Farmverkauf wird kontrolliert
Windhoek - Der Minister für Ländereien und Neusiedlung Hifikepunye Pohamba hat gestern im Parlament einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Verkauf von Farmen an Ausländer strafbar machen wird. Darüber hinaus soll die Novelle verhindern, dass Ländereien als personenbezogene Aktiengesellschaften (closed corporation) registriert und neuen Eigentümern übertragen werden.
Wie Pohamba gestern in der Begründung für die geplanten Änderungen und Ergänzungen an dem Gesetz zur kommerziellen Landreform mitteilte, enthielten die bestehenden Bestimmungen einige "Lücken", die geschlossen werden müssten. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zahlreiche Landwirte ihre Farmen als closed corporation registriert und mit der Teilhaberschaft dieser cc auch ihre Farm neuen Besitzern übertragen hätten, ohne sie vorher dem Staat zum Kauf anzubieten.
Damit hätten die betroffenen Farmer das Vorkaufsrecht der Regierung umgangen und es dieser erschwert, Grund und Boden für die Umsiedlung landloser Bewohner zu erwerben. Dieser modus operandi habe ferner dazu geführt, dass Ausländer zu Anteilseignern derartiger closed corporations und damit auch entgegen der bestehenden Gesetzgebung zu neuen Farmeigentümern in Namibia geworden seien.
Eine derartige Missachtung des staatlichen Vorkaufsrechts will die Regierung nun gesetzlich verhindern. So sieht die entsprechende Novelle vor, dass Farmen, die als cc eingetragen sind, nur dann durch die Übertragung der Mehrheitsbeteiligung an dieser cc veräußert werden dürfen, wenn sie vorher der Regierung zum Kauf angeboten und von dieser abgelehnt wurden.
Der staatliche Verzicht auf das Vorkaufsrecht soll im Zuge des neuen Gesetzes auf ein Jahr befristet werden. Sollte ein Farmer der Regierung also sein Land anbieten und diese das Angebot ablehnen, gilt dieser Verzicht nur für ein Jahr. Wenn der Landbesitzer innerhalb dieser Frist keinen anderen Käufer findet und seine Farm nach Ablauf der 12 Monate erneut auf den Markt bringen will, tritt das Vorkaufsrecht der Regierung wieder in Kraft und der Eigentümer muss seinen Grund und Boden zunächst erneut der Regierung anbieten.
Das Gesetz sieht darüber hinaus eine Strafe von N$ 100000 oder fünf Jahre Gefängnis für Personen vor, die ihre Farm "absichtlich und bewusst" an Ausländer verkaufen, ohne sie vorher dem Staat anzubieten. Ein solcher Vorgang soll verhindert werden, indem der Registerführer für Gesellschaften das Ministerium informiert, wenn eine als cc registrierte Farm einem Ausländer übertragen wurde.
Pohamba, der die geplante Gesetzreform für "sehr wichtig" hält, mahnte seine Parlamentskollegen an, die relevanten Bestimmungen möglichst schnell zu verabschieden.
Wie Pohamba gestern in der Begründung für die geplanten Änderungen und Ergänzungen an dem Gesetz zur kommerziellen Landreform mitteilte, enthielten die bestehenden Bestimmungen einige "Lücken", die geschlossen werden müssten. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zahlreiche Landwirte ihre Farmen als closed corporation registriert und mit der Teilhaberschaft dieser cc auch ihre Farm neuen Besitzern übertragen hätten, ohne sie vorher dem Staat zum Kauf anzubieten.
Damit hätten die betroffenen Farmer das Vorkaufsrecht der Regierung umgangen und es dieser erschwert, Grund und Boden für die Umsiedlung landloser Bewohner zu erwerben. Dieser modus operandi habe ferner dazu geführt, dass Ausländer zu Anteilseignern derartiger closed corporations und damit auch entgegen der bestehenden Gesetzgebung zu neuen Farmeigentümern in Namibia geworden seien.
Eine derartige Missachtung des staatlichen Vorkaufsrechts will die Regierung nun gesetzlich verhindern. So sieht die entsprechende Novelle vor, dass Farmen, die als cc eingetragen sind, nur dann durch die Übertragung der Mehrheitsbeteiligung an dieser cc veräußert werden dürfen, wenn sie vorher der Regierung zum Kauf angeboten und von dieser abgelehnt wurden.
Der staatliche Verzicht auf das Vorkaufsrecht soll im Zuge des neuen Gesetzes auf ein Jahr befristet werden. Sollte ein Farmer der Regierung also sein Land anbieten und diese das Angebot ablehnen, gilt dieser Verzicht nur für ein Jahr. Wenn der Landbesitzer innerhalb dieser Frist keinen anderen Käufer findet und seine Farm nach Ablauf der 12 Monate erneut auf den Markt bringen will, tritt das Vorkaufsrecht der Regierung wieder in Kraft und der Eigentümer muss seinen Grund und Boden zunächst erneut der Regierung anbieten.
Das Gesetz sieht darüber hinaus eine Strafe von N$ 100000 oder fünf Jahre Gefängnis für Personen vor, die ihre Farm "absichtlich und bewusst" an Ausländer verkaufen, ohne sie vorher dem Staat anzubieten. Ein solcher Vorgang soll verhindert werden, indem der Registerführer für Gesellschaften das Ministerium informiert, wenn eine als cc registrierte Farm einem Ausländer übertragen wurde.
Pohamba, der die geplante Gesetzreform für "sehr wichtig" hält, mahnte seine Parlamentskollegen an, die relevanten Bestimmungen möglichst schnell zu verabschieden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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