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Firma verklagt Straßenbehörde
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Firma verklagt Straßenbehörde

Kontroverse um Lizenzgebühr für Schwertransporter löst Klage aus
Marc Springer
Die Frage, ob für Nutzfahrzeuge, die nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden, eine Lizenzgebühr fällig wird, hat zu einem Rechtsstreit zwischen einer Bergbaufirma und der Straßenbehörde (RA) geführt, von der sich die Kläger gegängelt und hintergangen fühlen.

Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist ein Antrag der Firma SA Metal Namibia, die sich auf eine eidesstattliche Erklärung von dessen Direktor Graham Barnett stützt. Dieser will erreichen, dass die am 24. September 2019 gefällte Entscheidung der RA, bzw. des als Nebenbeklagten geführten NATIS-Angestellten Clive Tjikotioke für null und nichtig erklärt wird, wonach die Antragsteller verpflichtet seien, ihre Lastwagen anzumelden und dafür eine Lizenzgebühr zu zahlen. Ferner will er die Antragsgegner verpflichten, anderen Fahrzeugen seiner Firma wieder eine Zulassung zu erteilen, um diese auf öffentlichen Straßen einsetzen zu können.

Barnett zufolge seien sämtliche Nutzfahrzeuge von der geltenden Lizenzgebühr ausgenommen, die nicht zum Transport von Personen oder Gütern, sondern für Erd- und Bauarbeiten eingesetzt würden. Genau dies gelte für die Lastwagen seiner Firma, die bereits seit Dezember 1994 in Grabungs- und Bergbauarbeiten aktiv sei und im Oktober 2008 drei Schwertransporter erworben habe, die ausschließlich in Oranjemund eingesetzt würden.

Dementsprechend habe er von Natis die Zusicherung erhalten, dass für die Fahrzeuge keine Lizenzgebühr fällig sei, da diese nicht auf öffentlichen Straßen bewegt würden. Nachdem die Kläger über einen Zeitraum von 11 Jahren keinen Lizenzbescheid von Natis erhalten hätten, sei am 19. Juni 2019 plötzlich ein Mahnungsschreiben der Behörde eingegangen, in dem jene angebliche ausstehende Lizenzgebühren für die drei Schwerlaster in Höhe von 918000 N$ verlange.

Nachdem Barnett nach eigenen Angaben bei der Natis-Zweigstelle in Oranjemund kein Gehör gefunden habe, habe er sich an das Hauptbüro in Windhoek und den dort zuständigen Nebenbeklagten Tjikotioke gewandt und dort eine Freistellung von der Lizenzgebühr beantragt. Obwohl ihm ein Anwalt bestätigt habe, dass SA Metals auf eine solche Freistellung berechtigt sei, habe ihm Tjikotioke diese verweigert und auf der Nachzahlung der angeblich ausstehenden Lizenzgebühr bestanden. Außerdem habe sich Natis in Oranjemund geweigert, die Registrierung andere Fahrzeuge von SA Metals zu erneuern und deren Fahrtüchtigkeit zu bescheinigen, bevor die angeblich überfällige Lizenzgebühr nicht bezahlt worden sei.

Diese, von Barnett als „Machtmissbrauch und Erpressung“ bezeichnete Haltung auf Seiten von Natis halten die Kläger für einen Rechtsbruch und beantragen deshalb, dass Tjikotioke im Falle eines Urteils zu Gunsten der Kläger die Rechtskosten des Verfahrens persönlich zahlen soll.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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