Firma scheitert an Auftrags-Auflagen
Disqualifizierung defekter Bewerbung war rechtens – Gericht weist Klage ab
Von Marc Springer, Windhoek
Das hat Richter Boas Usiku in einem am Mittwoch ergangenen Urteil entschieden und damit die gegen fünf Antragsgegner gerichtete Klage von United Security Services (USS) abgewiesen. Diese wendet sich gegen eine am 13. Oktober 2016 gefasste Entscheidung der Vergabekommission, den öffentlich ausgeschriebenen Auftrag der Firma Epupa Investech zu übertragen und die Kläger als Bewerber zu disqualifizieren.
Usiku zufolge war dieser Beschluss rechtens, weil die Antragsteller weder die erforderliche Bankgarantie über 10 Millionen N$ vorgelegt, noch dargelegt hätten, welche Projekte sie im Rahmen ihrer sozialen Verpflichtungen unterstützen bzw. ins Leben rufen würden.
Dabei hob Usiku hervor, die Kläger seien vor allem an dem Formfehler gescheitert, dass ihre Bankbestätigung auf den Namen ihres Mutterkonzerns United Africa Group (UAG) ausgestellt und für den Zweck der Auftragsbewerbung damit wertlos gewesen sei. Dasselbe gelte für das vorgelegte Sozialprogramm das ebenfalls von UAG erstellt worden und für ihre Tochterfirma USS wenig aussagekräftig sei.
Dass die Kläger damit Bestimmungen der Ausschreibung verletzt hätten, ließe sich laut Richter auch nicht durch ihr Argument heilen, wonach auch die erfolgreichen Bewerber ihre Eingaben unter einem anderen Firmennamen eingereicht hätten. Zwar hätten jene die Unterlagen unter dem Namen Epupa Investech eingereicht, im Gegensatz zu den Antragstellern handele es sich dabei jedoch nur um eine geläufige Abkürzung für Epupa Investment Technology und würden beide Namen ein und dieselbe Firma identifizieren.
Demnach sei deutlich, dass Epupa im Gegensatz zu den Antragstellern die Auflagen der Ausschreibung in dieser Hinsicht erfüllt habe und es anders als bei USS folglich keinen Grund gab, sie bei der Bewertung der Kostenvoranschläge auszuschließen.
Der Auftrag im Werte von jährlich rund 28 Millionen N$ läuft vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2021. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich United Africa Group vergeblich um den Auftrag bemüht, den die Firma für zehn Jahre gehalten und 2011 erstmals an Epupa verloren hat.
Das hat Richter Boas Usiku in einem am Mittwoch ergangenen Urteil entschieden und damit die gegen fünf Antragsgegner gerichtete Klage von United Security Services (USS) abgewiesen. Diese wendet sich gegen eine am 13. Oktober 2016 gefasste Entscheidung der Vergabekommission, den öffentlich ausgeschriebenen Auftrag der Firma Epupa Investech zu übertragen und die Kläger als Bewerber zu disqualifizieren.
Usiku zufolge war dieser Beschluss rechtens, weil die Antragsteller weder die erforderliche Bankgarantie über 10 Millionen N$ vorgelegt, noch dargelegt hätten, welche Projekte sie im Rahmen ihrer sozialen Verpflichtungen unterstützen bzw. ins Leben rufen würden.
Dabei hob Usiku hervor, die Kläger seien vor allem an dem Formfehler gescheitert, dass ihre Bankbestätigung auf den Namen ihres Mutterkonzerns United Africa Group (UAG) ausgestellt und für den Zweck der Auftragsbewerbung damit wertlos gewesen sei. Dasselbe gelte für das vorgelegte Sozialprogramm das ebenfalls von UAG erstellt worden und für ihre Tochterfirma USS wenig aussagekräftig sei.
Dass die Kläger damit Bestimmungen der Ausschreibung verletzt hätten, ließe sich laut Richter auch nicht durch ihr Argument heilen, wonach auch die erfolgreichen Bewerber ihre Eingaben unter einem anderen Firmennamen eingereicht hätten. Zwar hätten jene die Unterlagen unter dem Namen Epupa Investech eingereicht, im Gegensatz zu den Antragstellern handele es sich dabei jedoch nur um eine geläufige Abkürzung für Epupa Investment Technology und würden beide Namen ein und dieselbe Firma identifizieren.
Demnach sei deutlich, dass Epupa im Gegensatz zu den Antragstellern die Auflagen der Ausschreibung in dieser Hinsicht erfüllt habe und es anders als bei USS folglich keinen Grund gab, sie bei der Bewertung der Kostenvoranschläge auszuschließen.
Der Auftrag im Werte von jährlich rund 28 Millionen N$ läuft vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2021. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich United Africa Group vergeblich um den Auftrag bemüht, den die Firma für zehn Jahre gehalten und 2011 erstmals an Epupa verloren hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen