Farmstraßenstreit geht weiter
Windhoek - Dem Antrag der beklagten Partei folgend wird es im Fall Diethelm Metzger für die Farmgesellschaft Kamab gegen Otto Herrigel für die Farmgesellschaft Diana Ranches eine weitere, mündliche Zeugenanhörung geben. Dies wurde am Montag von Oberrichter A.J. Angula in seinem Urteil entschieden. Der Termin für die mündliche Anhörung steht jedoch noch nicht fest.
Der Beklagte Diethelm Metzger und der Kläger Otto Herrigel sind Nachbarfarmer. Der Streit um den Teil der Farmstraße 1437, der durch die Farm von Herrigel führt, schwelt bereits seit einigen Jahren. Am 22. Januar 2003 kamen beide überein, dass eine zuvor geschlossene Vereinbarung über das gemeinsame Wegerecht für ungültig erklärt wird. Für die Unannehmlichkeiten, die Metzger durch das fortan geltende Benutzerverbot der Farmstraße entstehen, sollte dieser innerhalb von sieben Tagen nach Unterzeichnung des Dokuments einen Betrag von N$ 35000 erhalten. Dies geschah jedoch nie.
Metzger wird nun von Herrigel beschuldigt, bei der gütlichen Einigung in böser Absicht gehandelt und die Vereinbarung auf betrügerische Weise erreicht zu haben. Herrigel habe einen Tag nach der Einigung erfahren, dass Angestellte eines weiteren Nachbarn von Metzgers Mitarbeitern aufgefordert worden seien, eine Petition zu unterschreiben, um die Re-Proklamation des fraglichen Stücks der Farmstraße 1437 zu erreichen. Während sich Metzger von den Handlungen seiner Mitarbeiter distanziert, glaubt Herriegel an Betrug. Daraufhin folgte ein schriftlicher Schlagabtausch zwischen den Parteien, die nur noch über ihre Anwälte miteinander kommunizieren. In die verfahrene Situation soll nun durch eine mündliche Anhörung von Zeugen Licht gebracht werden. Dabei können Zeugen ins Kreuzverhör genommen werden.
Der Beklagte Diethelm Metzger und der Kläger Otto Herrigel sind Nachbarfarmer. Der Streit um den Teil der Farmstraße 1437, der durch die Farm von Herrigel führt, schwelt bereits seit einigen Jahren. Am 22. Januar 2003 kamen beide überein, dass eine zuvor geschlossene Vereinbarung über das gemeinsame Wegerecht für ungültig erklärt wird. Für die Unannehmlichkeiten, die Metzger durch das fortan geltende Benutzerverbot der Farmstraße entstehen, sollte dieser innerhalb von sieben Tagen nach Unterzeichnung des Dokuments einen Betrag von N$ 35000 erhalten. Dies geschah jedoch nie.
Metzger wird nun von Herrigel beschuldigt, bei der gütlichen Einigung in böser Absicht gehandelt und die Vereinbarung auf betrügerische Weise erreicht zu haben. Herrigel habe einen Tag nach der Einigung erfahren, dass Angestellte eines weiteren Nachbarn von Metzgers Mitarbeitern aufgefordert worden seien, eine Petition zu unterschreiben, um die Re-Proklamation des fraglichen Stücks der Farmstraße 1437 zu erreichen. Während sich Metzger von den Handlungen seiner Mitarbeiter distanziert, glaubt Herriegel an Betrug. Daraufhin folgte ein schriftlicher Schlagabtausch zwischen den Parteien, die nur noch über ihre Anwälte miteinander kommunizieren. In die verfahrene Situation soll nun durch eine mündliche Anhörung von Zeugen Licht gebracht werden. Dabei können Zeugen ins Kreuzverhör genommen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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