu achten und zu verteidigen.
Der Präsident wies jedoch auch auf die weit verbreitete Auffassung hin, wonach eine Landreform nach dem Prinzip des willigen Käufers, willigen Verkäufers nicht den erhofften Erfolg gebracht und die Schieflage in den Besitzverhältnissen kaum verändert habe. Ferner kündigte er an, dass die Regierung nicht länger bereit sei, überhöhte Preise für Farmen zu bezahlen, die der Regierung zwecks Umsiedlung landloser Bewohner zum Kauf angeboten würden.
Schließlich könne nicht geduldet werden, dass sich Grundbesitzer durch den Verkauf überteuerter Farmen auf Kosten landloser Bewohner bereichern würden. An die vermeintlichen Nutznießer eines solchen Vorgehens gewandt warnte Geingob ausdrücklich davor, dass eine Enteignung gegen Entschädigung im namibischen Grundgesetz explizit erlaubt sei und eine solche Maßnahme die derzeit angeblich überhöhten Preise für angebotenes Farmland senken würde.
Dieser dünn verschleierten Drohung fügte Geingob anschließend die an ausländische Anleger gerichtete Versicherung hinzu, dass sich Namibia ungeachtet einer möglichen Enteignung von Farmland weiterhin dem Investitionsschutz verpflichtet fühle. Dieser Umstand dürfe jedoch nicht dazu führen, dass „im Interesse des Status quo bestehende Ungleichheiten erhalten“ blieben.
Gemäß der von Geingob angekündigten Neuausrichtung der Landreform haben die rund 800 Delegierten der Konferenz in den am Freitag verabschiedeten Resolutionen unter anderem beschlossen, das Prinzip des willigen Käufers, willigen Verkäufers abzuschaffen und durch „alternative und beschleunigte Methoden des Landerwerbs“ zu ersetzen. Ferner wurde die Empfehlung verabschiedet, „un- oder untergenutztes Farmland von Namibiern“ ebenso gegen angemessene Entschädigung zu enteignen, wie kommerzielles Farmland, das sich im Besitz von Ausländern befindet.
Mehr zu den verabschiedeten Resolutionen der Landkonferenz erfahren sie auf Seite 2.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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