Finanzanspruch vorerst verwirkt
Windhoek (ms) • Die Regierung hat vorerst einen Millionen-Anspruch gegen die Speditionsfirma Transworld Cargo verwirkt, weil sie bzw. ihre Anwälte eine entsprechende Klage vernachlässigt haben.
Obwohl Anwalt Tinashe Chibwana in einer eidesstattlichen Erklärung darlegte, warum sein Büro dem Fall aufgrund besonderer Arbeitslast nicht die nötige Aufmerksamkeit habe schenken können, wurde die Klage vor wenigen Tagen von Richter Shafimana Ueitele gestrichen. Die Kläger werden nun einen neuen Antrag stellen müssen, die Klage erneut einreichen zu dürfen, können sich jedoch nicht darauf verlassen, dass diese wieder zugelassen wird.
Zur Begründung des Gesuchs führt Finanzminister Calle Schlettwein in einer Klagebegründung an, die als Antragsgegner geführte Firma sei auf Grundlage eines am 25. November 2009 geschlossenen Vertrags beauftragt worden, im Ausland bestellte Scanner-Ausrüstung in Empfang zu nehmen und zu diversen Zielorten zu transportieren. Am 2. September 2013 habe die Regierung einen Kostenvoranschlag der Beklagten für den Transport von Scanner-Zubehör von Windhoek nach Ariamsvlei angenommen und dafür eine Zahlung in Höhe von 347000 N$ geleistet.
Einige Zeit später habe sich herausgestellt, dass einer der Scanner beim Transport von einem Gabelstapler gefallen und derart beschädigt worden sei, dass er hätte ersetzt werden müssen. Für die dabei entstandenen Kosten sei Transworld Cargo haftbar und der Regierung folglich eine Summe von 6,4 Millionen Namibia-Dollar schuldig.
Obwohl Anwalt Tinashe Chibwana in einer eidesstattlichen Erklärung darlegte, warum sein Büro dem Fall aufgrund besonderer Arbeitslast nicht die nötige Aufmerksamkeit habe schenken können, wurde die Klage vor wenigen Tagen von Richter Shafimana Ueitele gestrichen. Die Kläger werden nun einen neuen Antrag stellen müssen, die Klage erneut einreichen zu dürfen, können sich jedoch nicht darauf verlassen, dass diese wieder zugelassen wird.
Zur Begründung des Gesuchs führt Finanzminister Calle Schlettwein in einer Klagebegründung an, die als Antragsgegner geführte Firma sei auf Grundlage eines am 25. November 2009 geschlossenen Vertrags beauftragt worden, im Ausland bestellte Scanner-Ausrüstung in Empfang zu nehmen und zu diversen Zielorten zu transportieren. Am 2. September 2013 habe die Regierung einen Kostenvoranschlag der Beklagten für den Transport von Scanner-Zubehör von Windhoek nach Ariamsvlei angenommen und dafür eine Zahlung in Höhe von 347000 N$ geleistet.
Einige Zeit später habe sich herausgestellt, dass einer der Scanner beim Transport von einem Gabelstapler gefallen und derart beschädigt worden sei, dass er hätte ersetzt werden müssen. Für die dabei entstandenen Kosten sei Transworld Cargo haftbar und der Regierung folglich eine Summe von 6,4 Millionen Namibia-Dollar schuldig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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