"Fehlurteil" enttäuscht Farmer
Windhoek - Wie der Farmer M., der nicht namentlich genannt werden will, gestern auf Anfrage mitteilte, habe es "derart erdrückende Beweise" gegen die beiden Verdächtigen gegeben, dass ihm der Freispruch "völlig unverständlich" sei. Schließlich habe er der Anklage Fotos zur Verfügung gestellt, die die beiden Angeklagten mit ihrem Bakkie zeigen, auf den 396 Kilogramm Hoodia-Material verladen waren, das sie im Mai 2006 im Bezirk Bethanien illegal geerntet hätten. Unter den Aufnahmen hätten sich auch Bilder von verschiedenen Standorten befunden, wo die beiden Angeklagten entlang einer etwa sechs Kilometer langen Strecke neben der Distrikt-Straße C27 zwischen Helmeringhausen und Schloss Duwisib Hoodia-Pflanzen ausgegraben bzw. abgeschnitten und dabei Reifenspuren ihres Bakkies hinterlassen hätten.
"Beide Beschuldigte haben während ihres Verfahrens zugegeben, dass sie Hoodias geerntet haben und sich dabei auf eine Genehmigung des Umweltministeriums berufen, die sie zur Zucht von Hoodias berechtigt", erklärte M. und fügte hinzu: "Diese Erlaubnis gestattet aber ausdrücklich nicht das Ernten von geschützten Pflanzen wie der Hoodia in der Wildnis und die zwei inzwischen Freigesprochenen müssen das ebenso gewusst haben wie das Gericht."
M. zufolge sei die Urteilsbegründung "hanebüchen", wonach der Freispruch unvermeidbar gewesen sei, weil die Anklage nicht wissenschaftlich beweisen könne, dass es sich bei den geernteten Stammsukkulenten um Hoodias der Gattung gordonii handelt, die wegen ihrer angeblich appetithemmenden Wirkung weltweit begehrt sind. Schließlich sei die ganze Hoodia-Spezies in Namibia geschützt und deshalb irrelevant um welche Gattung es sich bei den geernteten Pflanzen handelt.
"Von diesem Freispruch geht ein verheerendes Signal aus", beklagte M, der selbst Hoodias auf seiner Farm kultiviert und dem Hoodia-Züchterverband HOGRAM angehört. Abgesehen davon, dass es anderen Hoodia-Dieben Auftrieb geben und sie "ermutigen" werde, signalisiere das Urteil auch vor der internationalen Gemeinschaft, dass "sich Namibia nicht um den Schutz bedrohter Pflanzen schert". Dieser Eindruck müsse sich auch bei der Organisation CITES (Convention on International Trade in Endangered Species) einstellen, von der zwei Vertreter das Verfahren vor Ort verfolgt hätten.
"Hier wurden zwei Leute freigesprochen, gegen die noch zwei andere Verfahren wegen mutmaßlichem Hoodia-Diebstahl anhängig sind und die die Vorwürfe gegen sie nie bestritten haben", beklagte M. Dass die beiden Angeklagten dennoch davongekommen sind, führt er vor allem auf "schlampige Prozessführung" zurück.
Schließlich sei er bei der Verhandlung nicht als Zeuge geladen worden, obwohl er das illegale Ernten der Hoodias beobachtet und sich bei dem zuständigen Ermittlungsbeamten der Polizei wiederholt nach dem nächsten Prozesstermin des mehrmals vertagten Verfahrens erkundigt habe. Des Weiteren sei der "unerfahrene Staatsanwalt" in der Sache "ganz offensichtlich überfordert" und dem professionellen Anwalt der zwei Angeklagten nicht gewachsen gewesen.
Von einer vorübergehend in Erwägung gezogenen Zivilklage gegen die beiden Freigesprochenen hat M. inzwischen abgesehen, weil es ihm dafür an Finanzen fehlt. Deshalb will er nun den Verlauf der Berufung abwarten, die das Umweltministerium gegen das Urteil einlegen will.
M. hatte Labuschagne und Horn nach eigenen Angaben dabei beobachtet, wie sie auf seinem Grund und Boden sowie einigen Nachbarfarmen und entlang der Distriktstraße C27 Hoodia-Pflanzen ausgegraben bzw. abgeschnitten hätten. Als er sie konfrontiert und auf ihr strafbares Verhalten angesprochen habe, hätten sie dementiert, etwas unrechtes zu tun und sich in dieser Gewissheit schließlich auch bereit erklärt, in Begleitung von M. zur Polizeistation in Mariental zu fahren.
Die dort stationierten Beamten seien mit der Rechtslage jedoch nicht vertraut gewesen und hätten das Hoodia-Material erst dann beschlagnahmt und den Fall protokolliert, als sie durch einen von M. benachrichtigten Mitarbeiter des Umweltministeriums belehrt worden seien.
"Beide Beschuldigte haben während ihres Verfahrens zugegeben, dass sie Hoodias geerntet haben und sich dabei auf eine Genehmigung des Umweltministeriums berufen, die sie zur Zucht von Hoodias berechtigt", erklärte M. und fügte hinzu: "Diese Erlaubnis gestattet aber ausdrücklich nicht das Ernten von geschützten Pflanzen wie der Hoodia in der Wildnis und die zwei inzwischen Freigesprochenen müssen das ebenso gewusst haben wie das Gericht."
M. zufolge sei die Urteilsbegründung "hanebüchen", wonach der Freispruch unvermeidbar gewesen sei, weil die Anklage nicht wissenschaftlich beweisen könne, dass es sich bei den geernteten Stammsukkulenten um Hoodias der Gattung gordonii handelt, die wegen ihrer angeblich appetithemmenden Wirkung weltweit begehrt sind. Schließlich sei die ganze Hoodia-Spezies in Namibia geschützt und deshalb irrelevant um welche Gattung es sich bei den geernteten Pflanzen handelt.
"Von diesem Freispruch geht ein verheerendes Signal aus", beklagte M, der selbst Hoodias auf seiner Farm kultiviert und dem Hoodia-Züchterverband HOGRAM angehört. Abgesehen davon, dass es anderen Hoodia-Dieben Auftrieb geben und sie "ermutigen" werde, signalisiere das Urteil auch vor der internationalen Gemeinschaft, dass "sich Namibia nicht um den Schutz bedrohter Pflanzen schert". Dieser Eindruck müsse sich auch bei der Organisation CITES (Convention on International Trade in Endangered Species) einstellen, von der zwei Vertreter das Verfahren vor Ort verfolgt hätten.
"Hier wurden zwei Leute freigesprochen, gegen die noch zwei andere Verfahren wegen mutmaßlichem Hoodia-Diebstahl anhängig sind und die die Vorwürfe gegen sie nie bestritten haben", beklagte M. Dass die beiden Angeklagten dennoch davongekommen sind, führt er vor allem auf "schlampige Prozessführung" zurück.
Schließlich sei er bei der Verhandlung nicht als Zeuge geladen worden, obwohl er das illegale Ernten der Hoodias beobachtet und sich bei dem zuständigen Ermittlungsbeamten der Polizei wiederholt nach dem nächsten Prozesstermin des mehrmals vertagten Verfahrens erkundigt habe. Des Weiteren sei der "unerfahrene Staatsanwalt" in der Sache "ganz offensichtlich überfordert" und dem professionellen Anwalt der zwei Angeklagten nicht gewachsen gewesen.
Von einer vorübergehend in Erwägung gezogenen Zivilklage gegen die beiden Freigesprochenen hat M. inzwischen abgesehen, weil es ihm dafür an Finanzen fehlt. Deshalb will er nun den Verlauf der Berufung abwarten, die das Umweltministerium gegen das Urteil einlegen will.
M. hatte Labuschagne und Horn nach eigenen Angaben dabei beobachtet, wie sie auf seinem Grund und Boden sowie einigen Nachbarfarmen und entlang der Distriktstraße C27 Hoodia-Pflanzen ausgegraben bzw. abgeschnitten hätten. Als er sie konfrontiert und auf ihr strafbares Verhalten angesprochen habe, hätten sie dementiert, etwas unrechtes zu tun und sich in dieser Gewissheit schließlich auch bereit erklärt, in Begleitung von M. zur Polizeistation in Mariental zu fahren.
Die dort stationierten Beamten seien mit der Rechtslage jedoch nicht vertraut gewesen und hätten das Hoodia-Material erst dann beschlagnahmt und den Fall protokolliert, als sie durch einen von M. benachrichtigten Mitarbeiter des Umweltministeriums belehrt worden seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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