Fehltritt kostet E-Med 2,7 Millionen N$
Windhoek (cev) - Wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz hat sich der Notfalldienstleister E-Med Rescue 24 bereiterklärt, eine Strafe von 2,7 Millionen Namibia-Dollar zu zahlen. Das berichtete die Aufsicht NaCC (Namibian Competition Commission) schriftlich.
Wie die Wettbewerbshüter erklären, habe der Notdienst mit „zahlreichen“ namibischen Krankenkassen sogenannte Preferred Service Provider Agreements unterzeichnet; Vereinbarungen, die E-Med als bevorzugten Dienstleister dieser Gesundheitsversicherungen herausheben. „Diese Abkommen sind exklusiv und schränken den Marktzugang für mögliche Konkurrenten ein, was gegen das Wettbewerbsgesetz verstößt“, so die Namibian Competition Commission. Und weiter: „Exklusive Übereinkünfte grenzen die Wahl für Verbraucher ein und halten andere konkurrierende Dienstleister davon ab, sich aktiv an der Wirtschaft zu beteiligen.“
Diese Schlussfolgerung sei das Fazit einer längeren Untersuchung. Daraufhin sei E-Med selbst mit einem konkreten Abfindungsangebot an die Wettbewerbskommission herangetreten, was zu schließlich zu einer Konsensvereinbarung geführt habe. Darin gibt der Notdienst zu, eine „unbeabsichtigte Zuwiderhandlung“ begangen zu haben und erklärt sich bereit, eine Strafe in Höhe von 2,7 Millionen N$ zu zahlen. Als nächstes muss sich die NaCC eigenen Angaben zufolge an das Obergericht wenden, um eine entsprechende Verordnung zu erwirken. Ein Antrag soll in „naher Zukunft“ gestellt werden.
Wie die Wettbewerbshüter erklären, habe der Notdienst mit „zahlreichen“ namibischen Krankenkassen sogenannte Preferred Service Provider Agreements unterzeichnet; Vereinbarungen, die E-Med als bevorzugten Dienstleister dieser Gesundheitsversicherungen herausheben. „Diese Abkommen sind exklusiv und schränken den Marktzugang für mögliche Konkurrenten ein, was gegen das Wettbewerbsgesetz verstößt“, so die Namibian Competition Commission. Und weiter: „Exklusive Übereinkünfte grenzen die Wahl für Verbraucher ein und halten andere konkurrierende Dienstleister davon ab, sich aktiv an der Wirtschaft zu beteiligen.“
Diese Schlussfolgerung sei das Fazit einer längeren Untersuchung. Daraufhin sei E-Med selbst mit einem konkreten Abfindungsangebot an die Wettbewerbskommission herangetreten, was zu schließlich zu einer Konsensvereinbarung geführt habe. Darin gibt der Notdienst zu, eine „unbeabsichtigte Zuwiderhandlung“ begangen zu haben und erklärt sich bereit, eine Strafe in Höhe von 2,7 Millionen N$ zu zahlen. Als nächstes muss sich die NaCC eigenen Angaben zufolge an das Obergericht wenden, um eine entsprechende Verordnung zu erwirken. Ein Antrag soll in „naher Zukunft“ gestellt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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