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Firma kämpft um Phosphat-Freigabe

Umweltbedenken dominieren Rechtsstreit – Urteil im Dezember erwartet
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist eine gestern verhandelte Klage des Unternehmens Namibian Marine Phosphate (NMP), das am 5. September 2016 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Umweltministerium und damit auch die Erlaubnis für den Beginn des geplanten Phosphat-Abbaus rund 120 Kilometer südwestlich von Walvis Bay erhalten hatte. Das entsprechende Zertifikat wurde jedoch am 2. November zurückgezogen, nachdem das Ministerium eine öffentliche Anhörung durchgeführt hatte, bei der erhebliche Vorbehalte gegen die angeblich umweltschädliche Phosphat-Gewinnung am Meeresboden vorgebracht wurden.

Diesen Vorgang halten die Kläger für rechtswidrig, weil sie nicht zu der Anhörung eingeladen und somit der Möglichkeit beraubt worden seien, vor der Annullierung der Abbau-Erlaubnis auf den Minister einzuwirken. Weil die Anhörung in Abwesenheit von NMP irregulär, unfair und rechtswidrig gewesen sei, sei auch die daraus resultierende Stornierung der Freigabe illegal, die folglich weiterhin gültig sei.

Der Anwalt von NMP, Reinhard Tötemeyer, vertiefte dieses Argument gestern mit Hinweis darauf, seine Mandanten seien am 31. Oktober auf die geplante Anhörung hingewiesen und direkt am darauf folgenden Tag informiert worden, dass diese bereits stattgefunden habe. NMP habe folglich keine Gelegenheit gehabt, den dort vorgetragenen Einwänden gegen einen Phosphat-Abbau zu widersprechen, Kritiker des Vorhabens zu befragen oder eigene Argumente vorzutragen.

Abgesehen davon, dass dadurch das Recht der Kläger gehört zu werden, verletzt worden sei, sei die Anhörung auch deshalb irregulär, weil sie sich nicht auf die Einwände ihres Initiators Michael Gaweseb beschränkt habe. Schließlich habe der Verbraucherschützer seine Berufung gegen die zuvor erteilte Freigabe zunächst nur damit begründet, dass Phosphat auch an Land gewonnen werden könne und dessen Abbau im Ozean umweltschädlich sei.

Bei der Anhörung seien jedoch auch andere Beanstandungen vorgebracht worden, darunter das angebliche Versäumnis, vor der Freigabe betroffene Interessenträger wie Fischereiunternehmen zu konsultieren, oder geltende Fristen bei der Erteilung der Bescheinigung einzuhalten. In der Summe würden diese Unregelmäßigkeiten die Anhörung null und nichtig und damit auch die darauf basierende Annullierung der Umweltfreigabe unwirksam machen.

Der Anwalt des hauptbeklagten Umweltministeriums, Vincent Maleka, hielt dem entgegen, dieses sei gesetzlich nicht verpflichtet gewesen, die Kläger zu der Anhörung einzuladen oder ihre Meinung zu berücksichtigen. Abgesehen davon habe NMP ihre Sicht der Dinge bereits in der Umweltverträglichkeitsstudie dargelegt, die der Minister studiert und zur Kenntnis genommen habe.

Darüber hinaus seien bei der Anhörung weniger Fakten als Meinungen vorgetragen worden, die den Minister kaum in seiner Entscheidung beeinflusst hätten, die Umweltfreigabe zurückzuziehen. Vielmehr habe sich jener von dem Grundsatz leiten lassen, dass bei Umweltfragen im Interesse künftiger Generationen stets Vorsicht geboten sei und umfangreiche Konsultationen notwendig wären. Diese Konsultationen würden derzeit andauern und ein besseres Bild über die möglichen Folgen eines Phosphat-Abbaus ermöglichen.

Richter Shafimana Ueitele will am 15. Dezember über die Klage von NMP urteilen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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